Nach Limburg

In der Jungen Welt schreibt Johann-Albrecht Haupt über Deutschland und die Kirchen nach dem Skandal von Limburg. 

Im Artikel arbeitet sich Haupt an den vier Fragen ab: 1. Ist die Kirchensteuer legitim? 2. Wofür erhalten die Kirchen Geld vom Staat und von Dritten? 3. Ist die Kirche reich? 4. Was hat es mit den "Staatsleistungen" auf sich?

Er kommt dabei zu folgenden Schlüssen: Im Prinzip ist die Erhebung der Kirchensteuer verfassungsrechtlich zulässig. Dies trifft aber nur zu, soweit die Kirchen die Steuern selbst eintreiben. Die Beteiligung von Arbeitgebern und Kreditinstituten ist unzulässig.

Es sei abwegig, zu behaupten, ohne das finanzielle Engagement der Kirchen in deren vielfältigen Einrichtungen und die dort geleistete karitative Arbeit würde das Sozialsystem in Deutschland zusammenbrechen, zumindest aber viel teurer werden. Die Kirchen werden für ihre gesellschaftlich nützliche Tätigkeit vom Staat und anderen durchweg angemessen bezahlt. Ihre Aufwendungen für öffentliche, nicht kirchenspezifische Zwecke machen nur einen geringen Anteil an den Gesamtausgaben aus. Umgekehrt zahlt der Staat auch für kirchliches Personal, das ausschließlich oder überwiegend im kirchlichen Interesse tätig wird.

Zum Reichtum schreibt Haupt: "Die katholische Kirche ist reich. Wie groß ihr Reichtum ist, weiß niemand, vermutlich nicht einmal sie selbst. Die Intransparenz in Finanzdingen ist erschreckend. Man kann bewußte Verheimlichung durch die 'öffentlich (!)-rechtlichen Körperschaften' vermuten."

Es besteht kein Zweifel daran, daß die Ablösung der Staatsleistungen erfolgen muß. "Den entscheidenden Knackpunkt bildet die Frage, ob und in welcher Höhe für die Ablösung der Staatsleistungen eine einmalige Entschädigung an die Kirchen zu zahlen ist. Die fordern dabei das 18fache, das 25fache der derzeit gezahlten Staatsleistungen oder sogar noch mehr. Das wären 8,7 Milliarden bzw. zwölf Milliarden Euro oder mehr." Allerdings weist Haupt zu Recht darauf hin, dass die historischen Staatsleistungen durch jahrzehntelange Zahlung bereits abgelöst worden sind.