Meilenstein - 35 Jahre Fristenlösung
WIEN. (fdb/hpd) Frauen dürfen in Österreich bis zum Ende des dritten Schwangerschaftsmonats straffrei eine Abtreibung vornehmen lassen. Ein Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches begehen sie trotzdem. Nach wie vor ist Abtreibung verboten, die Straffreistellung ist ein mehr oder weniger abgesicherter Gnadenakt des Gesetzgebers.