Religionsfreiheit und europäische Identität

Rohe vertrat die Auffassung, dass Deutschland einiges zur Religionsfreiheit beigetragen habe. Weder gäbe es staatskirchliche Strukturen noch laizistische Abwehrhaltungen gegen Religion. Ist nun der Islam eine Gefährdung des deutschen Systems? In der Schweiz habe mit dem Minarettverbot die Demokratie über den Rechtsstaat gesiegt, da die Mehrheit Minderheitenrechte verletzt habe. Das Erfolgsmodell sei aber der demokratische Rechtsstaat.

Die Vorbehalte gegen den Islam entständen vorwiegend aus dem Rückbezug des Blicks auf die Länder, in denen der Islam vorherrsche und die von einer Rechtsstaatlichkeit weit entfernt seien. Aber: nehmen wir die hier lebenden Muslime damit nicht in Sippenhaft für die beklagenswerten Zustände in ihren Herkunftsländern?

Was kann bzw. was muss geregelt werden? Ein „Burkaverbot“ dürfe es nur geben, wo Sicherheitsfragen oder Kommunikationserfordernisse dies erfordern. Alles andere sei überzogen und ein unerlaubter Eingriff in die Privatsphäre.

Brauchen wir einen Euro-Islam? Ja. Und wir haben ihn doch bereits – in der gelebten Praxis der Grundlagen des Zusammenlebens in Deutschland. Die Debatte um den Islam werde zu stark durch Ängste bestimmt. Aus vorhandenen negativen Einzelbeispielen dürfe kein Generalveracht abgeleitet werden. Alle Menschen haben ein Anrecht darauf, als Individuen wahrgnommen zu werden.


Schirrmacher
verwies auf die Sinnstiftung durch die Geschichte. Europa sei auch der Kontinent der Religionskriege, in denen sich Christen, die an den gleichen Gott glaubten, gegenseitig töteten.

In der jetzigen Debatte einer „jüdisch-christlichen Kultur“ fehle ganz entschieden die Aufklärung, die Religionsfreiheit auch der Andersdenkenden, der Nicht-Religiösen und Atheisten. Die Erlangung dieser Religionsfreiheit in Europa war ein mühsamer Prozess und hat heute zwei Garanten: Zum einen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der verdeutlicht, dass individuelle Menschenrechte einklagbar sind. Zum anderen den OSZE-Austauschprozess der Beobachtung und gegenseitigen Kritik. Wo inder Welt gibt es Vergleichbares?

Die Freiheit der Religion und Nicht-Religion hat europäische Dimensionen, auch wenn es innerhalb Europas und innerhalb einzelner Staaten historisch entstandenene Diskrepanzen gibt, wie z.B. im laizistischen Frankeich, das Religion negiert, in denen aber in den drei Departments Moselle, Bas-Rhein und Haut-Rhin (dem ehemaligen Alsace-Moselle) die Geistlichen staatlich bezahlt werden und die Religion im Alltag sehr gegenwärtig sei. In Griechenland werden in Thrakien 375 Moscheen und ihre Imame vom Staat mit finanziert.

Betrachtet man, wie die Religionen in Europa selbst zur Religionsfreiheit stehen, dann gibt es viele Menschen, die Religionsfreiheit für sich gerne in Anspruch nehmen, nicht aber für andere wünschen. Die PEW-Stiftung zählt zu diesen Staaten: die Türkei, Weissrussland, Russland, Aserbaidschan, Bulgarien, Moldawien und Griechenland.

Religionsfreiheit kann zwar staatlich durchgesetzt werden, wird aber nur dann zur Identität, wenn die Religionen dies auch für andere akzeptieren, einschließlich für Atheisten und Nicht-Religiöse. Unsere Religionsfreiheit ist letzlich ein Deal zwischen (katholischer) Kirche und Aufklärung.

Die beiden „Neuankömmlinge“ in Deutschland, Muslime und Orthodoxe Osteuropas, kommen eben nicht aus Ländern mit Religionsfreiheit, sie haben also auch keine positiven Erfahrungen damit. Es fehlt ihnen die historische Erfahrung, dass Religionsfreiheit dem Glauben nicht schadet.

Ein besonderer Störfaktor zwischen den Religionen seien dabei die Medien, die jedes noch so kleine Ereignis aufgreifen (wie kürzlich die angekündigte Koranverbrennung durch einen verrückten und isolierten Prediger in den USA), um religiöse Fanatiker anzustacheln. Sie schlagen ihr Kapital aus den Widersprüchen zwischen den Religionen und schreiben eine Gewalt herbei, die sie dann wieder als Bestätigung darstellen. Religionsfreiheit bedeute jedoch auch Religionsfrieden.

Will beantortete die erste Frage, ob sich das auf den einzelnen Menschen bezogene Recht auf Religionsfreiheit als identitätsschaffenden Konzept für Europa eigne, mit einem klaren Ja. Aber welches Konzept des Freiheitsrechts gelte im modernen Staat? Unsere religiösen Freiheitsrechte gehen auch auf die Französische Revolution zurück, auf die Trennung von Staat und Religion, dass der Staat selbst keine Religion als seine eigene vertritt und dass er auch keiner Religion oder Weltanschauung mehr dient. Die Idee der individuellen subjektiven Grundrechte verlangt die Anerkennung des Selbstbstimmunsgrechts des Individuums. Zur Entwicklung der Menschenrechte gehört deshalb, dass Diskriminierungen aus religiösen Gründen verboten werden und die staatsbürgerliche Gleichstellung der Religionen und Weltanschauungen gewährleistet wird. Erst in diesem Gefolge bilde sich Relgionsfreiheit als individuelles und korporatives Grundecht heraus.

Gradmesser für die tatsächliche Religionsfreiheit ist dabei die Akzeptanz der negativen Religionsfreiheit, beispielsweise in der Frage von Kruzifxen in Klassenzimmern und Gerichtssälen. Das Abhängen von Kreuzen in öffentlichen Räumen sei insofern ein Ausdruck der Religionsfreiheit.

Hinsichtlich des Islam in Europa betonte sie, dass ein identitätswahrender Umgang mit dem Islam praktizieren muss, auf der Basis der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Religionen sind im freiheitlichen Verfassungsstaat nicht eine dem Staat vorausliegende innere Antriebs- und Bindungskraft. Religionen haben unter der Geltung der Menschenrechte die Selbstbestimmung des Individuums auch in religiösen Fragen zu akzeptieren. Diese Fragen sind allen Religionen zu stellen, nicht nur dem Islam. Die Frage ist jedoch, ob der Islam bereit ist, eine vergleichbare Entwicklung wie die katholische Kirche nachzuvollziehen, die auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil 1965 schließlich die Religionsfreiheit anerkannt hat.

Die Berichtersattung über die anschließenden Fragen der Abgeordneten und die Antworten der Sachverständigen ist schwerlich möglich, da die Abgeordneten der fünf Fraktionen jeweils zwei Fragen stellten und die Sachverständigen sich bemühten, diese zehn Fragen jeweils in einem Durchgang zu beantworten.

C.F.