Institutionalisierte Kontrolle der Grundrechte

BRÜSSEL. Noch in diesem Monat will der Rat der EU eine „Agentur der Europäischen Union

für Grundrechte" errichten, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 308. Damit wird ein weiterer Schritt getan, um die am 7. Dezember 2000 in Nizza unterzeichnete <Charta der Grundrechte der Europäischen Union> auf ihre Einhaltung hin zu gewährleisten.

 

In dem gestern publizierten Dokument, das nun vorliegt, nach einiger – auch vom Bundestag verursachter – Verzögerung, wird der Öffentlichkeit ein von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitete Text der Verordnung nun vorgestellt. Der Text ist ab heute im Internet <einsehbar>.

In den Erwägungen heißt es: "Die Europäische Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Werte sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam." Dabei geht das vorliegende Papier davon aus, dass eine „bessere Kenntnis der Grundrechtsproblematik in der Union und eine breitere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für diese Problematik ... dazu bei[tragen], die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte zu gewährleisten." Dazu soll die Gemeinschaftsagentur gegründet werden.

Für die säkularen Verbände wichtig ist der Artikel 10 „Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft; Plattform für Grundrechte". Darin wird die Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften festgehalten.

Der Artikel 10 lautet: „Die Agentur arbeitet eng mit nichtstaatlichen Organisationen und mit Institutionen der Zivilgesellschaft zusammen, die auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene im Bereich der Grundrechte, einschließlich zur Bekämpfung des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit, tätig sind. Zu diesem Zweck richtet die Agentur ein Kooperationsnetz (die "Plattform für Grundrechte") ein, das sich aus nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen, relevanten sozialen Organisationen und Berufsverbänden, Kirchen, Organisationen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Hochschulen und anderen qualifizierten Experten von europäischen und internationalen Gremien und Organisationen zusammensetzt."

C.F.