UN-Menschenrechtsrat fordert Strafe für Koranverbrennung

Unter Einfluss einer muslimischen Lobbying-Organisation hat der UN-Menschenrechtsrat eine Resolution zur Einführung von Strafgesetzen zur Eindämmung der Meinungsfreiheit verabschiedet.

In seiner 53. Sitzung beschloss der UN-Menschenrechtsrat aufgrund eines von Pakistan im Namen der Organization of Islamic Cooperation eingebrachten Resolutionsentwurfs die Einführung von Strafbestimmungen gegen diejenigen, die den Koran verbrennen. Der Beschluss, der gegen den Widerstand der europäischen Staaten mit überwältigender Mehrheit zu Stande gekommen ist, widerspricht der Aufgabe des Menschenrechtsrates, den Schutz der Menschenrechte weltweit zu stärken.

Der UN-Menschenrechtsrat (UNHRC) ist ein zwischenstaatliches Gremium innerhalb des Systems der Vereinten Nationen, dem 47 Staaten angehören und das für die Förderung und den Schutz aller Menschenrechte weltweit verantwortlich ist. Die 47 stimmberechtigten Mitglieder des Rates werden von der Generalversammlung nach Regionen gewählt. Deutschland zählt dazu, Österreich und Schweiz sind aktuell nicht dabei.

Die Beschlüsse des UNHRC sind rechtlich nicht bindend, haben bloß empfehlenden Charakter. Sie entfalten jedoch eine enorme faktische Wirkung. Sich dem Willen des UNHRC zu widersetzen, stellt einen Staat an den internationalen Pranger und wird auch innerstaatlich zum Ziel kritischer Medien und Opposition.

Auszüge aus dem Inhalt der Resolution

In der Endfassung der Resolution mit der Nummer AHRC53L.23 wird gefordert, dass die Verantwortlichen für die öffentliche Schändung des Heiligen Korans zur Rechenschaft gezogen werden. Die Staaten werden aufgefordert, nationale Gesetze zu verabschieden, die sich mit Handlungen und der Befürwortung religiösen Hasses befassen beziehungsweise die Lücken zu ermitteln, die die Strafverfolgung verhindern. Der Hochkommissar erhält den Auftrag, gegen die Schändung heiliger Bücher vorzugehen und über Mängel bei der Strafverfolgung zu berichten. Es ist geplant, auf einer kommenden Sitzung des UN-Menschenrechtsrates eine Podiumsdiskussion mit Experten abzuhalten, um die Ursachen der Schändung heiliger Bücher und religiöser Symbole zu identifizieren.

Die Resolution enthält aber keine Verurteilung der Todesdrohungen gegen den Bücherverbrenner oder eine Missbilligung der Verbrennung der Bücher von Autoren wie Salman Rushdie oder Dante Alighieri, dessen Grabmal in Ravenna selbst 700 Jahre nach seinem Tod noch unter Polizeischutz stehen muss.

Die Resolution widerspricht dem Mandat des UNHRC

Nach seinem Gründungsdokument, der Resolution 60/251 der Generalversammlung, ist es Aufgabe des UNHRC, die Menschenrechte weltweit zu stärken und sich mit Situationen von Menschenrechtsverletzungen zu befassen. Seine primäre Bestimmung ist die Förderung und der Schutz der Menschenrechte. Empfehlungen zur Einschränkung von Menschenrechten abzugeben oder sogar strafrechtliche Verfolgung zu verlangen, wenn Menschen ihr Recht auf Meinungsfreiheit ausüben, findet keine Deckung im Mandat des UNHRC.

Gar nicht lustiger Treppenwitz der Geschichte

Eingebracht wurde der Resolutionsentwurf von Pakistan. Ausgerechnet Pakistan, eines der wichtigsten Ursprungsländer von Flüchtlingen. Laut Asyl-Report des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ("Das Bundesamt in Zahlen 2022", Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2023, S. 18) steht Pakistan an siebenter Stelle bei den zehn zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten von 2013 bis 2022 (Erstanträge) und nach der aktuellen österreichischen Asyl-Statistik ("Asyl-Statistik 2022", Bundesministerium Inneres, S. 3) war Pakistan auf der Liste der "Top 10 Herkunftsstaaten" im Jahr 2022 an sechster Stelle gereiht. Erst im Frühjahr wurde im ostpakistanischen Distrikt Nankana Sahib ein Mann aus einer Polizeistation gezerrt und von einem rasenden Mob wegen eines Blasphemievorwurfs gelynchtder hpd berichtet regelmäßig über die Auswirkungen der Anti-Blasphemie-Gesetzgebung in dem Land.

Es wäre zum Lachen, wenn es nicht zum Weinen wäre. Statt sich Sorgen um die Einhaltung der Menschenrechte im eigenen Land zu machen, setzt Pakistan sich dafür ein, dass andere Staaten ihre Menschenrechte einschränken. Und der UN-Menschenrechtsrat macht bei diesem perfiden Spiel bereitwillig mit.

Der Treppenwitz ist aber noch nicht zu Ende: Pakistan brachte die Resolution ausdrücklich im Namen der Organization of Islamic Cooperation (OIC) ein. OIC versteht sich als "die kollektive Stimme der muslimischen Welt". Mit gutem Grund, denn die Organisation zählt 57 Staaten als Mitglieder. Damit ist die OIC nach den Vereinten Nationen die zweitgrößte Staatenorganisation der Welt. Die Mitgliederstaaten hegen sehr unterschiedliche Interessen; was sie aber eint, ist eine gemeinsame Feindseligkeit gegenüber dem Staat Israel und der Argwohn gegen moderne Menschenrechte als Produkt westlicher Kultur und Tradition. Darum hat die OIC schon 1990 "im Namen von Allah" die "Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam" verabschiedet. In Artikel 21 Kairoer Erklärung heißt es unter anderem, dass die Meinungsfreiheit nicht dazu ausgenutzt werden sollte, Propheten zu verunglimpfen oder die Heiligkeit religiöser Symbole zu verletzen. Die Menschenrechtserklärung der OIC erlaubt also ausdrücklich keine Meinungsfreiheit in Bezug auf religiöse Inhalte.

Aus der Lobrede der OIC zum Resolutionsbeschluss sind Hintergrundinformationen zu erfahren, die man auf der Webseite des UNHRC nicht zu lesen bekommt: Die von Pakistan im Namen der OIC eingebrachte Resolution wurde auf Initiative des Königreichs Saudi-Arabien für eine dringliche Sitzung vorgelegt. Dieser Vorgang führte "zu einer erfolgreichen Debatte bei den Vereinten Nationen", wie man stolz und durchaus zutreffend verkündet. Die bedenkliche Menschenrechtslage in Saudi-Arabien ist notorisch. Von Amnesty International wird das Königreich unter anderem dafür kritisiert, dass viele Oppositionelle festgenommen oder zu langen Haftstrafen verurteilt wurden, nur weil sie friedlich ihre Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben.

Es ist an Absurdität kaum zu übertreffen: Eine muslimische Lobbying-Organisation und zwei menschenrechtsfeindliche Staaten treiben eine UN-Menschenrechtsorganisation vor sich her, um das Menschenrecht der Meinungsfreiheit in säkularisierten Staaten einzuschränken. Wie konnte das passieren?

Über das Abstimmungsverhalten

Das Abstimmungsprotokoll ("Result of the vote") liefert den traurigen Beleg, wie schwach das Prinzip der Trennung von Staat und Religion in den Staaten der Welt verankert ist und auch dafür, wie sich die Muslime mit ihren strikten und intoleranten Vorstellungen zur Achtung des Islams weltweit durchsetzen. Die Resolution wurde mit 28 zu 12 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) angenommen.

Mit einer Ausnahme haben sich alle europäischen Staaten gegen die Resolution ausgesprochen. Selbst Montenegro, wo Muslime knapp 20 Prozent der Bevölkerung ausmachen und weniger als 2 Prozent sich als Atheisten oder Agnostiker bezeichnen, stimmte gegen den Beschluss. Die Ukraine war der einzige europäische Staat, der sich scheinbar Sorgen um Koranverbrennungen macht. Neben den europäischen Staaten haben nur noch die USA gegen die Resolution gestimmt.

Deutschland stimmte dagegen. Es könnte daher der Schluss daraus gezogen werden, in Deutschland seien Koranverbrennungen erlaubt. Ein solcher Automatismus ist aber zu verneinen. Aus dem Abstimmungsverhalten Deutschlands in internationalen Organisationen können keine Rückschlüsse über die innerdeutsche Strafrechtslage gezogen werden. Zwar gibt es Stimmen, die die Strafbarkeit in einem solchen Fall verneinen (siehe Harald Lemke-Küch, "Koranverbrennung: Auch in Deutschland möglich?", in: Legal Tribune Online, 10.09.2010), weil es sich bei einer "stummen Koranverbrennung" um keine Beschimpfung im Sinne von Paragraf 166 StGB handelt, aber gesichert ist diese Rechtsansicht wohl nicht.

Was die Strafrechtslage in Österreich betrifft, so unterscheidet sich diese stark von Deutschland. Der österreichische Blasphemiestraftatbestand stellt auf die Umstände des herabwürdigenden Verhaltens ab. Diese müssen bloß geeignet sein, ein "berechtigtes Ärgernis" zu verursachen. Damit ist der Straftatbestand viel weiter gefasst. Es ist davon auszugehen, dass in Österreich eine Koranverbrennung, auch wenn sie "stumm" stattfindet, zu einer strafgerichtlichen Verurteilung führt.

Fazit

Humanisten kritisieren Bücherverbrennungen aller Art. Die Verbrennung des Korans oder seine Belegung mit Schinkenstücken ist geschmacklos. Dabei spielt es keine Rolle, dass im Anlassfall für die Resolution kein rechter, glatzköpfiger Hetzer, sondern ein Flüchtling aus dem Irak die (von schwedischen Behörden genehmigte) Protestaktion durchgeführt hat. Aber eine Koranverbrennung darf ebenso wenig zu einer strafgerichtlichen Verurteilung führen als wenn jemand die Schriften "Das Kapital" von Karl Marx oder "Die Gottespest" von Johann Most ohne weitere Hassaufrufe verbrennt. Auch ein Gläubiger muss Provokation aushalten können.

Das Abstimmungsverhalten zeigt ein weiteres Mal, dass der Trend zur Säkularisierung und zur Entwicklung pluralistischer, toleranter Gesellschaften auf der Idee freiheitlicher Verfassungsordnungen nicht mehr besteht. Das Pendel hat umgeschlagen. Eine neue Blockteilung durchdringt die Welt, die Humanisten mit Sorge erfüllen muss. Die Säkularisierung hat weltweit wieder einen schlechten Stand, über den noch weitergehenden Laizismus braucht überhaupt nicht mehr geredet werden. Natürlich hat die Verachtung westlicher Toleranzgebote viele Gründe. Zum Teil sind diese vom hochmütigen, heuchlerischen Westen selbst verschuldet. Und auch Putin und seine Vasallenstaaten sind für diese Tendenz verantwortlich.

Tempi passati, das Vertrauen in den UNHRC ist massiv erschüttert. Der Menschenrechtsrat ist allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen gegenüber rechenschaftspflichtig. Das Mindeste, was man von einer mutigen Regierung daher verlangen darf, ist die Anprangerung des UNHRC bei den Vereinten Nationen dafür, dass er gegen sein Mandat verstoßen hat. Passiert das nicht, sollte die eigene Regierung befragt werden, warum sie untätig geblieben ist

(siehe zum Beispiel in Österreich).

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