Kolumne

Verrat an der Pressefreiheit

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Marcus Beckedahl (netzpolitig.org) bei einer Rede vor dem Bundeskanzleramt

BERLIN. (hpd) Autoren des Blogs Netzpolitik.org haben über geplante Maßnahmen zur Internet-Überwachung in Deutschland berichtet. Nun wird gegen sie wegen Verdachts auf Landesverrat ermittelt. Ein Vorfall, der eben nicht nur die Informationsgesellschaft angeht. Sondern alle Journalisten und ihre Leser, findet hpd-Gesellschafts-Kolumnist Carsten Pilger.

Wir haben einen Abgrund von Landesverrat im Lande.

(Konrad Adenauer, 1962, Bundeskanzler)

Der Generalbundesanwalt ermittelt. Gegen Netzpolitik.org, ein Weblog, das von Markus Beckedahl in den 2000ern gegründet wurde und als eines der wichtigsten deutschsprachigen Blogs über Datenschutz, Internet und Informationsgesellschaft gilt. Trotzdem dürfte außerhalb des Internets vielen „Netzpolitik.org“ bis gestern kein Begriff gewesen sein.

Der Vorwurf: In zwei Artikeln über geplante Maßnahmen zur Internet-Überwachung von Beckedahls Kollegen und Mitautor Andre Meister habe Netzpolitik.org „Staatsgeheimnisse“ veröffentlicht. Wer Geheimnisse veröffentlicht, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sind und vor „fremden Mächten“ geheim gehalten werden müssen, kann nach deutschem Strafrecht des Landesverrats wegen verurteilt werden. 

Zuletzt gab es ein solches Verfahren 1962, als das Nachrichtenmagazin Der Spiegel die Politik des damaligen Verteidigungsministers Franz-Josef Strauß kritisierte. Der Spiegel-Gründer Rudolf Augstein und sein Autor Conrad Ahlers verbrachten mehrere Monate in Untersuchungshaft. Die Redaktionsräume wurden durchsucht, Redakteure fanden Obdach in Räumen anderer Zeitschriften. Am Ende stürzte Strauß, der Verdacht des Landesverrats wurde 1965 als unbegründet zurückgewiesen. Im seinem Spiegel-Urteil das Bundesverfassungsgericht dann 1966 fest, dass die Presse die öffentliche Aufgabe der politischen Willensbildung wahrnimmt. Die Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung und Beschlagnahmung von Material im Spiegel-Verlag wurde dennoch bei Stimmgleichheit der Richter abgewiesen.

Warum der Vergleich mit der Vergangenheit in diesem Falle hilfreich ist? 1962 wurde eines der wichtigsten Blätter frontal von der Regierung angegriffen – und dank einer solidarischen, aufklärerischen Berichterstattung anderer Medien konnte die Pressefreiheit verteidigt werden. 2015 suchte sich der Chef des Bundesverfassungsschutzes ein vergleichsweise kleines Internetblog aus – ein Gegner, der eben nicht im Konzert großer Verlagshäuser spielt, sondern auf Spenden, Leser und Klicks angewiesen ist. Ein Blog, das eher in den Bereich des „Internet-Aktivismus“ gerückt wird, obwohl es das gleiche Handwerk wie andere bietet. Ein Blog, das gerade in diesem Falle Originalquellen veröffentlicht hat, wo andere Medien hinter Formeln „aus gut unterrichteten Kreisen“ verstecken. Ein Blog, das über Internet-Überwachung berichtet, nicht weil es das als Landesverrat versteht, sondern als berechtigte Kritik an dem schleichenden Verlust von Freiheit, zu Gunsten von vermeintlicher Sicherheit.

Natürlich ist das auch eine versteckte Botschaft an potenzielle Whistle-Blower und die großen Medien, obwohl diese noch nicht direkt betroffen sind: Wir zeigen Euch, was Euch passieren könnte. Deswegen könnten sich auch Journalisten der etablierten Medien nun entspannt zurückziehen, die Affäre in der Obskurität der sogenannten „Netzthemen“ verschwinden lassen und sagen: Das sind sowieso nur „Aktivisten“.

Oder die Journalisten erkennen die Tragweite des Vorfalls. So wie der organisierte Deutsche Journalisten-Verband, der die Ermittlungen eine „Justizposse“ nannte. Aktivisten, die sich in ihren Veröffentlichungen der Wahrhaftigkeit verpflichtet sehen, sind eben, auch wenn sie Blogger sind, Journalisten. Ein Angriff auf sie, ist ein Angriff auf die Pressefreiheit. Aber nicht nur Journalisten haben einen guten Grund, sich für Netzpolitik.org einzusetzen. Eine Gesellschaft, in der das Wort „Lügenpresse“ durchaus konsensfähig ist, in der hinter vielen Artikeln Manipulation vermutet, muss diejenigen schützen, die mit faktenbasierter Berichterstattung Pressekritiker Lügen strafen. Lassen Journalisten und Leser Netzpolitik.org nun hängen, wäre das der schlimmste Verrat an der Pressefreiheit.