New Jersey/USA

Schwangere Lehrerin wegen außerehelichem Sex gefeuert

schwanger.jpg

Symbolbild
Symbolbild

Im US-Bundesstaat New Jersey gibt es keinen Beschäftigungsschutz für eine schwangere und verlobte Lehrerin in einer katholischen Schule. Ihr wurde wegen vorehelichen Geschlechtsverkehrs gekündigt. Eine Analyse der Auswirkungen kirchlicher Privilegien auf einen liberalen Staat und auf die Würde des Einzelnen von hpd-Autor Clemens Lintschinger.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleichgestellt. In rechtsstaatlich geprägten Staaten, in denen Diskriminierungen verpönt sind, scheint es sich hierbei um eine selbstverständliche Aussage zu handeln. Nur stimmt sie in der Praxis nicht.

Es klingt unvorstellbar, dass eine Erklärung vor Gericht Bestand haben könnte, die einem Arbeitssuchenden vor Beschäftigungsbeginn von einem Schulleiter oder Spitalsbetreiber vorgelegt wird und besagt, dass allein die moralischen Vorstellungen und Regeln des Arbeitgebers gelten und auf den gesetzlich normierten Arbeitnehmerschutz "freiwillig" verzichtet wird. Doch, wenn die Schule oder das Spital von einer religiösen Institution geleitet wird, dann soll eine derartige Erklärung rechtswirksam sein.

Im US-Bundesstaat New Jersey hat ein Gerichtsurteil des Obersten Gerichtshofs Aufsehen erregt, das einer schwangeren und verlobten Lehrerin in einer katholischen Schule den Beschäftigungsschutz wegen vorehelichen Sex abspricht. Der nachfolgende Artikel führt Argumente an, warum die Einschränkung der Arbeitnehmer*innen-Rechte zugunsten religiöser Einrichtungen für einen liberalen Staat einen Anachronismus darstellt und die Würde des Menschen verletzt.

Der Fall dreht sich um Victoria Crisitello, die 2011 in der salesianischen katholischen St. Theresa-Schule in Kenilworth, New Jersey als weltliche Betreuerin in der Kleinkinderabteilung zu Arbeiten begann. Auf der Webseite der Schule klärt die Schulleitung auf, dass mit "Christus und Maria als unserem Vorbild die St. Theresa-Gemeinschaft in einer familiären Atmosphäre [wächst], in der jeder Einzelne Respekt, Herausforderung, Verantwortung und außergewöhnliche Liebe erfährt".

Außergewöhnliche Liebe hat Crisitello sicherlich nicht von den Salesianerinnen erfahren. Als ihr 2014 eine Vollzeitstelle als Kunstlehrerin der zweiten Klasse angeboten wurde, teilte sie der Schulleitung mit, dass sie verlobt und schwanger sei. Kurz darauf wurde ihr von der Schulleitung vorgeworfen, dass sie gegen den Ethikkodex der Schule verstoßen habe, den sie bei ihrer Einstellung akzeptiert hatte. Dieser Kodex verlange von den Mitarbeitern, sich an die Lehren der katholischen Kirche zu halten, einschließlich des Verbots vorehelichen Geschlechtsverkehrs. Als Konsequenz wurde Crisitello trotz ihrer Schwangerschaft entlassen.

Diese erhob Klage und berief sich auf das staatliche Anti-Diskriminierungsgesetz, das Benachteiligungen am Arbeitsplatz aufgrund von Geschlecht und Schwangerschaft verbietet. Die Klage durchlief mehrere Jahre lang verschiedene Gerichtsinstanzen, bis der Oberste Gerichtshof von New Jersey den Fall schließlich anhörte und eine Entscheidung traf. Das Gericht entschied, dass religiöse Einrichtungen wie die St. Theresa-Schule aufgrund von Ausnahmen im Gesetz bei der Festlegung und Anwendung von Beschäftigungskriterien im Einklang mit den Grundsätzen ihrer Religion handeln dürfen. Dies bedeutet, dass die Schulleitung von Victoria Crisitello verlangen durfte, auf vorehelichen Geschlechtsverkehr zu verzichten, und dass die Entlassung aufgrund dieses Verstoßes gegen den Ethikkodex rechtmäßig war.

Es ist am Rande zu notieren, dass die Salesianerinnen, die auch Orden von der Heimsuchung Mariens genannt werden, mit Maria ein ausgezeichnetes theologisches Vorbild gehabt hätten, wie mit einer schwangeren Frau umzugehen ist und wie nicht (Stichwort: vergebliche Herbergssuche nach Lukas 2, 1–7). Auch war nach der Bibel Maria verlobt und nicht verheiratet, als sie mit Jesus schwanger wurde, aber lassen wir die Pedanterie darüber sein, da zu biblischen Zeiten dies keine Rolle spielte.

Der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates New Jersey äußerte sich gegenüber CNN missbilligend über die Entscheidung des Gerichts, betonte jedoch, dass der Geltungsbereich der Entscheidung auf religiöse Organisationen begrenzt sei und keinen Einfluss auf den allgemeinen Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz habe.1

Die Causa Crisitello ist kein Einzelfall in den USA. Ähnliche Fälle, in denen Mitarbeiter von katholischen Schulen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Verhaltens außerhalb der Arbeit entlassen wurden, haben in den letzten Jahren Aufmerksamkeit erregt.

Im Katechismus der katholischen Kirche heißt es noch immer, dass homosexuelle Beziehungen "in keinem Fall zu billigen sind" (KKK 2357) und homosexuelle Menschen "zur Keuschheit aufgerufen" sind (KKK 2359), weshalb Homosexuelle an katholischen Schulen in den USA diskriminiert werden dürfen. Im Jahr 2019 wurde in Indianapolis ein Lehrer von einer katholischen Schule gefeuert, weil er es wagte, sich offen als Homosexueller zu outen. In diesem Fall wollte die Schulleitung den Lehrer eigentlich nicht entlassen, aber der Erzbischof der Erzdiözese Indianapolis hatte der Schule angedroht, sie würde ihre Anerkennung als katholische Einrichtung verlieren, wenn sie den Vertrag mit dem Lehrer nicht beende.2 Hierbei handelte es sich um keine leere Drohung, denn der Brebeuf Jesuit Preparatory-Schule hatte der Erzbischof das gleiche Ultimatum gestellt, weil ein Lehrer eine zivile gleichgeschlechtliche Ehe eingegangen war. Die betroffene Lehrkraft unterrichtete keine religiösen Inhalte, arbeitete seit Jahren erfolgreich und wurde von der Schulleitung als hochqualifiziert eingestuft. Die jesuitische Vorschule entschied sich dazu, den homosexuellen Lehrer zu behalten, woraufhin ihr der Erzbischof umgehend per Dekret die Anerkennung als katholische Schule entzog.3

Es ist erwähnenswert, dass die Erzdiözese Indianapolis in sehr unterschiedlichem Maße gegen Personen vorgeht, die entweder gegen katholische Lehren oder gegen allgemeine Gesetze verstoßen: Während die Reaktion der Erzdiözese auf Homosexualität bei weltlichen Lehrkräften unverzüglich erfolgte, zeigte sie bei Kindesmissbrauchstätern in den eigenen Reihen über viele Jahrzehnte hinweg eine empörende Zurückhaltung oder ignorierte die Vorfälle vollständig. Auf der Webseite archindy.org sind die Namen von 20 Diözesanpriestern und 8 Ordenspriestern aufgeführt, gegen die glaubhafte Vorwürfe wegen Kindesmissbrauchs erhoben wurden. Ein erschütterndes Detail ist, dass bei einem Priester mehr als 20 Opfer dokumentiert sind, während es bei einem anderen 16 Opfer waren. Die Liste enthält auch Informationen über die von der Erzdiözese ergriffenen Maßnahmen gegen diese Männer. Tatsache ist jedoch, dass in vielen Fällen keinerlei Schritte eingeleitet wurden. Ein erheblicher Anteil der Pfarrer wurde nie aus dem priesterlichen Dienst entlassen, weil die Geistlichen bereits verstorben waren.

Pros und Contras

Die Tatsache, dass der Arbeitnehmerschutz in kirchlichen Einrichtungen keinen Stellenwert hat, wenn er in Widerspruch zu Glaubenslehren kommt, wird von vielen Menschen als Selbstverständlichkeit hingenommen. Selbst religionskritische Personen denken oft: "Selber schuld, wenn man für eine derartige Institution arbeitet." In den Kommentaren zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs finden viele Amerikaner, dass eine katholische Schule das Recht haben sollte, einen Ethikkodex für ihre Mitarbeiter aufzustellen. Diese Argumente sind jedoch aus mehreren Gründen kritikwürdig. Vorweg eine wichtige Klarstellung: Wir sprechen nicht über die internen Vorschriften für Angehörige einer Kirche, etwa die Ordensregeln für eine Klosterschwester, sondern über die Regeln für die profanen Arbeitskräfte in einem (Wirtschafts-)Betrieb, der von einer religiösen Institution geleitet wird, wie zum Beispiel ein Kindergarten oder eine Schule, ein Krankenhaus, ein Heim, ein Obdachlosenasyl, ein Flüchtlingsbetreuungszentrum, ein Weingarten usw.

  • Das von den Befürwortern angeführte Argument des "katholischen Arbeitsplatzes" erweist sich als nicht stichhaltig, da es in gleicher Weise in die entgegengesetzte Richtung angewandt werden kann. Wenn eine religiöse Einrichtung die Entscheidung trifft, weltliches Personal einzustellen, muss sie akzeptieren, dass diese Mitarbeiter nach anderen Regeln und Werten leben. Wenn die Einrichtung dies nicht wünscht, muss sie sich auf klerikales Personal beschränken.
  • Verhält es sich wirklich so, dass ein Lehrer, der einen Arbeitsvertrag mit einer katholischen Schule abschließt, um die schlimmen Konsequenzen weiß und stoisch die Folgen ertragen soll, weil er einen Pakt mit dem Teufel eingegangen ist? Das Argument der "Freiwilligkeit" mag in den USA eine höhere Bedeutung haben, aber auch dort gibt es Beschäftigungsschutz, da erkannt wurde, dass die "Freiwilligkeit" oft illusorisch ist. Arbeitnehmer werden häufig unter dem Deckmantel freiwilliger Vereinbarungen von mächtigen Arbeitgebern ausgebeutet. Warum sollte der Schutz der Arbeitnehmer*innen gerade bei religiösen Arbeitgebern außer Kraft gesetzt sein? Gerade in Beschäftigungsverhältnissen mit den großen Kirchen ist das Machtgefälle zwischen Arbeitgeberschaft und Belegschaft besonders ausgeprägt und erfordert möglicherweise sogar stärkere Schutzbestimmungen.
  • In einer religiösen Schule sollte zumindest unterschieden werden, ob die Lehrkraft religiöse oder nicht-religiöse Lehrinhalte vermittelt. Diese Unterscheidung stellt ein großes Entgegenkommen dar, denn auch eine Lehrkraft, die religiöse Themen vermittelt, verdient vor der Willkür des Arbeitgebers geschützt zu werden.
  • Entlassungen wegen der in der katholischen Kirche verpönten Homosexualität sind schlicht Manifestationen von Intoleranz und Diskriminierung.
  • Entlassungen wegen Verstößen gegen das Keuschheitsgebot und wegen Homosexualität sind unsachlich, weil sie nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Arbeitskraft stehen. Erleidet beispielsweise in einem Krankenhaus ein Patient einen Nachteil, wenn ein/e Arzt/Pfleger/Portier/Wachbeamter/Reinigungskraft außerehelichen oder gleichgeschlechtlichen Sex praktiziert? Oder inwiefern wird dadurch der Unterricht negativ beeinflusst?
  • Die Sonderregeln widersprechen den Prinzipien der behaupteten christlichen Nächstenliebe und des sozialen Engagements. Wenn medizinisches Personal wegen Verstößen gegen das Keuschheitsgebot oder andere katholische Lehren entlassen wird und in der Folge nicht genügend Kräfte verfügbar sind, die bis zur Ehe keusch oder streng katholisch leben wollen, können Menschen sterben oder Kranke leiden länger, bis sie behandelt werden.
  • Es besteht die große Gefahr der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit von Arbeitnehmer*innen. Das Argument der Verletzung katholischer Keuschheitsgebote kann vom Arbeitgeber aus der Mottenkiste gezogen werden, um unliebsames Personal, das sich für mehr Rechte und Schutz einsetzt, zu entfernen. Kirchliche Privilegien zur Einschränkung des Beschäftigungsschutzes sind daher ein Schlag ins Gesicht für alle Arbeitnehmer*innen, die für ihre Rechte kämpfen.
  • Die gesetzlichen Ausnahmen schützen eine intolerante Minderheit, die sich der modernen Zeit widersetzen will. Keuschheitsgebote sind Vorgaben, die die allermeisten Katholiken nicht mehr befolgen. Viele Katholiken sind auch homo-, bi- oder polysexuell. Sie alle müssen sich fürchten und ein Doppelleben heucheln, wenn sie in einer katholischen Einrichtung arbeiten.
  • Wie kann die Grenze gezogen werden, wenn religiöse Gebote und Verbote aus biblischen Zeiten neuzeitliche Gesetze im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen legal aushebeln dürfen? Akzeptiert eine Frau, die eine sexuelle Beziehung mit einem anderen Mann hat, gesteinigt zu werden, weil sie freiwillig Katholikin ist (vgl. 5. Buch Mose 22:23,24)?
  • Atheisten wird oft (und fälschlicherweise) vorgeworfen, ihr Atheismus sei ebenfalls ein Glaube. Man stelle  sich den Aufschrei vor, wenn eine atheistische Vereinigung unter Berufung auf einen vereinbarten Kodex Angestellte entlassen würde, die kirchlich heiraten oder ihre Kinder taufen. Diese Vereinigung bräuchte Polizeischutz vor der allgemeinen Wut.
  • Die Privilegierung religiöser Einrichtungen schafft die Grundlage für eine Zukunft, die man mit den Zuständen in heutigen Gottesstaaten vergleichen könnte: Wenn der Ethikkodex, den die weltlichen Arbeitnehmer*innen "freiwillig" unterzeichnen, verlangt, den Gottesdienst zu besuchen, an Fastentagen zu fasten, zur Beichte zu gehen, keinen vorehelichen Sex zu haben, Homosexualität niemals auszuleben usw. – was hindert den religiösen Arbeitgeber daran, die Einhaltung all dieser Vorschriften im Privatleben der Beschäftigten mittels Sittenwächter zu überwachen?
  • In der Vergangenheit haben Menschen auf der ganzen Welt ihr Leben riskiert, um für liberale Grundrechte und gegen den Totalitätsanspruch absolutistischer oder faschistischer Regime anzukämpfen. Ein Arbeitgeber, der sich das Recht herausnimmt, über das Privatleben der Menschen zu bestimmen, verletzt deren Freiheit und Würde.
  • Das wichtigste Argument gegen Sonderregeln ist jedoch am Beispiel Schule, dass unkeusche oder homosexuelle Lehrer die Vermittlung der katholischen Lehre in den Schulen nicht gefährden. Das Vorbild der Brebeuf Jesuit Preparatory-Schule zeigt, dass eine katholische Schule mit homosexuellen Lehrkräften in der Lage ist, den religiösen Auftrag im Einklang mit dem allgemeinen Beschäftigungsschutz zu erfüllen. Aber für ihre zeitgemäße Haltung wurde die jesuitische Vorschule von einem reaktionär denkenden Erzbischof bestraft.
  • Aus dieser Tatsache ist eine weitere wichtige Erkenntnis zu gewinnen: Wenn der Staat darauf verzichten könnte, mit Sondergesetzen vor der Religion einen Kotau zu machen, wären reaktionäre Geistliche in Ermangelung gesetzlicher Ausnahmen nicht in der Lage, auf fortschrittliche Kleriker oder Einrichtungen Druck auszuüben. Die "tolerante" Gesetzeslage gegenüber Kirchen ist also nicht nur im höchsten Maße intolerant gegenüber den Schwächsten, den Arbeitnehmer*innen, sondern blockiert liberale Kräfte in religiösen Reihen.

Der Fall Victoria Crisitello legt also eine anachronistische wie sachwidrige Denkweise offen. Man soll aber nicht glauben, dass der Fall bloß Auswuchs einer bigotten Gesellschaft in Nordamerika ist. Auch bei uns sind zahlreiche Ausnahmebestimmungen im Arbeitnehmer*innen-Schutz vorgesehen. Beispielsweise gibt es in Österreich wesentliche Einschränkungen in der Arbeitsverfassung4, bei der Arbeitsinspektion5, in der Arbeitsruhe6 und vor allem bei den Vorschriften7 zur Gleichbehandlung.

Die katholische Kirche in Deutschland und Österreich hat in den vergangenen Jahren auch wiederholt Lehrbefugnisse entzogen, weil sich Theologen kritisch zur Verteufelung von Homosexualität und Lebensgemeinschaften oder zu Dogmen geäußert haben:

  • 2011 entzog der Erzbischof von Köln dem Theologen David Berger die Lehramtsbefugnis als Religionslehrer. Berger hatte sich als Homosexueller geoutet und in einem Buch den Umgang der Kirche mit Homosexualität kritisiert.
  • 2003 wurde der Pädagogin Bianka Hering aus Trier die Lehramtsbefugnis wegen des Eingehens einer lesbischen Lebensgemeinschaft entzogen.
  • 1987 sprach der Essener Bischof der Theologin Uta Ranke-Heinemann die Lehrbefugnis für katholische Theologie ab, weil sie in einer Sendung des WDR-Fernsehens das widernatürliche Dogma der Jungfrauengeburt mit den Worten "Viele Juden sind umgebracht worden, weil sie nicht an die Jungfrauengeburt glauben konnten. Und ich kann das auch nicht." angezweifelt hatte.8

Wer bisher an die Unantastbarkeit der Arbeitsrechte im Gesetz geglaubt hat, sollte jetzt eines Besseren belehrt worden sein. Religion sticht Arbeitnehmer*innenschutz aus. Wer das nicht möchte, muss sich für das Fortschreiten der Säkularisierung und für die Freiheit der Wissenschaft einsetzen.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von New Jersey eröffnet eine Debatte über die Balance zwischen religiöser Freiheit und Arbeitnehmerrechten, die weit über die Grenzen der USA hinausreicht. Sie erinnert uns daran, dass es in einer vielfältigen und sich wandelnden Welt notwendig ist, unsere Grundwerte und Prinzipien immer wieder zu überdenken und sicherzustellen, dass sie für alle gelten.

Unterstützen Sie uns bei Steady!

1 "New Jersey Supreme Court rules in favor of Catholic school that fired a teacher for having premarital sex" by Maria Sole Campinoti in CNN, published online 16.08.2023. ↩︎

2 "A teacher fired from a Catholic school for being gay has reached a settlement" by Hollie Silverman / Carma Hassan, in CNN, published online 09.07.2019. ↩︎

3 "Jesuit School, Defying Archdiocese, Refuses to Remove Teacher in Same-Sex Marriage" by Derrick Bryson Taylor in The New York Times, published online 21.06.2019. ↩︎

4 § 132 iVm Teil II, ua. § 96 Abs. 1 Z 1,2, §3108-112 ArbeitsverfassungsG ↩︎

5 § 1 Abs. 2 Z 5 ArbeitsinspektionsG 1993 ↩︎

6 § 1 Abs. 3 iVm Abs. 1 ArbeitsruheG. ↩︎

7 § 20 Abs. 2 iVm § 17 und § 45 Abs. 2 iVm § 43 GleichbehandlungsG. ↩︎

8 Die Liste katholischer Theologen, denen die Lehrerlaubnis entzogen wurde, ist noch deutlich länger, daher sei an dieser Stelle auf Wikipedia verwiesen.