Gesetze

Humanistisches zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Im Rahmen der von der Bundesregierung eingesetzten "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" wurden dem Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) Leitfragen vorgelegt. Sie beziehen sich auf seine eingereichte Stellungnahme zur möglichen Abschaffung der Paragrafen 218 ff. aus dem Strafrecht, die von der Kommission erbeten worden war. Diese lädt nunmehr dazu ein, vorgeschlagene Neuregelungen des Schwangerschaftsabbruchs am 23. November in einem Anhörungsverfahren zu erläutern.

Harald Mayer, einer der beiden Kläger

Klage abgewiesen: Kein Natrium-Pentobarbital zur Lebensbeendigung

Harald Mayer und Hansjürgen Brennecke leiden an schweren Krankheiten und wollen ihr Leben beenden, ohne die Hilfe eines Arztes oder einer Sterbehilfeorganisation. Sie beantragten daher beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital. Das BfArM lehnte ihre Anträge unter Berufung auf das Betäubungsmittelgesetz ab. Dagegen klagten die beiden vor dem Verwaltungsgericht Köln, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Schwangerschaftsabbrüche legalisieren!

Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat eine weltanschaulich neutrale Neuregelung und vollständige Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert. In seiner Stellungnahme an die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission argumentiert der Verband, die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sei religiös begründet und somit verfassungswidrig. Zudem gebe es immer mehr Menschen, die ihr Leben frei von weltanschaulich motivierten Normen gestalten. Beidem müsse die Kommission Rechnung tragen und rein weltanschauliche Aspekte unberücksichtigt lassen.

Sydney

Neues Gesetz gegen religiöse Verunglimpfung

Das Antidiskriminierungsgesetz in New South Wales (Australien) hat nach über 45 Jahren einen neuen Zusatz bekomDas Antidiskriminierungsgesetz in New South Wales (Australien) hat nach über 45 Jahren einen neuen Zusatz bekommen. Er soll religiöse Menschen vor Hass und Verunglimpfung schützen. Auch sollen sie nicht mehr der Lächerlichkeit preisgegeben werden können. Dieser Zusatz erfreut manch religiöse Gruppe, ruft aber auch Besorgnis hervor. 

Warum ein Verbot von Koranverbrennungen falsch ist

Aufgrund öffentlicher Koranverbrennungen in Schweden und Dänemark kam es in jüngster Zeit zu gewalttätigen Protesten in der muslimischen Welt und einer erhöhten Bedrohungslage in den jeweiligen Ländern. Die dänische Regierung will deshalb nun die "unangemessene Behandlung" religiöser Symbole per Gesetz verbieten. Ein hochproblematischer Schritt mit unabsehbaren Folgen, kommentiert hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg.

Symbolbild

Uganda: Selbsternannter Pastor erhält lebenslängliche Haftstrafe für Kinderopfer

Im Mai 2021 trat in Uganda das Gesetz zur Prävention und zum Verbot von Menschenopfern in Kraft. Es sollte die vorhandenen Gesetze zu Entführung und Mord ergänzen und durch harte Strafen bis hin zum Tode abschrecken. Der vierjährigen Nakisuyi hat das nichts genutzt. Sie wurde vom selbsternannten Pastor Joseph Sserubiri in einem Ritual ermordet. Obwohl Sserubiri nun eine lebenslange Haftstrafe erhielt, zeigt dieser Fall, dass Prävention zum Abbau von Glauben an die Wirkung von Menschenopfern dringend notwendig wäre.

Pride-Kollektion auf der Swatch-Website

Drei Jahre Haft für eine bunte Armbanduhr

Im Mai diesen Jahres stürmten malaysische Behörden elf Geschäfte des Armbanduhrenherstellers Swatch. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, durch den Verkauf der konfiszierten Pride-Kollektion das moralische Fundament der Nation zu erodieren. Der Verkauf oder Besitz der regenbogenfarbenen Uhren wird nun mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.

Flagge von Indonesien

Menschenrechtler drängen auf Aus für das Blasphemiegesetz in Indonesien

Blasphemie ist in Indonesien eine Straftat. Damit soll nun Schluss sein, fordert die Menschenrechtsorganisation Setara Institute for Democracy and Peace. Auch andere NGOs beobachten das Verbot mit Sorge. Laut Human Rights Watch sind seit Einführung des Blasphemiegesetzes 1965 mehr als 150 Menschen wegen Gotteslästerung verurteilt worden, meist Angehörige religiöser Minderheiten.