WIEN. (hpd) Niko Alm, Vertreter der Giordano Bruno Stiftung (gbs) in Österreich und Vorsitzender des österreichischen Zentralrats der Konfessionsfreien, hat Mitte Juli die österreichische Regelung, auf Führerscheinfotos nur religiöse Kopfbedeckungen zuzulassen, ad absurdum geführt.
Als Anhänger des "Pastafarianismus" und Mitglied der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" ließ sich Alm mit einem Nudelsieb auf dem Kopf fotografieren und reichte das Bild bei den Behörden ein. Nach einer Vorladung bei einer Amtsärztin, die bestätigte, dass Alm in der Lage sei, Auto zu fahren, und drei Jahren behördlichen Zauderns konnte der Wiener Unternehmer nun seinen neuen "Heiligen Führerschein" abholen.
Der gbs-Vorstand gratulierte Niko Alm zu dieser amüsanten Don Quichotterie im Namen der Weltanschauungsfreiheit und ist gespannt, ob der Österreichische Staat die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters nun in Bälde auch offiziell als Religionsgemeinschaft anerkennen wird. Die Nachricht, dass Nudelsiebe ab sofort als religiöse Kopfbedeckung einzustufen sind, machte in den Medien schnell die Runde, siehe u.a. die Berichte im ORF, im Standard und auf Spiegel-online. Auf Niko Alms Blog gibt es Neueres.
Ähnlich kurios, jedoch weit weniger erfreulich ist der jüngste Vorschlag des steirischen Wirtschaftskammerfunktionärs Hermann Talowski, Feiertagszuschläge nur noch an katholische ArbeitnehmerInnen auszubezahlen. "Talowski ist sich offensichtlich nicht bewusst, dass Feiertage kein Geschenk der katholischen Kirche sind, sondern vielmehr durch die Leistungen der arbeitenden Bevölkerung - ob nun katholisch oder nicht - erwirtschaftet werden", erklärte dazu gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon.
Entsprechend deutlich reagierte auch der Zentralrat der Konfessionsfreien Österreichs in einer Presseerklärung: Talowskis Vorschläge würden letztlich auf eine Ausbeutung von Nicht-KatholikInnen hinauslaufen oder auf Zwangsmissionierung im Betrieb. Das allerdings sei nicht die Aufgabe der Wirtschaftskammer und schon gar nicht des Staates.
MSS
Erstveröffentlichung auf der Seite der gbs