Grundlagenaufsatz zur Missachtung der weltanschaulichen Neutralität erschienen

Der blinde Fleck des deutschen Rechtssystems

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Cover des Buches "Kirchenrepublik Deutschland" von Carsten Frerk
"Kirchenrepublik Deutschland"

In einem rechtsphilosophischen Grundlagenaufsatz kritisiert der Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon die Missachtung der weltanschaulichen Neutralität des Staates und führt aus, wie die damit einhergehende "illegitime Einschränkung bürgerlicher Freiheiten" behoben werden könnte. Dabei thematisiert er u.a. die Verantwortung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die sich bei Gesetzgebungsverfahren keineswegs auf ihr "religiöses Gewissen" berufen dürften. Vielmehr seien sie gerade durch die "Gewissensformel" der Verfassung dazu verpflichtet, dem Gebot der weltanschaulichen Neutralität zu folgen.

Der 20-seitige Artikel, der von grundsätzlicher Bedeutung für die Politik im säkularen Staat ist, wird in der Herbstausgabe der Philosophie-Zeitschrift "Aufklärung und Kritik" erscheinen. Er wurde jedoch bereits heute zum "99. Geburtstag des demokratischen Verfassungsstaates" (Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919) auf der Website des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) publiziert, das mit dieser Veröffentlichung seine Aktivitäten zum Thema "100 Jahre Verfassungsbruch" beginnt. Der Text zeigt in pointierter Form auf, wie weitreichend die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger noch immer durch religiös begründete Normen beschnitten werden, und bestimmt die argumentative Stoßrichtung, die säkular denkende Menschen in den nächsten Jahren auf politischem wie juristischem Gebiet einschlagen sollten.

Dass die vielfältigen gesetzlichen Mängel, die in dem Aufsatz dargelegt werden, in der Rechtsliteratur bislang kaum behandelt wurden, führt Schmidt-Salomon auf einen "christlichen Bias" zurück: Vor dem homogenen Hintergrund einer christlich geprägten Gesellschaft sei den meisten Rechtsexperten gar nicht aufgefallen, "dass weder die Gesetze des Staates noch ihre juristische Auslegung dem Gebot der weltanschaulichen Neutralität genügten." Daher könne der "blinde Fleck des deutschen Rechtssystems" wohl erst jetzt, "im Kontrast zu einer weitgehend säkularisierten, entchristlichten, weltanschaulich pluralen Gesellschaft", als solcher erkannt und korrigiert werden.

Freiheitseinschränkungen von der Wiege bis zur Bahre

Im ersten Teil seiner Ausführungen weist Schmidt-Salomon nach, wie sehr die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger durch irrationale, empirisch unbegründete und weltanschaulich parteiische (und somit verfassungswidrige) Normen eingeschränkt werden – und zwar von der Wiege bis zur Bahre, ja sogar darüber hinaus, nämlich vom Embryonenschutz bis zum Friedhofszwang. In Kontrast zu den bestehenden gesetzlichen Regelungen macht der Text klar, wie etwa die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§ 218–219b StGB), zur öffentlichen Bildung, zum Arbeitsmarkt oder zur Sterbehilfe (§217 StGB) aussehen müssten, wenn sie verfassungskonform wären, also dem "Gebot einer rationalen, evidenzbasierten und weltanschaulich neutralen Rechtsbegründung" genügen würden.

Im zweiten Teil des Aufsatzes untersucht der Autor, wie die Missachtung der weltanschaulichen Neutralität überwunden werden könnte. Dabei streicht er zunächst die Bedeutung der Rechtswissenschaften heraus, deren "vornehmste Aufgabe" darin bestehen sollte, "die Rechtsordnung systematisch dahingehend zu untersuchen, ob die Weltanschauungsfreiheit aller Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der staatlichen Normen, Einrichtungen und Verfahrensweisen in angemessener Weise berücksichtigt wird oder nicht". Dem oft fehlinterpretierten "Böckenförde-Diktum" ("Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann") stellt Schmidt-Salomon in diesem Zusammenhang ein "alternatives Diktum" gegenüber: "Der freiheitliche, säkularisierte Staat darf sich nicht auf Voraussetzungen berufen, die er nicht selbst geschaffen hat, sofern dies zur illegitimen Einschränkung bürgerlicher Freiheiten führt."

Auf dem Gebiet der Rechtspolitik kritisiert der Autor, dass Politikerinnen und Politiker, sobald ihnen die Sachargumente ausgehen, eine "Argumentation zur Beendigung aller Argumentationen" bemühen, indem sie sich auf Art. 38 Abs. 1 GG berufen. Der Grundgesetz-Artikel besagt, dass die Abgeordneten des Bundestags "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind, was viele Parlamentarier, so Schmidt-Salomon, zu der "irrigen Annahme" verleitet, es gehe hier um ihr "privates, womöglich sogar religiös aufgeladenes Gewissen". Tatsächlich aber zielt die "Gewissenformel" der Verfassung, die 1919 von einem sozialistischen Abgeordneten eingebracht wurde, keineswegs auf das privat-religiöse, sondern auf das "professionelle Gewissen" eines "Berufspolitikers" ab, der seine Entscheidungen "nach bestem Wissen und Gewissen" treffen sollte, nämlich "als Vertreter des ganzen Volkes" sowie unter strikter Beachtung der verfassungsrechtlichen Bestimmungen. Die Berufung auf das "Gewissen" in Art. 38 Abs. 1 GG hat also, wie Schmidt-Salomon darlegt, "mitnichten die Funktion, die Abgeordneten von dem Gebot der weltanschaulichen Neutralität zu befreien, sondern will sie vielmehr an ebendieses Gebot erinnern – und zwar gegebenenfalls in deutlicher Abgrenzung gegenüber weltanschaulich parteiischen Vorgaben der eigenen Fraktion".

Keine politischen Mehrheiten ohne Konfessionsfreie

Gegen Ende seiner Ausführungen problematisiert Schmidt-Salomon, dass viele Politikerinnen und Politiker noch immer so agieren, als ob sie in einer "Kirchenrepublik Deutschland" leben würden, obgleich der Bevölkerungsanteil der "praktizierenden Gläubigen" inzwischen "auf magere 12 Prozent zurückgegangen" sei. Angesichts der stabilen weltanschaulichen Trends der letzten Jahrzehnte sei davon auszugehen, "dass die Deutschen schon innerhalb der nächsten zehn bis zwanzig Jahre mehrheitlich keiner Religionsgemeinschaft mehr angehören werden", weshalb politische Mehrheiten in absehbarer Zeit nur noch "im Einklang mit den Interessen der konfessionsfreien Bürgerinnen und Bürger gebildet werden können – nicht mehr gegen ihre Interessen". Die Partei, die dies als erste erkenne, habe beste Karten für die Zukunft.

Spätestens dann, so der Autor, werde der "blinde Fleck des deutschen Rechtssystems" nicht mehr zu ignorieren sein, spätestens dann würden "die Gesetze fallen, die gegen die Anforderung einer rationalen, evidenzbasierten und weltanschaulich neutralen Begründung verstoßen". Allerdings könne sich ein Rechtsstaat, der diesen Namen verdiene, es sich nicht leisten, klare Unrechtsbestimmungen erst Jahrzehnte später zu beseitigen. Daher gelte es, "den Wandel des Rechtssystems zu beschleunigen – nicht nur, aber eben auch im Hinblick auf eine stärkere Berücksichtigung des Gebots der weltanschaulichen Neutralität".