Selbstbestimmung

Notausgang

DIGNITAS-Deutschland kritisiert Leopoldina

Mit Redaktionsschluss vom Juli 2021 hat die Leopoldina einen Debattenbeitrag zu dem veröffentlicht, was sie eine "Neuregelung des assistierten Suizids" nennt. Empirische Daten, die eine verengende Regulierung der Selbstbestimmung nahelegen, geschweige denn rechtfertigen könnten, präsentiert sie darin keine. Dass sie sich mit Personenkreisen ausgetauscht hätte, die praktische Erfahrung mit Suizidhilfe haben, ist nicht ersichtlich. Eine Einschätzung von DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland).

Sterbewillige brauchen Ansprechpartner

Der Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), äußert kurz vor Beginn des diesjährigen Ärztetages Verständnis für die Position des Ärztekammer-Präsidenten Prof. Dr. Klaus Reinhardt, dass Ärztinnen und Ärzte "keine zu zentrale Rolle" bei der Suizidhilfe einnehmen wollen. Allerdings ist es unverzichtbar, dass es Ärztinnen und Ärzten möglich sein muss, unter Beachtung von Sorgfaltskriterien die Rezepte für die zur Selbsttötung benötigten und geeigneten Medikamente auszustellen.

Der Mythos der unberührten Frau

Weniger als 50 Prozent aller Frauen bluten beim ersten Geschlechtsverkehr. Trotzdem hält sich der Mythos vom unversehrten Jungfernhäutchen, das für die Reinheit und Ehrbarkeit einer Frau stehe, hartnäckig. Wie falsch und konstruiert diese Annahme ist, zeigt sich schon in der Tatsache, dass medizinisch gesehen kein Jungfernhäutchen existiert. Zur Überwindung dieses repressiven Konzepts bedarf es daher nicht nur einer Aktualisierung der Kritik, sondern konkreter politischer Handlungen.

Bundesverfassungsgerichtsurteil wird ignoriert

Beide in der vergangenen Woche vorgestellten Entwürfe von Gruppenanträgen zu einem Bundesgesetz zur Regulierung von Suizidhilfe werden vom Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland)" in Hannover abgelehnt. Sie verletzen das Grundgesetz und können vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.

Nur gut gemeint

Ende Januar wurden von den Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD), Petra Sitte (Linke), Swen Schulz (SPD) und Otto Fricke (FDP) beziehungsweise von Renate Künast und Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Letzterer versteht sich nur als Diskussionsgrundlage für die spätere Erstellung eines Gesetzes. Beide Vorschläge haben eine für Gesetze untypische Länge und werfen die Frage auf: Warum will man für Deutschland das Rad neu erfinden?

Notausgang

Die vorgesehenen Fristen sind zu starr

Ende vergangener Woche haben Bundestagsabgeordnete verschiedener Parteien einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe vorgestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt diesen grundsätzlich, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf.

Säkulare Verständigung zur Suizidhilfe

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz Paragraph 217 StGB im Februar 2020 gekippt hatte, kamen am vergangenen Freitag, 22. Januar, auf Einladung des KORSO 15 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Organisationen aus dem säkularen Spektrum per Videokonferenz zu einem Expertengespräch zusammen.

Verfassungsgerichtshof und Kunstforum in Wien

Auch in Österreich wird Sterbehilfe endlich legalisiert!

Nachdem bereits Deutschland im Februar dieses Jahres die Sterbehilfe (wieder) legalisiert hat, kippte nun auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich das bisherige Verbot. Es verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, urteilte der VfGH in Wien. Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasse "sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens als auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben", teilten die Richter mit. Die neue Regelung soll zum Jahreswechsel 2021/22 in Kraft treten.

Sterbehilfe-Cars vor dem Bundeskanzleramt

Altbekannte Fragen – neu aufgelegt

Vergangenen Donnerstag tagte der Deutsche Ethikrat in einer öffentlichen Plenarsitzung zum Thema "Recht auf Selbsttötung?". Die interessierte Öffentlichkeit konnte die Sitzung im Livestream verfolgen und kann sie auch im Nachhinein noch ansehen.