Nein zum lebenslangen Personenkennzeichen!

BERLIN. (HU) Humanistische Union ruft zu Klagen gegen die Steuer-ID auf

 

Wie am Freitag, dem 1. August 2008, bekannt wurde, hat das Bundeszentralamt für Steuern damit begonnen, den ersten Bürgerinnen und Bürgern ihre neuen Steueridentifikationsnummern mitzuteilen. Diese Nummern sollen künftig ein Leben lang, bis zu 20 Jahre nach dem Tod, gültig bleiben. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union kritisiert die Steuer-ID als verdeckte Einführung eines Personenkennzeichens. Sie ruft deshalb alle Bürgerinnen und Bürger auf, gegen die Bekanntgabe der Steuer-ID zu klagen. Die Humanistische Union stellt eine Musterklage bereit, die Interessierte beim zuständigen Finanzgericht erheben können.

Aus Anlass der ersten Erteilung von Steueridentifikationsnummern erklärt die Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Prof. Dr. Rosemarie Will: "Die Einführung der Steuer-ID ist das falsche Signal. Mit ihr weicht der Staat einmal mehr den Datenschutz aller Bürgerinnen und Bürger auf." Bisher gelte für staatliche Datenerhebungen das Gebot einer Zweckbindung. Dies wird u.a. dadurch gewährleistet, dass jede Behörde für ihre Aufgaben eigene Dateien aufbaut, die nicht mit den Dateien anderer Behörden vermischt werden dürfen. "Eine eineindeutige Steuer-ID ist der erste Schritt zur Zusammenführung von Datenbeständen", warnt Rosemarie Will. "Die Steuer-ID ist der Wegbereiter für die Abschaffung der Zweckbindung von Datensammlungen." Da die Steuer-ID künftig ein Leben lang gleich bleibt, handle es sich ohne Zweifel um ein Personenkennzeichen.

Rosemarie Will widerspricht der Behauptung des Bundesamtes für Finanzen, die Steuer-ID diene nur der Verbesserung der Steuergerechtigkeit. "Anders als behauptet, ist die Verwendung der Steuer-ID nicht auf die gesetzlichen Aufgaben der Finanzbehörden beschränkt, sondern prinzipiell ('sofern durch andere Rechtsvorschriften erlaubt') für beliebige Zwecke nutzbar. Theoretisch darf die Steuer-ID auch von anderen Behörden und Privatpersonen benutzt werden, selbst eine Übermittlung an ausländische Stellen ist im Gesetz vorgesehen." Wozu das führen wird, zeige der aktuelle Gesetzentwurf für ein zentrales, bundesweites Melderegister: "Auch hier soll die Steuer-ID gespeichert werden."

"Die Humanistische Union ruft deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, die jetzt ihre Steueridentifikationsnummer mitgeteilt bekommen, auf, dagegen Beschwerde einzulegen!" Die Bürgerrechtsorganisation habe dafür eine Musterklage vorbereitet, die im Internet abgerufen werden kann. Die Feststellungsklage kann nach der Mitteilung der Steuernummer erhoben werden. Sie ist beim jeweils zuständigen Finanzgericht einzureichen.

Sven Lüders

 

Was tun, wenn die SteuerID ankommt? So können Sie sich wehren.

Hier finden Sie die Muster-Klageschrift sowie eine Adressübersicht der zuständigen Finanzgerichte.