Kreuz

Das "Söderkreuz"

Das "Kreuz der Vielfalt"

Zum siebten Jahrestag von Söders Kreuzerlass am 1. Juni bekommt Bayern eine "Religionsfreie Zone" im Herzen seiner Landeshauptstadt: Auf dem Münchner Marienplatz führen die Giordano-Bruno-Stiftung und der Bund für Geistesfreiheit München von 11 Uhr bis 18 Uhr ein "Straßenspektakel" mit der Kunstaktion "Kreuz der Vielfalt" und einem unterhaltsamen Bühnenprogramm mit Musik und Redebeiträgen durch. Die Botschaft ist klar: Für ein weltoffenes, säkulares und weltanschaulich neutrales Bayern und gegen einseitige religiöse Bevorzugung im öffentlichen Raum.

Kreuzurteil: Söder-Projekt der Pastafari in Bayern auf Erfolgskurs

Am Dienstag urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den bayerischen Kreuzerlass und entschied, dass es keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern gebe. Das Urteil wurde von Säkularen massiv kritisiert. Positiv wird das Urteil jedoch vom Arbeitskreis pastafaridemokratischer Juristen (APJ) aufgenommen. Dieser betrachtet den söderschen Kreuzerlass und das Urteil als erste Schritte zur Errichtung von Biervulkanen in bayerischen Behörden per Biervulkanerlass. Der hpd dokumentiert hier die Stellungnahme des APJ im Wortlaut.

Streit ums Gipfelkreuz

In Österreich und Italien streitet man derzeit ums Gipfelkreuz. Sind die religiösen Symbole auf Bergen noch zeitgemäß? Traditionalisten empören sich schon allein über diese Frage und verteidigen die Gipfelkreuze als Symbol der christlichen Identität ihres Landes – auch wenn darin immer weniger Christen leben.

Münster hat's mit dem Kreuz

Im westfälischen Münster endete heute das G7-Außenministertreffen. Themen von weltpolitischem Rang gab es zu diskutieren, vom Klimawandel bis zum Ukraine-Krieg. Doch um die Gesprächsergebnisse hinsichtlich dieser Themen schert sich nun kaum noch einer, nachdem ein konservatives Lokalblatt berichtet hat, dass im Tagungssaal das Kreuz entfernt wurde. Ein Kommentar von hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg.

10 Jahre Verfassungsbruch im Verwaltungsgericht Düsseldorf

Vor 25 Jahren fasste das Bundesverfassungsgericht den sogenannten Kruzifixbeschluss. Seit 10 Jahren wird vom Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen ihn verstoßen. Obwohl das höchste deutsche Gericht die Verfassungswidrigkeit von Kreuzen in öffentlichen Räumen des Staates festgestellt hat, ließ der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts im Haupttreppenhaus des Gerichtsgebäudes eines anbringen. Eine andauernde Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung, die bislang ohne Konsequenzen blieb.

Mitklägerinnen und Mitkläger in Sachen Kreuzerlass gesucht!

Wie vielerorts der Presse zu entnehmen war, klagt der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) mit Unterstützung des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, der Giordano Bruno Stiftung und des Bayerischen Freidenkerverbands gegen den Erlass des Kabinetts Söder, in Bayerns Amtsstuben ein Kreuz im Eingangsbereich aufhängen zu lassen. Nun sucht der BfG München noch Mitklägerinnen und Mitkläger in Sachen Kreuzerlass.

Hexenjagd in der Hallertau

Wie schwer das Leben für nicht religiöse Menschen selbst im Deutschland des 21. Jahrhunderts noch sein kann, das erlebt seit vielen Jahren eine Familie in Bayern. Diskriminierung und Mobbing schlagen derzeit hohe Wellen, weil die Familie dafür kämpft, dass das riesige Kruzifix aus einem Schulfoyer verschwindet.

Markus Söder

Braucht der demokratische Staat das Kreuz?

Es könnte alles so einfach sein, heißt es doch schon in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.12.1965: "Das Grundgesetz legt … dem Staat als Heimstatt aller Bürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse Neutralität auf. Es … untersagt auch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse." Kein Kreuz, kein anderes religiöses Symbol in einer staatlichen Einrichtung, so einfach. Die Kippa oder Jarmulke, das Kopftuch und eben das Kreuz gehören zum Ausdruck religiöser Lebensform, sind ihr Symbol und somit zu tolerieren. Diese Unterscheidung ist wichtig, um der Religionsfreiheit willen.