Das Recht auf Selbstbestimmung gilt auch für das eigene Sterben
BERLIN. (hpd/bpb) Die Aussicht auf Sterbehilfe hat eine suizidpräventive Wirkung, meint Ingrid Matthäus-Maier, ehemalige Verwaltungsrichterin und im Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung. Sie fordert mehr Vertrauen in die Urteilskraft erwachsener Menschen und glaubt nicht, dass die Sterbehilfe einen "Dammbruch" verursacht.