Recht

70 Jahre Bundesverfassungsgericht in weltanschaulicher Schieflage

Im September 2021 feiert das Bundesverfassungsgericht seinen 70. Geburtstag. Zu diesem Anlass hat Gerhard Czermak, Direktoriumsmitglied des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), eine bemerkenswerte Monographie mit dem Titel "Siebzig Jahre Bundesverfassungsgericht in weltanschaulicher Schieflage" vorgelegt. Über die Neuerscheinung sprach der ehemalige Verwaltungsrichter mit gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon.

EuGH: EU-Mitgliedstaaten dürfen rituelle Schlachtungen ohne Betäubung verbieten

Mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 erklärte der EuGH ein Verbot des sogenannten "Schächtens" in den belgischen Regionen Flandern und Wallonien für eine unionsrechtlich zulässige Einschränkung der Religionsfreiheit. Das Gericht stellte sich damit gegen die Empfehlung des Generalanwalts und die von muslimischen sowie jüdischen Vereinigungen gemeinsam eingelegte Klage. Religionsvertreter zeigen sich entsetzt, die Rede ist von einem "Angriff auf die Religionsfreiheit". Ein Kommentar von Marcus Licht.

Recht und Gerechtigkeit (2)

Der Humanistische Pressedienst (hpd) veröffentlichte am 6. Januar einen Artikel von Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg, in dem dieser sich mit dem in der ARD ausgestrahlten "Krimidrama" von Ferdinand von Schirach auseinandersetzt. Mit einem weiteren Artikel reagiert er nun auf die Kommentare, die zu diesem Text verfasst wurden.

Recht und Gerechtigkeit

Die ARD hat am 3. Januar 2021 ein TV-Event besonderen Ausmaßes veranstaltet. Man hat dem Volljuristen, Strafverteidiger und Bestsellerautor Ferdinand von Schirach mehrstündigen Raum gegeben, den Zuschauer im Rahmen eines "Krimidramas" mit problematischen Fragen des Grundgesetzes, der UN-Antifolterkonvention, der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte sowie des Straf- und Strafprozessrechts zu konfrontieren.

Lautes Schweigen

Die katholische Kirche und ihre Missbrauchs-Verbrechen: ein monströses Aufklärungsversagen. Verschleierung, Vertuschung – und die Verachtung staatlicher Verfolgungsbehörden. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Kirche, nicht das Leid der Opfer. Darin hat sich bis heute wenig geändert. Der Rechtsstaat macht einen Kniefall.

Beschwerde gegen Rasterfahndung der Kirchen in Berlin eingereicht

In Berlin werden personenbezogene Daten regelmäßig vom Finanzamt an die Kirchensteuerstelle und von dieser an die einschlägige Kirchengemeinde zur Prüfung der Religionszugehörigkeit der Bürger weitergeleitet. Das Prüfungsergebnis wird von dieser zurück an die Kirchensteuerstelle und über diese an das zuständige Finanzamt weitergegeben. Je nach Ergebnis der Prüfung werden die Betroffenen dann zur Kirchensteuer herangezogen.