„Logisches Urteil!“ mit Rechtsunsicherheiten
KARLSRUHE. (hpd/dgpd/hu) Der Bundesgerichtshof hat in dem Revisionsverfahren gegen Rechtsanwalt Wolfgang Putz entscheiden: Der Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben begrüßt das Urteil, die Humanistische Union mahnt darüberhinaus aber weitere gesetzliche Klarstellungen an.