HVD begrüßt Bestätigung des Neutralitätsgesetzes
Eine Lehrerin mit Kopftuch will an einer Berliner Grundschule unterrichten, die Bildungsverwaltung versetzt sie mit Bezug auf das Neutralitätsgesetz an eine Berufsschule. Daraufhin zieht die Lehrerin vor das Berliner Arbeitsgericht, sie fühle sich diskriminiert. Die Richter wiesen ihre Klage in erster Instanz ab. Der Humanistische Verband begrüßt die Entscheidung.