Stärkung der Neutralität der Justiz?

Verbot religiöser Symbole im Gericht

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Gerichtssaal ohne Kreuz (hier: Aachen)
Gerichtssaal ohne Kreuz (hier: Aachen)

Bereits vor einem Jahr hat die Landesregierung das Gesetz zur Stärkung der weltanschaulichen und religiösen Neutralität der Justiz in NRW vorgelegt. Der Humanistische Verband (HVD) in NRW hat sich dazu bei der Anhörung im Landtag am vergangenen Mittwoch in einer Stellungnahme kritisch geäußert.

In seiner Stellungnahme unterstützt der Humanistische Verband das vermeintliche Ansinnen der Landesregierung, die religiöse und weltanschauliche Neutralität der Justiz in NRW zu stärken, verweist aber auch darauf, dass diese Neutralität sich nicht durch Bekleidungsvorschriften allein herstellen lässt, wenn gleichzeitig in Gerichtssälen religiöse Symbole üblich sind.

Der HVD beschäftigt sich ebenfalls differenziert mit dem Grundrecht auf Religionsausübung und kommt daher auch zum Schluss, dass der Gesetzesentwurf wenig differenziert ist. Insbesondere die Rolle und Funktion von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern wird nicht ausreichend berücksichtigt, wenn auch diesen das Tragen religiöser Symbole untersagt werden soll.

Kritisch bewertet Erwin Kress der Präsident des Humanistischen Verbandes den Gesetzesentwurf: "Ein Gesetz wie dieses, welches, ohne konkreten Anlass, das offene Tragen von religiösen und weltanschaulichen Symbolen verbieten will und gleichzeitig religiöse Symbole wie das Kreuz in Gerichtssälen nicht im Blick hat, dient offensichtlich einem anderen Zweck als der Stärkung der Neutralität der Justiz."