Recht

Der "Gotteslästerungsparagraph" 166 gehört abgeschafft

Nach § 166 des deutschen Strafgesetzbuches macht sich strafbar, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Strafmaß ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Rasterfahndung wegen Kirchensteuern

Der SPIEGEL 29/2019 berichtet über einen Fall zur Kirchensteuer-Rasterfahndung bis in die DDR-Zeit. Dietmar Hipp berichtet über den Fall, in dem eine Frau ihr Leben lang als Konfessionslose lebt und dann mit 58 Jahren erfährt, dass sie als Säugling in der DDR getauft wurde und Kirchensteuer nachzahlen soll.

Der Deutsche Bundestag (Bonn 1955)

McCarthy in der Bundesrepublik

Das Recht der Entschädigung ist gänzlich aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwunden. Selbst älteren Juristen ist oft nicht bekannt, dass es dieses Rechtsgebiet gegeben hat. Dabei war das Entschädigungsrecht von einiger sozialer, ökonomischer und nicht zuletzt politischer Bedeutung.

Jens Spahn (2018)

"Inakzeptabel" und "grob rechtswidrig"

Über des Gesundheitsministers Verzögerungstaktik bei der Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hat der hpd mehrfach berichtet. Nun zeigen aktuelle Medienmeldungen, dass Jens Spahn (CDU) tatsächlich die ihn untergeordneten Behörden zum offenen Rechtsbruch aufgefordert hat.

Wie lange wollen die Kirchen noch gegen die Wand laufen?

Die Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik wegen einer Wiederheirat kann eine verbotene Diskriminierung darstellen, urteilt der Europäische Gerichtshof. Das Bundesverfassungsgericht sah das anders. Nun war wieder das Bundesarbeitsgericht gefragt. Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin von GerDiA ("Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz") zum Urteil des BAG vom heutigen Tag.