Ab heute ist es amtlich: Die Vorgaben der Weimarer Verfassung zur Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen sowie zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen werden seit 100 Jahren, nämlich seit ihrem Inkrafttreten am 14. August 1919, ignoriert. Wie lange der Verfassungsbruch-Ticker der Giordano-Bruno-Stiftung noch weiter laufen wird, bis er abgeschaltet werden kann, ist ungewiss. Sicher ist aber, dass die Kritik an der Missachtung des Gebots der weltanschaulichen Neutralität des Staates nicht verebben wird.
Wer sich gestern Nacht den Spaß gönnte, konnte online mitverfolgen, wie der Verfassungsbruch-Ticker auf der Website der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) bzw. des Instituts für Weltanschauungsrechts (ifw) von 99 Jahren, 11 Monaten, 30 Tagen, 23 Stunden und 59 Minuten auf 100 Jahre, 0 Monate, 0 Tage, 0 Stunden und 0 Minuten umschlug. Seither zählt der Ticker munter weiter – und er wird dies bis zu jenem vermutlich noch fernen Tage tun, an dem die weltanschauungspolitischen Forderungen der Weimarer Verfassung, die 1949 in das deutsche Grundgesetz integriert wurden, endlich erfüllt werden.
Die Liste der Verfassungsverstöße ist länger, als viele vermuten. Denn es geht hier nicht nur um die jährlichen Staatsleistungen an die christlichen Großkirchen in Höhe von über 500 Millionen Euro, die eigentlich schon 1919 abgelöst werden sollten, sondern beispielsweise auch um den Eintrag der Konfessionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte, der gegen Artikel 136 der Weimarer Verfassung verstößt, wonach niemand gezwungen ist, seine religiösen Überzeugungen zu offenbaren. Auch das sogenannte "Selbstbestimmungsrecht" der Kirchen, das diese heranziehen, um die weltanschauliche Diskriminierung von Andersdenkenden bzw. Andersgläubigen auf dem Arbeitsmarkt zu begründen, ist mit dem Auftrag der Verfassung schwerlich in Einklang zu bringen. Denn die Weimarer Verfassung (und somit auch das Grundgesetz) kennt kein spezielles kirchliches Selbstbestimmungsrecht, sondern bloß ein Selbstverwaltungs- und Selbstordnungsrecht "innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes". Die Religionen stehen also keineswegs über dem Gesetz – eine Forderung, die auch gegenüber nichtchristlichen Glaubensgemeinschaften in aller gebotenen Konsequenz durchzusetzen wäre.
Verstöße gegen das Neutralitätsgebot findet man allerdings nicht nur auf dem Gebiet des sogenannten "Staatskirchenrechts". Erstaunlich viele Gesetze gründen auf religiösen Vorstellungen, obgleich dem Staat eine solche weltanschauliche Parteilichkeit strikt untersagt ist. Ein markantes Beispiel hierfür sind die deutschen Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch, die auf das katholische Dogma der Simultanbeseelung zurückgreifen und auf dieser Basis die Selbstbestimmungsrechte ungewollt schwangerer Frauen aushebeln. Tatsächlich werden die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger noch immer in illegitimer Weise durch christliche Glaubensvorgaben eingeschränkt - und zwar von der Wiege bis zur Bahre, ja sogar darüber hinaus, nämlich vom Embryonenschutz bis zum Friedhofszwang (vgl. hierzu den Grundlagenaufsatz "Der blinde Fleck des deutschen Rechtssystems" von gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon).
Das von der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) gegründete Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) versucht, u.a. durch die Begleitung entsprechender Musterverfahren, das Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates zu stärken. Um die wissenschaftliche Debatte auf diesem Gebiet zu forcieren, gibt das Institut inzwischen auch eine eigene Reihe "Schriften zum Weltanschauungsrecht" im Nomos-Verlag heraus. Band 1 der Schriftenreihe, die von Jacqueline Neumann, Gerhard Czermak, Reinhard Merkel und Holm Putzke herausgegeben wird, ist unlängst erschienen. Das Buch bietet wegweisende Beiträge zum Weltanschauungsrecht und beschäftigt sich u.a. damit, wie der liberale Rechtsstaat in angemessener (rationaler, evidenzbasierter und weltanschaulich neutraler) Weise mit Fragen der Sterbehilfe, Kirchensteuer, Genitalbeschneidung oder des Schwangerschaftsabbruchs, Kindesmissbrauchs und Bekenntnisunterrichts umgehen sollte.
Erstveröffentlichung auf der Webseite der Giordano Bruno Stiftung (gbs).
1 Kommentar
Kommentare
Arno Gebauer am Permanenter Link
Moin,
ich halte es für ein Staatsverbrechen, wenn unser Staat die vorgeschriebene und längst
überfällige Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen seit 100 Jahren einfach ignoriert.
Es handelt sich ja nicht um peanuts.
Es ist schon sehr fragwürdig, wenn das Verfassungsgericht seit über 100 Jahren
Verfassungsverstöße ignoriert.
Das Verfassungsgericht sollte aufgelöst werden!
Viele grüße
Arno Gebauer