Das Erzbistum München und Freising will im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein nicht "auf die Einrede der Verjährung" verzichten. Das Landgericht hat zudem die Aussetzung des Verfahrens beschlossen. Die Anwaltskanzlei des verstorbenen Ex-Papstes will die Frage des Rechtsnachfolgers "kurzfristig" klären und die mündliche Verhandlung im März wahrnehmen.
Das Erzbistum München und Freising verzichtet – anders als das Erzbistum Köln – nicht auf "die Einrede der Verjährung" im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein. Damit versucht das Erzbistum, die Klage eines Missbrauchsopfers abzuwenden. Die Anwaltskanzlei des Erzbistums werde in dem Feststellungsverfahren "keinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklären", heißt es in einem Schreiben der Kanzlei des Erzbistums an den Anwalt des Klägers, das Correctiv und dem Bayerischen Rundfunk vorliegt.
"Die Kenntnis von der institutionellen Verantwortung ist erst mit dem Münchner Gutachten offenkundig", sagt Rechtsanwalt Andreas Schulz, der den Kläger Andreas Perr in Traunstein vertritt. Daher greife für diesen Fall die Einrede der Verjährung nicht.
Das Landgericht Traunstein setzt zudem nach Correctiv und dem BR vorliegenden Unterlagen das Verfahren auf Antrag der Rechtsanwaltskanzlei Hogan Lovells bis zur Nennung eines Rechtsnachfolgers des verstorbenen Ex-Papstes aus. Die Kanzlei des verstorbenen Papst emeritus sei bemüht, "die Frage der Rechtsnachfolge möglichst kurzfristig zu klären, um eine Aufnahme des Verfahrens zeitnah herbeiführen und eine gemeinsame Verhandlung ermöglichen zu können". Alle Prozessbeteiligten haben sich gegen eine Abtrennung des Verfahrens gegen den Rechtsnachfolger des Ex-Papstes ausgesprochen und gehen davon aus, dass der vom Landgericht Traunstein vorgeschlagene Termin am 28. März wahrgenommen werden könne.
Im Juni hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz für Andreas Perr, einem Opfer des notorischen Wiederholungstäters Peter H. aus der oberbayerischen Gemeinde Engelsberg/Garching an der Alz, eine Feststellungsklage eingereicht, wie Correctiv, BR und Zeit exklusiv berichteten. Das Erzbistum München und Freising hatte H. trotz bekannter Übergriffe und einer Verurteilung immer wieder in Gemeinden als Priester eingesetzt.
In dem Verfahren, in dem der ehemalige Priester, das Erzbistum, der Kardinal Friedrich Wetter, aber auch der verstorbene Papst Benedikt XVI. beklagt werden, geht es auch um den künftigen Umgang mit Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche.
Heute wird sich Reinhard Marx, Kardinal des Erzbistums München und Freising, in einer Pressekonferenz zu den Folgen des Missbrauchsgutachtens äußern, in dem es auch um den Fall Peter H. ging. Vor einem Jahr hatten die Gutachter Verantwortlichen des Erzbistums München und Freising "Beihilfe zum sexuellen Missbrauch" vorgeworfen.
6 Kommentare
Kommentare
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Dies gesamte perverse Bande gehört vor Gericht, ohne wenn und aber und verurteilt, so wie jeder private Missbrauchstäter auch. Hier darf kein zweierlei Mass gelten.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Warum wurde mein Kommentar gekürzt???
hpd-Redaktion am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Baierlein,
wir haben Ihren Kommentar nicht gekürzt. Sie können aber gerne neu kommentieren und hinzufügen, was Sie noch ergänzen möchten.
Beste Grüße von der hpd-Redaktion
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Werte hpd Redaktion, bitte entschuldigen Sie meinen Fehler, ich habe die beiden Bilder und damit die beiden Artikel verwechselt, zweimal Marx hat mich verwirrt beim nachlesen.
Rene Goeckel am Permanenter Link
Ist der Ruf erst ruiniert ...
wolfgang am Permanenter Link
Wenn ein Theologe den Mund aufmacht, lügt er. Aber viele Theologen machen erst gar nicht den Mund auf, denn sie fürchten ihrer Finanzen.