LINKE mit klarem Laizismus-Bekenntnis

BERLIN. (hpd) Die Partei DIE LINKE ist lernfähig und geht nun mit einem klaren Laizismus-Bekenntnis in den Bundes­tags­wahl­kampf. Das geht aus dem am 18. April veröffent­lichten Leit­antrag zum Bundes­tags­wahl­programm hervor. Im ursprünglichen Entwurf vom Februar tauchten weder der Begriff „Staatsleistungen“ noch das Ziel der Trennung von Kirche und Staat auf, von den Glaubens­gemein­schaften war lediglich an einer Stelle die Rede - als Bündnis­partner für soziale Veränderungen.

Daraufhin hatten die bereits partei­offiziell anerkannten Landes­arbeits­gemein­schaften Laizismus Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Bayern dem Bundes­vorstand einen detaillierten Änderungs­antrag zum Thema Laizismus unterbreitet. Auch seitens der AG Recht der LINKEN Bundes­tags­fraktion hatte es einen Änderungs­antrag gegeben.

Im Leitantrag taucht zwar der Begriff Laizismus nicht auf, dennoch hat der Vorstand mit Beschluß vom 14. April wesentliche Forderungen der laizis­tischen Arbeits­gemein­schaften übernommen. Die Begriffs­vermeidung liegt möglicher­weise in Vor­behalten maß­geblicher Partei­mitglieder, wie Bodo Ramelow, Gabi Zimmer oder Luc Jochimsen, begründet. Auch die Plazierung des Themas ganz hinten im Leit­antrag - auf Seite 95 - ist wohl gewissen Vor­behal­ten geschuldet. Aber dennoch, den linken Laizisten ist etwas gelungen, wovon die Laizisten in vielen anderen Parteien nur träumen können. Allerdings muß dieses Wahl­programm noch von einem Parteitag beschlossen werden.

Die Laizismus-Passage des nun vom Parteivorstand beschlossenen Leit­antrages zum Bundes­tags­wahl­programm lautet wie folgt:

Bekenntnisfreiheit verwirklichen, Religions­gemeinschaften gleich­behandeln, Staat und Kirche institutionell trennen

  • DIE LINKE verteidigt das Recht aller Menschen auf ein Bekenntnis zu einer Welt­anschauung oder Religion. Sie tritt ein für den Schutz weltanschaulicher und religiöser Minder­heiten und für eine institutionelle Trennung von Staat und Kirche.
  • Grundrechte und Arbeitnehmer/innen-Rechte müssen auch in den Kirchen und Religions­gemeinschaften und in deren Einrichtungen Geltung haben, auch das Streik­recht und das Betriebs­verfassungs­gesetz.
  • Schulen sollen Wissen über Religionen vermitteln und die wechselseitige Toleranz der Glaubens­gemeinschaften fördern. Der Unterricht ist im Rahmen des Bildungs­auftrages des Staates durch staatlich anerkannte Lehr­kräfte zu leisten, unabhängig von kirchlicher oder religions­politischer Ein­fluss­nahme.
  • Wir wollen den seit 1919 bestehenden Verfassungs­auftrag zur Ablösung der Staats­leistungen an die Kirchen endlich umsetzen.
  • Die Militärseelsorge gehört abgeschafft.

Am 27. April trifft sich die Bundes­arbeits­gemein­schaft Laizismus der LINKEN in Erfurt zu ihrer ersten Mit­glieder­versammlung. Mit dem jüngsten Bundes­vorstands­beschluß kann die erst am 16. Juni 2012 gegründete Gruppe einen ersten bedeutsamen Erfolg feiern. Und nicht zuletzt werden damit auch die Gründungs­initiativen weiterer Landes­arbeits­gemein­schaften in Berlin, Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen einen deutlichen Schub erhalten.

Siegfried R. Krebs