Religionsunterricht

Werden unsere Kinder indoktriniert?

Den konfessionsgebundenen Religionsunterricht gibt es seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Die Verknüpfung bzw. Beeinflussung durch die beiden beherrschenden Konfessionen des Christentums scheint im Bewusstsein der Bevölkerung nicht sehr präsent. Religion ist einfach Teil des Bildungsangebotes der Schulen und gehört sozusagen zur Grundausstattung wie Mathe, Deutsch, Erdkunde u. ä. dazu.

Bayern: Mathe beliebter als Religionsunterricht

Laut einer jüngst vorgestellten repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar Emnid im Auftrag der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ist Religionsunterricht in Bayern nicht besonders beliebt. Ein Viertel der Befragten sprach sich ferner für die Abschaffung des Religionsunterrichtes als ordentliches und damit verpflichtendes Lehrfach aus.

Zwangsersatzunterricht an Düsseldorfer Berufskolleg

Aus Beratungsanfragen der Schülerschaft des Elly-Heuss-Knapp Berufskollegs in Düsseldorf geht hervor, dass für Religionsferne nun das Fach "Praktische Philosophie" angeboten werden soll. Aber - ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt - selbstverständlich nicht zeitgleich zum Religionsunterricht, sondern erkennbar diskriminierend wieder Freitags in der siebten und achten Stunde. 

Reli? … und tschüss!

Im März des Jahres erreichte den IBKA die Anfrage der Eltern dreier Schülerinnen einer Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen, alle drei waren entsprechend Art. 7 (2) des Grundgesetzes in Zusammenhang mit § 31 (6) des Schulgesetzes NRW von der Teilnahme am Religionsunterricht befreit. Die älteste und religionsmündige Tochter besuchte zu der Zeit die zehnte Klasse.

Philosophieunterricht in der Grundschule?

Soll ein Philosophieunterricht bald als Ersatzfach für konfessionellen Religionsunterricht in nordrhein-westfälischen Grundschulen angeboten werden? Ein entsprechender Antrag der Grünen-Landtagsfraktion wurde im Ausschuss für Schule und Bildung diskutiert.

Kein Anspruch auf Einführung islamischen Religionsunterrichts in NRW

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in Münster hat am 9. November 2017 nach knapp zwanzigjährigem Rechtsstreit entschieden, dass der Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. (ZMD) und der Islamrat für die Bundesrepu­blik Deutschland e. V. (IR) keinen Anspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) auf allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen haben. Die klagenden Islamverbände sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes.

Miteinander lernen im Religionsunterricht?

Die SPD-Fraktionsbeauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften Kerstin Griese hält gegenüber dem Deutschlandfunk den Religionsunterricht für wichtig, damit Kinder "miteinander und voneinander lernen".