Abtreibung

Schwangerschaftsabbruch ist Grundversorgung!

Seit 150 Jahren kämpfen Frauen nun schon gegen das Verbot und damit gegen die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Dies schilderte die Historikerin und Sozialwissenschaftlerin Dr. Gisela Notz, eine der drei geladenen Expertinnen, sehr eindrücklich bei der Online-Themenwerkstatt des KORSO am 20. August vor fast 30 Interessierten aus dem säkularen Spektrum.

150 Jahre Paragraf 218 – Zeit, ihn endlich in den Ruhestand zu schicken!

Wirft man einen Blick in die Geschichte des "Abtreibungsparagrafen" so wird nicht nur die mehrfach gespaltene Moral deutlich, es zeigt sich auch, wie wenig es um "Lebensschutz" und Menschenwürde oder Demokratie und Humanität geht. Es geht um die Kontrolle weiblicher Reproduktionsfähigkeit und um die Durchsetzung von Herrschaftsansprüchen sowie um bevölkerungspolitische Interessen. Ein historischer Überblick von Gisela Notz.

Humanistische Vereinigung fordert erneute Untersuchung im Fall Kavanaugh

Im Jahr 2018 wurde Brett Kavanaugh vom damaligen Präsidenten Donald Trump als Richter für den Obersten Gerichtshof nominiert. Zweifel an seiner Eignung gab es nicht nur wegen zweifelhafter Ansichten zu Themen wie Abtreibung und gleichgeschlechtlicher Ehe, sondern auch wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe. Behördliche Ermittlungen ergaben keine Anhaltspunkte, Kavanaugh wurde bestätigt. Nun fordert eine humanistische Vereinigung in den USA eine Prüfung und, sollte Kavanaugh gelogen haben, dessen Amtsenthebung.

Symbolbild

Online-Kongress: 150 Jahre Paragraph 218

Seit mittlerweile 150 Jahren gibt es den Paragraphen 218, der Schwangerschaftsabbrüche prinzipiell zur Straftat erklärt, die nur unter bestimmten Bedingungen nicht verfolgt wird. Ein Fachkongress, der online stattfindet, beschäftigt sich ab Ende der Woche zwei Tage lang mit der Geschichte, der aktuellen Situation und Veränderungsmöglichkeiten rund um diese Abtreibungsregelung. Anmeldeschluss ist am morgigen Abend.

Proteste zum weltweiten Aktionstag für den legalen Schwangerschaftsabbruch 2019

Ecuador: Verfassungsgericht fordert Ausnahmen für Abtreibungsverbot

Das oberste Gericht des südamerikanischen Staates Ecuador hat vergangenen Mittwoch Teile der Abtreibungsgesetzgebung für verfassungswidrig erklärt. Dass durch eine Vergewaltigung gezeugte Kinder nicht abgetrieben werden dürfen, sei nicht mit den Grundrechten der Ecuadorianer:innen vereinbar. Der frisch gewählte, konservative Präsident Guillermo Lasso hat bereits angekündigt, das Urteil zu respektieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob Lasso über dieses Lippenbekenntnis hinausgeht, ist er doch Mitglied der streng katholischen Vereinigung Opus Dei.