Bundesverfassungsgericht

Prof. Frauke Brosius-Gersdorf

Zur öffentlichen Debatte um Prof. Frauke Brosius-Gersdorf

Im Zuge der Diskussion um die Wahl zur Verfassungsrichterin wurde Frauke Brosius-Gersdorf für ihre juristisch fundierten und klaren Positionen zur Reform des Paragrafen 218 StGB öffentlich angegriffen und diffamiert. Prof. Brosius-Gersdorf ist eine hoch angesehene Juristin, deren Ruf durch die Debatte schwer beschädigt wurde.

Bundesverfassungsgericht: Frauke Brosius-Gersdorf und die konservative Empörung

Die angesehene Juristin und Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf soll nach dem Willen der SPD als Richterin an das Bundesverfassungsgericht berufen werden – eine Personalentscheidung, die in konservativ-katholischen Kreisen auf harsche Ablehnung stößt. Nicht etwa wegen fehlender Qualifikation, sondern wegen ihrer Haltung zu einem heiklen Thema: dem Schwangerschaftsabbruch.

Die SPD-Zentrale in Berlin

Bitte kein zweites Compact-Verbot!

Die SPD hat auf ihrem Parteitag die Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens beschlossen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll Belege für die Verfassungswidrigkeit der Partei sammeln und sollten diese ausreichend sein, wollen die Sozialdemokraten auf einen Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht dringen. Hoffentlich wird das kein Eigentor, wie beim gescheiterten Compact-Verbot.

"Religionsfreie Zone" auf dem Münchner Marienplatz

Kreuzerlass - Bayerns Staatskanzlei verwickelt sich in Widersprüche

Ein Artikel des Humanistischen Pressedienstes und die dadurch ausgelösten politischen Reaktionen haben dazu geführt, dass sich die bayerische Staatsregierung beim Thema "Kreuze in bayerischen Amtsstuben" in argumentative Widersprüche verwickelt. Das wiederum könnte bedeuten, dass die Position von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im noch laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geschwächt ist. Und er am Ende gerichtlich dazu verpflichtet wird, den sogenannten Kreuzerlass zurückzunehmen.

Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (Teil 2)

Bei einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist die Befürchtung berechtigt, damit erneut vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu scheitern. Dazu müssen seine bestehenden Vorgaben auf den Prüfstand. Das höchste Gericht wird allenfalls eine Lösung zulassen, die den "Schutz ungeborenen Lebens" zumindest neu bestimmt. Diesen für hochentwickelte Föten sogar zu verbessern, ist Kern eines innovativen Vorschlags des Humanistischen Verbandes Deutschlands.

Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (Teil 1)

Bei einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist die Befürchtung berechtigt, damit erneut vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu scheitern. Dazu müssen seine bestehenden Vorgaben auf den Prüfstand. Das höchste Gericht wird allenfalls eine Lösung zulassen, die den "Schutz ungeborenen Lebens" zumindest neu bestimmt. Diesen für hochentwickelte Föten sogar zu verbessern, ist Kern eines innovativen Vorschlags des Humanistischen Verbandes Deutschlands.

Hände weg vom Berliner Neutralitätsgesetz!

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des Berliner Senats gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. In dem Urteil ging es um den Fall einer Nichteinstellung einer Lehrerin, die durch Tragen eines Kopftuchs während des Schulunterrichts ihre religiöse Einstellung gegenüber Grundschulkindern kundtun wollte. Betroffen von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist nicht der gesamte Öffentliche Dienst, sondern lediglich der Bereich Schule.