Eilmeldung

Berliner Neutralitätsgesetz ist verfassungsgemäß

Heute hat das Berliner Landesarbeitsgericht über den Einsatz einer Lehrerin mit Kopftuch an einer Grundschule entschieden. Dabei bestätigte das Gericht, dass das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungsgemäß ist.

Die Klägerin wollte erreichen, dass sie wunschgemäß an einer Grundschule eingesetzt wird. Das Land Berlin dagegen ließ sie an einem Oberstufenzentrum unterrichten.

Heute hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden: Das Berliner Neutralitätsgesetz ist verfassungsgemäß und die Lehrerin mit Kopftuch darf nicht an einer Grundschule unterrichten.

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