Gerichtsprozess

"Zappel-Woelki" vor dem Kölner Dom

Für 26.000 Euro lässt sich Unschuld nicht kaufen

Nachdem der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki 26.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt hat, ist das Ermittlungsverfahren gegen ihn in Sachen falsche Versicherung an Eides statt und fahrlässiger Falscheid nun endgültig eingestellt worden. Doch die Staatsanwaltschaft widerspricht der Interpretation, dass Woelki damit "unschuldig" sei. Dies hatte das Erzbistum Köln in einer Pressemitteilung verbreitet. Und: In einem Offenen Brief an Papst Leo XIV. fordern verschiedene katholische Persönlichkeiten, Woelki von seinem Posten abzuberufen. Dieser sei durch die Ermittlungsergebnisse "moralisch vollständig korrumpiert".

Gerichtsgebäude in Eilenburg

Beschneidung als "fahrlässige Körperverletzung"?

Seit Montag steht in Eilenburg (bei Leipzig) ein Chirurg aus Taucha vor Gericht. Die Anklage lautet "fahrlässige Körperverletzung" nach einer aus Gründen der Tradition erfolgten "Beschneidung" eines fünf Wochen alten Babys. Nach zwei Verhandlungstagen und umfangreicher Zeugenbefragung konnte einiges geklärt werden, doch viele Fragen bleiben offen beziehungsweise entstehen erst während der Verhandlung.

Budgetbetrug als Religionsfreiheit?

Mehrere ehemalige Leiter der staatlich anerkannten ungarischen Pfingstkirche stehen vor Gericht, weil sie staatliche Zahlungen für "Leistungen", die nie stattgefunden haben, bezogen haben sollen. Ihre Verteidigung ist originell: Kein weltliches Gericht dürfe beurteilen, was eine Religionsgemeinschaft mit ihrem Geld mache. Und irgendwie sei auch die DSGVO relevant.

Dr. Johann F. Spittler

Revision gescheitert – Freiheitsstrafe für ärztlichen Suizidhelfer rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Arztes Johann F. Spittler gegen seine Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis zurückgewiesen. Diese Strafe war vom Landgericht Essen wegen des Todes eines an Schizophrenie leidenden 42-jährigen ausgesprochen worden, zu dem Spittler durch Suizidhilfe beigetragen hatte. Was sind die Begründungen des BGH für seinen 16-seitigen Beschluss, der das Urteil für rechtskräftig erklärt?

"Hängemattenbischof" vor dem Kölner Dom

Missbrauchsskandal: Muss die Kirche Entschädigung in Millionenhöhe zahlen?

Am morgigen Dienstag folgen gleich zwei Verhandlungstermine vor dem Landgericht Köln hintereinander, in denen Betroffene sexualisierter Gewalt eine sechsstellige Entschädigungssumme vom Erzbistum Köln fordern. Um den wegweisenden Schmerzensgeldprozessen vor dem Landgericht Köln die notwendige Aufmerksamkeit zu verschaffen, wird die Aktionsgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) "11. Gebot" mit dem "Hängemattenbischof" heute und morgen vor Ort sein.

Der Aachener Dom

"Ihr habt es nicht verstanden"

Die Aachener Zeitung berichtete vor wenigen Tagen ausführlich über die Protestaktion am Abend des 18. November gegen den Aachener Bischof Helmut Dieser. Gegenstand des Protests war der erschütternde Umgang des Bistums mit "ihren" zahlreichen Missbrauchsopfern Aachener katholischer Priester. Einer der Redner war der Soziologieprofessor und Vorsitzende der Aachener Aufarbeitungskommission Thomas Kron. In Richtung des auch anwesenden Bischofs Helmut Dieser rief er: "Ihr habt es nicht verstanden".