BERLIN. (hpd/hu) Die Humanistische Union legt die aktuellen Zahlen zu den jährlichen Staatsleistungen an die katholische und die evangelische Kirche vor und erinnert an den seit 94 Jahren uneingelösten Verfassungsauftrag. Informationen, die in der Sommerpause beinahe verloren gegangen sind.
Vor 94 Jahren, am 14. August 1919, trat die Weimarer Reichsverfassung (WRV) in Kraft. Aus diesem Anlass erinnerte die Humanistische Union an den unerfüllten Verfassungsauftrag aus Artikel 138 der WRV, der auch heute noch gültig ist (Artikel 140 Grundgesetz): den Auftrag an Bund und Ländern, die Staatsleistungen an die evangelische und die katholische Kirche abzulösen.
Die zweckfreien staatlichen Zuwendungen an die beiden Kirchen werden demnach im laufenden Jahr 2013 die Summe von 481,4 Mio. Euro erreichen. Das entspricht einer Steigerung von 6,6 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Anstatt die Leistungen einzustellen, entrichten alle Bundesländer – mit Ausnahme von Hamburg und Bremen – jährlich steigende Rekordsummen an zwei Kirchen, die ohnehin zu den reichsten Religionsgemeinschaften der Welt gehören. Zugleich nimmt die Zahl derjenigen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ab, die einer der beiden Amtskirchen angehören.
Von den Zahlungen profitiert die evangelische Kirche (279,4 Mio. Euro) in größerem Umfang als die katholische Kirche (202 Mio. Euro), obwohl die Zahl der Katholiken/innen inzwischen die der Protestant/innen übersteigt.
Die Höhe der Staatsleistungen in den einzelnen Bundesländern unterscheidet sich sehr stark: So erhalten die Kirchen in Nordrhein-Westfalen pro Einwohner/in nur 1,21 Euro, während es in Sachsen-Anhalt und in Rheinland-Pfalz 13 Euro sind.
Die Humanistische Union setzt sich seit Langem für die Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen ein. Dieser Auftrag wird von den Regierungen und Parlamenten des Bundes und der Länder seit 94 Jahren kontinuierlich missachtet. Erst jüngst lehnte es die Mehrheit des Bundestages ab, das vorgeschriebene Gesetz über die Grundsätze der Ablösung der Staatsleistungen zu verabschieden.
Sven Lüders
Eine ausführliche Übersicht der jährlichen Staatsleistungen in 2013 findet sich in der Anlage; weitergehende Informationen zu den Bemühungen der HU um eine Ablösung der Staatsleistungen (u. a. ein Gesetzentwurf der HU zu den Grundsätzen der Ablösung) auf der Webseite der HU.
Anhang: Staatleistungen 2013.pdf