Schulgesetz NRW: Fortschrittliche Möglichkeiten

DÜSSELDORF. (hpd) Im Landtag von Nordrhein-Westfalen wird derzeit auch über eine Änderung des Schulgesetzes beraten. Die Initiative „Sozis für Laizismus“ in NRW nahm das als Anlass, an die Abgeordneten des Landtages einen Offenen Brief zu schreiben, in dem sie längst überfällige Korrekturen anregen.

Widersprüchliches haben die NRW-„Sozis für Laizismus“ im bestehenden Gesetz entdeckt und plädieren für entsprechende Änderungen. Schließlich stehe seit 2006 im Schulgesetz § 2, 2 als Lernziel „Ehrfurcht vor Gott“ festgeschrieben, gleichzeitig aber in § 2, 5 Pt. 4 die Fähigkeit, „in religiösen und weltanschaulichen Fragen persönliche Entscheidungen zu treffen“.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollten „Informationen ÜBER Glaubenslehren zum Bildungsprogramm gehören, der Unterricht IN Glaubenslehren jedoch zum individuellen, nicht übergreifend verpflichtenden Pensum“. Schließlich, so die Unterzeichner des Offenen Briefes, haben in NRW und bundesweit mittlerweile ein Drittel aller Bürger die Entscheidung getroffen, keiner Kirche mehr angehören zu wollen.

Daher lautet ihr diesbezüglicher Änderungsvorschlag:

Achtung vor der Würde des Menschen, die unbedingte Akzeptanz der Menschenrechte und die Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.

"Kurze Beine - kurze Wege"

Zudem weisen die Verfasser auf einen weiteren wichtigen Punkt „von größerer Aktualität und Brisanz“ hin: Kleine lokale Grundschulen sollen laut Entschließungsantrag 15/2428 vom 20.07.2011 erhalten werden. Das Konzept heißt „kurze Beine – kurze Wege“. Der interessante und pragmatische Vorschlag geht dahin, „die bisherigen überkommenen Strukturen abzuschaffen und die jetzigen konfessionsgebundenen Grundschulen in allgemeine Grundschulen umzuwandeln!“

Denn diese zu 100% aus öffentlichen Geldern finanzierten Schulen dürfen „unpassende“ Schüler aus der direkten Nachbarschaft ablehnen und / oder sie zum Religionsunterricht „zwingen“, schreiben die Unterzeichner. Der Grundschulbesuch sei jedoch ein garantiertes Grundrecht und die konfessionsgebundene Grundschule „anachronistisch, diskriminierend und ungerecht“.

Hierzu sei der erste Satz des Artikel 12, Absatz 3: „Grundschulen sind Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen.“ zu streichen.

Auch in weiteren Punkten bleiben die Vorschläge beim Tenor, keinesfalls in eine bestimmte Konfession hinein zu erziehen, sondern über verschiedene Konfessionen und Weltanschauungen neutral zu informieren (Ausnahmen bilden Bekenntnis- und Weltanschauungsschulen). Bei der Gesetzgebung sei grundsätzlich davon auszugehen, dass es verschiedene Weltanschauungen gibt, daher könne in einem Schulgesetz nicht eine spezifische Weltanschauung bevorzugt werden, was sich letztlich nachteilig auf viele (potenzielle) Schüler auswirken würde.

Denn selbst wenn nahezu alle Bundesbürger uniformen christlichen Glaubens wären, könnte man sich fragen, was die entsprechende religiöse Unterweisung in der staatlichen Schule zu suchen hätte.

Unsere Gesellschaft hat sich geändert. Sie wird zusehends religiös pluraler und säkularer. Diese Entwicklung muss sich in der Gesetzgebung – und vor allem in der Schulgesetzgebung – niederschlagen.

 

Fiona Lorenz

 

Hier ist der vollständige Offene Brief inkl. Anhang: