Verfassungsgericht schützt „Lebensschützer“

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Bundesverfassungsgericht / Fotografie (c) Evelin Frerk

KARLSRUHE. (hpd) Seit einigen Tagen, genau seit dem 29. Juni 2010, dürfen selbsternannte „Lebensschützer“ wieder straffrei Frauen behelligen, die sich das Recht nehmen, über ihren Körper selbst zu bestimmen. Das Bundesverfassungsgericht gab einem dieser „Lebensschützer“ Recht, der vor einer Münchener Frauenarztpraxis massiv gegen Frauen vorging, die sich vom Arzt beraten lassen bzw. einen Schwangerschaftsabbruch durch diesen durchführen lassen wollten.

Ursprünglich geklagt hatte ein Münchener Frauenarzt, der sich von einem christlichen „Lebensschützer“ in seinen Persönlichkeitsrechten eingeschränkt sah, da dieser in der Nähe seiner Praxis mit Plakaten und Flugblättern gegen Abtreibungen versuchte, die Patientinnen einzuschüchtern. Und – nach eigener Aussage – zur „Umkehr bewegen wollte“. Das Landgericht München gab dem Arzt Recht und urteilte, dass der „Lebensschützer“ innerhalb einer „Bannmeile keine Passantinnen belästigen dürfe“. Dieses Urteil wurde nun vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gekippt und dem „Lebensschützer“ damit das Recht zuerkannt, wieder und weiterhin Frauen zu belästigen. Frauen, die schon durch die prekäre Situation, in der sie sich befinden, psychisch belastet sind, werden durch Karlsruhe also wieder den Nachstellungen dieses christlichen Fundamentalisten ausgeliefert.

Wenn man aus den USA erfährt, dass dort ein Arzt angegriffen (oder in Einzelfällen gar getötet) wurde, weil er Frauen half bei unerwünschten Schwangerschaften, dann nehmen wir das inzwischen unbeeindruckt hin. Doch diese so genannte „Pro-Life“-Bewegung findet leider auch in Deutschland immer neue Anhänger. Erinnert sei nur an den „Schweigemarsch“ der Lebensschützer im letzten Sommer durch Berlin.

Beispielbild
"Lebensschützer"-Demo / Foto: Laura Kase
Es geht diesen Leuten aufgrund ihres christlich-fundamentalistischen Weltbildes um das Verbot und die Bestrafung von Abtreibungen. Sie sprechen allen Menschen und vor allem Frauen das Recht ab, über ihr Leben und ihre Körper selbst zu bestimmen. Sie lehnen jeden Schwangerschaftsabbruch als „vorgeburtliche Kindstötung“ ab. Dabei scheuen sie nicht vor Vergleichen mit den Methoden des Dritten Reiches und nennen legale Abbrüche Mord.

Und während Organisationen wie zum Beispiel „pro familia“ die staatlichen Mittel gekürzt werden, stärkt Karlsruhe die Rechte dieser Fundamentalisten.

Selbst wenn das Gericht in seinem Urteil feststellt, dass dem Arzt kein „umfassender Verlust an sozialer Achtung drohe, wenn seine Bereitschaft zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen zum Gegenstand einer öffentlichen Erörterung gemacht wird“ - und damit begründet, dass der Arzt daher nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt werden kann. Es ist und bleibt ein falsches Signal.

F.N.

 

Das Urteil im Wortlaut