Selbstbestimmung am Lebensende ist ein Grundrecht

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Im Rahmen der Kampagne "Mein Ende gehört mir! Für das Recht auf Letzte Hilfe" wurde die Botschaft auch durchs Berliner Regierungsviertel gefahren.
Sterbehilfe-Cars vor dem Bundeskanzleramt

FREIBURG. (hpd/ehf) Die Evolutionären Humanisten Freiburg (EHF) haben sich auf ihrer Jahreshauptversammlung am 15.7.2015 dafür eingesetzt, das Selbstbestimmungsrecht des Menschen in vollem Umfang zu gewährleisten, und alle Absichten verurteilt, die gegenwärtige Rechtslage zu verändern: Bisher sind weder die Selbsttötung (Suizid) noch die Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt.

Im Bundestag liegen mehrere Gesetzesanträge vor, in denen die Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid eingeschränkt oder sogar ganz abgeschafft werden soll. "Damit stünde jeder Mensch mit einem oder gar beiden Beinen im Gefängnis, der einem Sterbewilligen Beistand leistet", kritisierte der Sprecher der Freiburger Humanisten, Arno Ehret (Freiburg).

Die EHF-Hauptversammlung erklärte demgegenüber: "Selbstbestimmung am Lebensende ist ein Grundrecht". Dieses Freiheitsrecht müsse nicht nur am Lebensende wegen Alters oder Krankheit gelten, "sondern auch dann wenn entscheidungsfähige Erwachsene ihrem Leben nach reiflicher Überlegung aus anderen Gründen als einer zum Tode führenden Erkrankung ein Ende setzen wollen."

Die Humanisten fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, keinem Gesetzentwurf zuzustimmen, mit dem das Recht der Ärztinnen und Ärzte, Menschen nach ihrer eigenen freien Entscheidung Beistand zu leisten, eingeschränkt wird. Sprecher Ehret betonte, Ärzte dürften nicht verpflichtet werden, Beihilfe zum Suizid zu leisten, es dürfe ihnen dies aber auch nicht gesetzlich oder über das ärztliche Standesrecht verboten werden. "Es gibt auch weder Anlass noch Notwendigkeit, die Arbeit von Selbsthilfe- oder Bürgerrechtsorganisationen einzuschränken, die sterbewilligen Menschen Beistand leisten. Das geltende Strafrecht reicht zu Verhinderung bzw. Sanktionierung von Missbrauch aus."

Vor diesem Hintergrund bezeichnete Ehret den überfraktionellen Antrag der Abgeordneten Reimann und Lauterbach (SPD) sowie Hintze (CDU) als einzige akzeptable Gesetzesinitiative, denn er lasse das Strafrecht unangetastet und befreie die Ärzte zugleich von der Diktatur "wildgewordener Ärztefunktionäre".

Die Evolutionären Humanisten Freiburg setzen sich dafür ein, die ambulanten und stationären Palliativleistungen der Medizin so auszubauen, dass schwerstkranke Menschen mit unheilbaren Krankheiten am Lebensende medizinisch bestens versorgt werden können, und die entsprechenden Einrichtungen für ein menschenwürdiges Sterben, z.B. Hospize, als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzusehen und zu finanzieren. Dies dürfe weder alleinige Aufgabe noch Privileg der Kirchen oder ihrer Sozialkonzerne sein. (MR)