Die niedersächsische Landesregierung und die Evangelische Kirche in Deutschland haben am 23. Juni 2015 mit einem Festakt im Gästehaus der Landesregierung in Hannover das 60-jährige Bestehen des Loccumer Vertrages gefeiert.
Keinen Grund zum Feiern dieses Vertrages sehen hingegen die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU), die Regionalgruppe der Giordano Bruno Stiftung (GBS) in Hannover und der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA). Sie fordern stattdessen die Landesregierung auf, die Privilegierung der Evangelischen Landeskirchen zu beenden und mit der Kirche in Verhandlungen über eine Auflösung des Vertrages zu treten.
Der derzeitige Zustand widerspricht (nicht nur in Niedersachsen) gröblich dem seit fast 96 Jahren bestehenden Verfassungsgebot in der Weimarer Reichsverfassung von 1919, erneuert in Artikel 140 des Grundgesetzes.
Die Veranstalter erinnern mit ihrer Demonstration an ihre Kritik an den Staatskirchenverträgen, die mit demokratischen Verfassungsprinzipien und der gebotenen Trennung von Staat und Kirche nicht vereinbar sind, weil
- sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgehandelt wurden,
- sie unkündbar sind,
- sie zahlreiche einseitige Sonderregelungen zugunsten der Religionsgemeinschaften enthalten.
Mit Flugblatt "7 Forderungen zum Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften" werden die beteiligten Verbände auf das seit Jahrzehnten politisch ignorierte Verfassungsgebot aufmerksam machen. Diese Forderungen werden die DemonstrantInnen den Regierungs- und KirchenvertreterInnen sowie der Presse übergeben.