Bochumer Brian

Der Weg ist frei zum Bundesverfassungsgericht

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Martin Budich und "Das Leben des Brian"
Martin Budich und "Das Leben des Brian"

BOCHUM. (hpd) Im Bußgeldverfahren wegen der Vorführung des Films "Das Leben des Brian" am Karfreitag hat das OLG Hamm nun die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Damit ist für die Bochumer Initiative "Religionsfrei im Revier" der Weg frei zum Bundesverfassungsgericht.

Die öffentliche Vorführung des Films "Das Leben des Brian" ist laut NRW-Feiertagsgesetz an sogenannten stillen Feiertagen nicht erlaubt. Einer dieser stillen Feiertage ist der Karfreitag. Um gegen die religiöse Bevormundung durch das Feiertagsgesetz zu demonstrieren, führt die säkulare Initiative "Religionsfrei im Revier" seit 2013 genau an jenem Tag "Das Leben des Brian" in Bochum auf.

Für die Brian-Vorführung am Karfreitag 2014 wurde dem Verantwortlichen der Initiative, Martin Budich, von der Stadt Bochum ein Bußgeld aufgebrummt. Zu seiner großen Freude, denn durch Beschreiten des Klagewegs gegen dieses Bußgeld ist es möglich, den Fall und damit das Feiertagsgesetz NRW vors Bundesverfassungsgericht zu bringen.

Im Dezember 2015 hatte das Amtsgericht Bochum Budich für die Filmvorführung zu einem Bußgeld von 100 Euro verurteilt. Die nächst höhere Instanz, das Oberlandesgericht Hamm, hat es nun abgelehnt, sich weiter mit dem Bußgeldverfahren zu beschäftigen.

Mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das OLG Hamm ist der ordentliche Rechtsweg erschöpft und der Weg für den Bochumer Brian frei zum Bundesverfassungsgericht.