HANNOVER. (hpd/dgpd) DGHS protestiert auf Deutschem Ärztetag in Hannover für Gewissensfreiheit deutscher Mediziner bei der Freitodhilfe. Am Eröffnungstag standen DGHS-Mitglieder früh vor dem Kuppelsaal des Congress Centrums, um ihren Protest gegen diese ethische Bastapolitik der Berufsvertretung kund zu tun.
Dazu erklärte die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS): Am 28. Mai 2013, 10 Uhr, beginnt der diesjährige Deutsche Ärztetag, diesmal im Congress-Centrum Hannover. Jedes Jahr versammelt die Bundesärztekammer ihre Delegierten, um über grundsätzliche Fragen des ärztlichen Berufsstandes zu befinden. Vor genau zwei Jahren wurde die für uns völlig unverständliche Änderung in der Musterberufsordnung (MBO) beschlossen: ‚Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.’ (Art. 16 MBO). Dieser Formulierung war allerdings lediglich die Hälfte aller Landesärztekammern gefolgt.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben hält nach wie vor dieses Verbot für lebensfern, falsch und ohnehin verfassungswidrig, da die Gewissensfreiheit durch das Grundgesetz gewährleistet ist. Kritische juristische Gutachten sowie die viel beachtete DGHS-Unterschriftenkampagne ‚Ärztliche Freitodhilfe: Nur mein Gewissen darf entscheiden!’, der einige hundert Mediziner folgten, konnten die Kammerpräsidenten bislang nicht zum Umdenken bewegen.
Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Das heißt auch, dass es der persönlichen Entscheidung des Kranken überlassen sein muss, sich für eine palliative Behandlung oder aber für einen (ärztlich, also professionell) assistierten Freitod zu entscheiden. Beide Wege müssen dem Kranken offen stehen - ohne jede moralische Wertung. Und der (ärztliche) Helfer muss bei einer frei verantworteten Entscheidung vor straf- und berufsrechtlicher Verfolgung sicher sein. Ein Drittel der deutschen Ärzteschaft würde den ärztlich assistierten Suizid als Ultima Ratio respektieren und unterstützen.
Wir fordern: Ärzte, lasst euch nichts verbieten! Professor Montgomery, nehmen Sie das Verbot der ärztlichen Freitodbegleitung zurück!
Wega Wetzel