Spanien: Katholische Kirche "sammelt" Immobilien

Ein Gesetz aus der Franco-Diktatur äußerst großzügig nutzend, lässt die katholische Kirche in Spanien immer wieder Gebäude und Grundstücke auf ihren Namen eintragen. Steuern zahlt sie dafür nicht. Die spanische Regierung hat sich von den zuständigen Behörden eine Übersicht der Kirchenimmobilien zusammenstellen lassen. Danach umfasst der Kirchenbesitz etwa 100.000 Immobilien, von denen 30.000 erst in den letzten 20 Jahren hinzugefügt wurden. Politische Gruppen fordern die Rückgabe von unrechtmäßig angeeigneten Immobilien und die Zahlung von Steuern.

Ein Gesetz von 1946 nutzend, trägt die katholische Kirche in Spanien immer wieder Immobilien auf ihren Namen ein. Als Erklärung gibt sie an, dass es sich um Orte für religiöse Bräuche handelt oder die verlassenen Gebäude oder Grundstücke des Schutzes der Kirche bedürften. Obwohl nur Kultstätten von der Immobiliensteuer befreit sind, zahlt die katholische Kirche auch für die weiteren Immobilien keine Steuern. Den Gemeinden gehen teils Summen in Millionenhöhe verloren. Auch werden Gebetshäuser, Parks und andere Immobilien, die sich die katholische Kirche in ihren Besitz einverleibt, nicht selten für die Öffentlichkeit geschlossen oder sind nur noch nach Entrichtung eines Eintritts besuchbar.

Die Regierung unter Pedro Sánchez hat sich vom zuständigen Register eine Liste der Immobilien zusammenstellen lassen, die auf den Namen der Kirche eingetragen sind. Mit über 100.000 Immobilien ist die Liste noch länger geworden als erwartet. Wenig überraschend war, dass über 30.000 Gebäude und Grundstücke erst in den letzten 20 Jahren, also nach einer Gesetzesnovelle unter der Regierung Aznar, eingetragen wurden. Die Gesetzesänderung erleichterte es der katholischen Kirche, Immobilien ohne einen Beweis für Besitzansprüche auf ihren Namen einzutragen. Teilweise findet sich in den Unterlagen nur eine Bestätigung der Kirche selbst über die Rechtmäßigkeit der Ansprüche.

Unterstützen Sie uns bei Steady!

Als Konsequenz erklären politische Gruppen wie ein Zusammenschluss aus Linken und Grünen im südspanischen Andalusien nun, mit Hilfe der Liste die rechtmäßigen Eigentümer*innen finden zu wollen und herausfinden zu wollen, welche Dokumente zur Umschreibung der Immobilien nötig sein werden. Andere fordern die Zahlung der Immobiliensteuer auch für Kirchenimmobilien ein.

Bereits im Jahre 2014 hatte ein Unternehmen sich gegen die Praxis der Kirche aufgelehnt. Das Unternehmen hatte Ende der 1970er Jahre ein Grundstück in der zentralspanischen Region Palencia erworben. Inklusive der darauf befindlichen Wassermühle und Gebäuden einer früheren Abtei. Dem Bischof von Palencia gefiel das wenig, sodass er das gesamte Grundstück auf den Namen der Kirche eintragen ließ. Nachdem Gerichte die Klagen des Unternehmens Sociedad Anónima de Ucieza ablehnten landete der Fall schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dieses gab Ucieza recht und beschied, Spanien habe gegen zwei Punkte der Menschenrechtskonvention verstoßen. Nämlich gegen Paragraph 6.1., der ein faires Verfahren gewähren soll, und gegen Paragraph 1 des ersten Protokolls, der das Eigentum schützt.

Zu einer Möglichkeit der Veröffentlichung der Liste der auf den Namen der katholischen Kirche befragt, gab ein Sprecher der spanischen Bischofskonferenz an, dass sie selbst die Liste nicht besäße und auch nicht bewerten wolle. Die Kirche setze auf eine Veröffentlichung nur bei Einhaltung geltender Gesetze und einem Verbot von Diskriminierung.