Der neue schwarz-rote Senat in Berlin ist noch nicht einmal im Amt und sorgt bereits für den ersten Aufreger. So soll Religion als Wahlpflichtfach eingeführt werden; entgegen der Tradition der Stadt und auch entgegen der Ergebnisse aus dem "Pro-Reli"-Volksbegehren, das im Jahr 2009 zeigte, dass die Berliner Bevölkerung genau das nicht möchte.
Nach wie vor erhalten die beiden christlichen Kirchen jährlich dreistellige Millionenbeträge aus dem Staatshaushalt für Jahrhunderte alte Enteignungen. Ein weiterer Versuch zur Ablösung der sogenannten Staatsleistungen scheint nun vorerst gescheitert. Säkulare Rechtsexperten sind empört bis enttäuscht.
EU – Meinungsfreiheit – Regulieren. Diese drei Vokabeln genügen, um bei manchen eine gewisse Alarmstimmung zu erzeugen. Hat nicht die EU mit dem Artikel 13, der Vorratsdatenspeicherung oder der geplanten Chatkontrolle immer wieder gezeigt, dass sie es mit den Bürgerrechten nicht so genau nimmt? Immerhin garantiert uns vor allem die Meinungsfreiheit ein Leben in Freiheit und Demokratie. Und von der EU geht bekanntlich der Großteil unserer – auch nationalen – Rechtsprechung aus. Da darf man schon mal etwas genauer hinsehen. Sollte man sich Sorgen machen?
Der evangelische Landesbischof von Bayern, Heinrich Bedford-Strohm, wollte in einem Beitrag des Bayerischen Rundfunks erklären, was Staatsleistungen genau seien. Dabei äußerte er sich irreführend und behauptete, auch säkular-humanistische Organisationen würden diese speziellen altrechtlichen Zahlungen erhalten. Diese melden sich nun im hpd zu Wort.
Der Arbeitskreis Säkularität und Humanismus (AKSH) in der SPD hat nach dem Positionspapier zu den Staatsleistungen ein weiteres veröffentlicht. Diesmal geht es um das kirchliche Arbeitsrecht. Der Arbeitskreis fordert seine Partei zum Handeln auf.
Die Landesarbeitsgemeinschaft "Säkulare Linke" im Berliner Landesverband der Partei DIE LINKE verurteilt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz. Die von der LAG "Säkulare Linke" am 18. März 2023 verabschiedete Erklärung dokumentiert der hpd hier im Wortlaut.
Der iranische Menschenrechtsaktivist, Atheist und Träger des Pressefreiheitspreises Soheil Arabi sitzt erneut im Gefängnis. Berichten zufolge wurde er bei seiner Verhaftung am 2. Januar derart schwer misshandelt, dass er zunächst in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Daraufhin formierte sich eine internationale Koalition säkularer und freigeistiger Organisationen, die nachdrücklich Soheils Freilassung fordert. Auch die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag versucht nun, durch eine politische Patenschaft Druck auf das iranische Regime auszuüben.
140 amtierende Bundestagsabgeordnete haben 2015 für den verfassungswidrigen Paragrafen 217 StGB gestimmt, der von 2015 bis 2020 professionelle Freitodbegleitungen in Deutschland untersagte. Mit Blick auf die anstehende Neuregelung der Suizidassistenz wurde den betroffenen MdBs nun eine "gelbe Karte" zugestellt, um sie an ihr damaliges Foul am demokratischen Rechtsstaat zu erinnern und sie davor zu bewahren, den gleichen Fehler noch einmal zu begehen.
Heute vor einem Jahr begann der Ukrainekrieg, der in vielfacher Hinsicht eine Zeitenwende einläutete. Eine lautstarke Minderheit in Deutschland betrachtet den Krieg als Territorialkonflikt und fordert ein Ende der Unterstützung der Ukraine mittels Waffenlieferungen, um nicht selbst in den Krieg hineingezogen zu werden. Doch auch ohne selbst Kriegspartei zu sein, ist dieser Krieg längst auch unserer. Denn Putin hat nicht nur der Ukraine den Krieg erklärt, sondern dem Westen und seinen Werten. Ein Kommentar der stellvertretenden hpd-Chefredakteurin Daniela Wakonigg.
Eine persönliche Stellungnahme von Erwin Kress, Vorstandssprecher des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), zum Jahrestag des Überfalls Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022.
Das berüchtigte Reichskonkordat "feiert" in diesem Jahr seinen 90. Geburtstag. Dieses am 20. Juli 1933 vom "Heiligen Stuhl" und dem "Dritten Reich" geschlossene Abkommen regelt bis heute Grundzüge des Verhältnisses zwischen dem deutschen Staat und der römisch-katholischen Kirche.
Anfang Januar wurde eine vom Hugo-Sinzheimer-Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie veröffentlicht, in der der ehemalige Arbeitsrichter Peter Stein zu einigen bemerkenswerten Feststellungen gelangt.
Mehr als 100 Jahre lang haben sich die zuständigen Parlamente geweigert, den bindenden Verfassungsauftrag zur Ablösung der vorkonstitutionellen Staatsleistungen an die Kirchen zu erfüllen. Die unverzügliche Beendigung ist unbedingt notwendig. Aber sie muss in offenen und transparenten Gesprächen mit der Zivilgesellschaft ausgehandelt und darf nicht hinter verschlossenen Türen "ausgeklüngelt" werden.
Der erste Themenabend des AK Säkulare in Düsseldorf im Jahr 2023 hielt für die zahlreich zugeschalteten Interessierten wieder einen säkularen "Leckerbissen" bereit: Einer der profiliertesten Experten zum Thema Staatsleistungen, Johann-Albrecht Haupt, Verwaltungsjurist und Sprecher von BAStA (Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen), referierte pointiert und auch für den juristischen Laien verständlich zu diesem komplexen Thema, dem just eine unerwartete Aktualität widerfährt.