Als absurd bezeichnet Matthias Kaufmann in einem SPIEGEL-Artikel das kirchliche Arbeitsrecht.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wird heute ein Urteil zu fällen, in dem es darum geht, ob eine muslimische Frau in einem evangelischen Krankenhaus ein Kopftuch tragen darf. "Sie trete 'sichtbar für ein anderes religiöses Bekenntnis' ein und schade damit 'womöglich der Glaubwürdigkeit der Kirche', entschied die Vorinstanz."
Auch wenn der Autor des Artikels eher skeptisch ist, ob das Gericht im Sinne des Rechts oder doch im Sinne der Kirche und Klinikleitung entscheiden wird, er zeigt auf, welche Absurdität in dem kirchlichen Arbeitsrecht liegt. "Am Arbeitsplatz Krankenhaus entfaltet dieses Recht seine volle Absurdität: Wollen Sie das Blut gern katholisch abgenommen bekommen? Oder im konkreten Fall: Kann eine Muslimin die Bettpfannen glaubhaft auf evangelische Weise wechseln? Die wenigsten Patienten dürfte der christliche Überbau ihrer Behandlung interessieren, Hauptsache, alles steht auf einer seriösen medizinischen Basis."
Unter dem Artikel gibt es die Möglichkeit, abzustimmen. Mit einem deutlichen Ergebnis:
3 Kommentare
Kommentare
Stefan am Permanenter Link
Die Entscheidung ist gefallen und zwar in dem Sinne, dass die Kirche tatsächlich Kopftuchlosigkeit ihrer Mitarbeiter fordern kann, aber "Die konkrete Klage der muslimischen Krankenschwester aus Bochum verwiesen d
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Ich will das mal gar nicht juristisch werten.
Jo am Permanenter Link
Ich finde die kirchliche Position aus ihrer eigenen Sicht absolut nachvollziehbar. Nur dürfte der Staat halt die Kirche dann keine Krankenhäuser betreiben lassen...