Kurzzeitiger Kindesentzug wegen Homeschooling angemessen
Christliche Eltern in Hessen hatten gegen die in Deutschland bestehende Schulpflicht verstoßen, indem sie ihre vier Kinder zu Hause unterrichteten. Als Konsequenz hatten die zuständigen Behörden die Kinder und Jugendlichen kurzfristig im Heim untergebracht. Die darauf folgende Klage der Eltern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung ihres Menschenrechts auf Familienleben scheiterte nun.