Lobbyisten im Landtag

Forum

Den ersten Standpunkt vertrat Sigrid Beer, Bündnis90/ Die Grünen. Sie stellte die Absicht der Regierungskoalition dar, das Quorum zur Wandlung der Bekenntnisschule zur Gemeinschaftsschule – wie auch umgekehrt – im Schulgesetz auf 50 + 1 Prozent zu senken und auch den Kommunen die Möglichkeit zu geben, eine Wandlung anzuregen. Auch forderte sie mehr Offenheit für die Besetzung der Lehrer- und Schulleiterstellen an Bekenntnisschulen. Schließlich berichtete sie von Fraktionsübergreifenden Gesprächen bezüglich der Änderung der Landesverfassung hinsichtlich der Bekenntnisschulen.

Den Gegenstandpunkt vertrat Astrid Birkhahn, CDU. Sie hält Bekenntnisschulen für notwendig, da sich

  1. Kirche im Alltag bewähren müsse und dafür Bekenntnisschulen brauche,
  2. Eltern bewusst die Schule wählen und eine Wahlmöglichkeit nur durch Vielfalt bestehe,
  3. Eltern mit Migrationshintergrund vielfach bewusst die werteorientierte Erziehung ihrer Kinder wünschen; somit unterstütze die Bekenntnisschule die Integration der Migranten.

Der im Forum anwesende Vertreter des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten, Rainer Ponitka, wies in der Diskussion bezugnehmend auf Prof. Wißmann darauf hin, dass es in etlichen nordrhein-westfälischen Kommunen ein Monopol der Bekenntnisschulen gebe und dadurch keine Ausweichmöglichkeit für Eltern bestünde, die eine frühkindliche religiöse Erziehung ihrer Kinder ablehnten. Auch erklärte er, dass Eltern häufig ihre Kinder an Bekenntnisschulen anmeldeten, da sie gemeinsam mit Nachbarskindern oder ihren Kontakten aus dem Kindergarten zur Schule gehen sollten. So nämlich käme es dann auch zu den Abmeldungen vom Religionsunterricht.

Der zweite Teil des Forums drehte sich um die "Religiöse Bildung in Kindertagesstätten". Prof. Dr. Katharina Pabel erläuterte in ihrem Impulsreferat, dass die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichtes für die Schule auf Kindertagesstätten zu übertragen seien, obwohl der Besuch des Kindergartens im Gegensatz zum Schulbesuch nicht verpflichtend sei. So habe die Einrichtung für nicht-diskriminierende Ausweichmöglichkeiten für Kinder zu sorgen, welche beispielsweise an keinem Gebet teilnehmen wollten.

Laut dem ersten Standpunkt von Frau Friedrich aus dem NRW Familienministerium sind 45 Prozent der Kindertagesstätten in NRW in konfessioneller Trägerschaft.

Andrea Asch, Bündnis 90/Die Grünen, erläuterte in ihrem Standpunkt, dass Kindertagesstätten Bildungsorte seien und es ein natürliches Bedürfnis der Kinder nach Spiritualität gebe. Kirchliche Träger vermittelten kirchliche Werte; die Kita sei Verbindungsstätte zwischen der Kirche und jungen Eltern. Es sei festzustellen, dass dadurch die Anzahl derer wüchse, die am Gemeindeleben teilnehmen. Die religiöse Unterweisung in Kindertagesstätten solle plural erfolgen; dennoch entstehe ein Spannungsverhältnis zwischen den Antidiskriminierungsvorschriften des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und dem nicht zur weltanschaulichen Neutralität verpflichteten kirchlichen Träger. Kirchliche Einrichtungen müssten sich der Tatsache öffnen, dass in NRW mehr als 50 Prozent der Kinder in Kindergärten Migrantenkinder sind.

Forum 5 – Die Rolle der Kirchen im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge

Der Moderator, Erzbischof Becker, erklärte zunächst den Begriff "Daseinsvorsorge". Es handele sich demnach um die Gemeinwohlorientierung, die nach dem Sozialgesetzbuch die soziale Betreuung der Bevölkerung als Pflichtaufgabe der Kommunen definiert.

Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip soll diese Aufgabe, wenn möglich, durch freie Träger erledigt werden, wozu auch kirchliche Einrichtungen zählen. Der Moderator betonte, die Kirchen sehen sich als Partner der öffentlichen Träger und schloss aus, dass die Daseinsvorsorge durch Wirtschaftsunternehmen übernommen werden könne. Einer Tarifbindung der Beschäftigten stehen die kirchlichen Träger kritisch gegenüber, da diese Nachteile für de freien Träger berge, eine faire und gerechte Entlohnung sei aber dennoch gewollt.

Forum

Der anschließende Vortrag von Prof. Dr. Muckel, Religionsverfassungsrechtler, untermauerte die Aussagen des Bischofs als rechtlich einwandfrei und ergänzte, dass die kirchlichen Krankenhäuser in das Krankenhauswesen eingebunden seien und deren wirtschaftliche Sicherung sich nicht von der wirtschaftlichen Sicherung der kommunalen Krankenhäuser unterscheide. Die Kritik, der sich die Kirchen von Außen insbesondere im Hinblick auf das kirchliche Arbeitsrecht ausgesetzt sehen, setzte er den "sozialen Mehrwert" der kirchlichen Einrichtungen entgegen und begründete dies vorwiegend mit einer religiösen Grundverantwortung und Barmherzigkeit. Die Einschränkung im katholischen Angebot (keine Schwangerschaftsabbrüche) sei wegen des spezifischen Profils rechtens. Das Aufsuchen eines anderen Krankenhauses bei einer derart planbaren Maßnahme hielt er für zumutbar.

Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Barbara Steffens, betonte die hervorragende Zusammenarbeit mit den Kirchen als Träger von Einrichtungen und legte Wert auf die Feststellung, dass sie sich die Sicherstellung aller Angebote (bei gleichzeitigem Bettenabbau) nur mit den Kirchen vorstellen könne. Ihr zufolge sei es gerade in einer Gesellschaft, die Orientierung und Sinn suche, wichtig Spiritualität im Krankenhaus zu erfahren.

Der MdL Dr. Stamp (FDP) ergänzte, dass die wachsende Zahl der religionsfreien und anders religiösen (nichtchristlichen) Menschen, die Kirchen dazu veranlassen sollte, nicht durch Verkündigung sondern durch Nächstenliebe zu wirken.

Eine kontroverse Debatte fand im Anschluss an die Vorträge nicht statt. Rhetorischer Tiefpunkt der Diskussion war der Beitrag eines Caritas-Funktionärs aus Köln, der aufdringlich kumpelhaft polterte, dass er ohne die Schwulen seinen Laden dichtmachen könnte.

Statement und Schlusswort

Armin Laschet, der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, lobte die Zusammenarbeit mit Kirchen und verwies auf die derzeit beratende Verfassungskommission. Seine Beruhigung an die Kirchen: "Durch diese Verfassungskommission wird das Staat-Kirche-Verhältnis in NRW nicht verändert werden."

Entsprechend waren die Schlussworte der beiden kirchlichen Beauftragten bei der Landesregierung, das sich im Verlaufe des Symposiums geklärt habe, dass sich nichts verändern wird. Abschlusswort 1: "Danke!", Abschlusswort 2: "Danke, Danke!"