Kopftuch im evangelischen Krankenhaus

Als absurd bezeichnet Matthias Kaufmann in einem SPIEGEL-Artikel das kirchliche Arbeitsrecht.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wird heute ein Urteil zu fällen, in dem es darum geht, ob eine muslimische Frau in einem evangelischen Krankenhaus ein Kopftuch tragen darf. "Sie trete 'sichtbar für ein anderes religiöses Bekenntnis' ein und schade damit 'womöglich der Glaubwürdigkeit der Kirche', entschied die Vorinstanz."

Auch wenn der Autor des Artikels eher skeptisch ist, ob das Gericht im Sinne des Rechts oder doch im Sinne der Kirche und Klinikleitung entscheiden wird, er zeigt auf, welche Absurdität in dem kirchlichen Arbeitsrecht liegt. "Am Arbeitsplatz Krankenhaus entfaltet dieses Recht seine volle Absurdität: Wollen Sie das Blut gern katholisch abgenommen bekommen? Oder im konkreten Fall: Kann eine Muslimin die Bettpfannen glaubhaft auf evangelische Weise wechseln? Die wenigsten Patienten dürfte der christliche Überbau ihrer Behandlung interessieren, Hauptsache, alles steht auf einer seriösen medizinischen Basis."

Unter dem Artikel gibt es die Möglichkeit, abzustimmen. Mit einem deutlichen Ergebnis:

Screenshot SPIEGEL-ONLINE
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Quelle

Kommentare (3)

Stefan (nicht überprüft)

Mi. 24 Sep 2014 - 15:33

Die Entscheidung ist gefallen und zwar in dem Sinne, dass die Kirche tatsächlich Kopftuchlosigkeit ihrer Mitarbeiter fordern kann, aber "Die konkrete Klage der muslimischen Krankenschwester aus Bochum verwiesen die Richter jedoch zurück an das Landesarbeitsgericht Hamm, weil für sie etwa unklar war, ob die Klinik wirklich eine kirchliche Einrichtung ist." Wie pro berichtete. Wäre doch spannenden wenn letztendlich klar gestellt würde, dass eine Einrichtung die zu fast 100% von der Allgemeinheit getragen wird keinen Verkündungsauftrag haben kann.

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Mi. 24 Sep 2014 - 17:15

Ich will das mal gar nicht juristisch werten. Ich finde die Klinik verhält sich korinthenkackerisch, wenn sie aus religiösen Gründen auf "Kopftuch ab!" besteht, aber die Klägerin verhält sich auch korinthenkackerisch, wenn sie auch aus religiösen Gründen auf "Kopftuch auf!" beharrt. Beide Positionen haben etwas zutiefst Albernes und will ich nicht den Koran zitieren, der das Kopftuch gar nicht vorschreibt. Das langweilt mittlerweile. Die ganze wechselseitige, religiöse Vorschreiberei (die im Extremfall zu Religionskriegen führt) offenbart sich hier (ganz ohne Engel zu bemühen) auf erschreckend banale Weise. Dass sich mit diesem menschenunwürdigen Unsinn heute noch Gerichte - bei deren sowieso schon knappen Ressourcen - herumplagen müssen, nur weil sich zwei kindische Parteien nicht über das richtige Verständnis ihres Schwurbelgeistes im Himmelreich einigen können. "...and no religion too!" (John Lennon)

Jo (nicht überprüft)

Do. 25 Sep 2014 - 13:30

Ich finde die kirchliche Position aus ihrer eigenen Sicht absolut nachvollziehbar. Nur dürfte der Staat halt die Kirche dann keine Krankenhäuser betreiben lassen...

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