Heute hat das Berliner Landesarbeitsgericht über den Einsatz einer Lehrerin mit Kopftuch an einer Grundschule entschieden. Dabei bestätigte das Gericht, dass das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungsgemäß ist.
Die Klägerin wollte erreichen, dass sie wunschgemäß an einer Grundschule eingesetzt wird. Das Land Berlin dagegen ließ sie an einem Oberstufenzentrum unterrichten.
Heute hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden: Das Berliner Neutralitätsgesetz ist verfassungsgemäß und die Lehrerin mit Kopftuch darf nicht an einer Grundschule unterrichten.
Mehr dazu in Kürze.
3 Kommentare
Kommentare
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
In leichter Abwandlung von L. Armstrong möchte ich singen: "What a wonderful day..."
Hans Trutnau am Permanenter Link
Na also, geht doch. Muss jetzt nur noch Schule machen...
Mayer mit ay am Permanenter Link
Ich muss mich doch arg wundern.
Das wäre das erste mal, dass ein Arbeitsgericht die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes feststellt. Ihr solltet eure Aussage überarbeiten.