Ob in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen oder in der Kita: für fast 1,5 Millionen Beschäftigte in kirchlicher Trägerschaft gelten Streikverbot und Sonderregelungen. Wann endlich wird das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen? Zum Beispiel in Buxthud.
Schon seit dem Jahr 2013 ist die Abschaffung des kirchlichen Sonderarbeitsrechts Beschlusslage der SPD. Mario Gembus, Gewerkschaftssekretär der ver.di-Bundesverwaltung und dortiger Ansprechpartner für Kirchen, Caritas und Diakonie, gab einen umfangreichen Überblick über die aktuelle Gemengelage in politischer, rechtlicher und in gewerkschaftlicher Hinsicht.
Etwas mehr als eineinhalb Jahre ist die rot-grün-gelbe Koalition im Amt. Wenig war bisher zum Reformprojekt "Kirchliches Arbeitsrecht" zu hören. Nun scheint es nach Informationen aus Bundestagskreisen endlich voranzugehen. Unterdessen hat ver.di im Mai eine Petition an Bundesarbeitsminister Heil und die Bundestagsabgeordneten gestartet, um eindringlich für die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts zu werben.
Derzeit läuft eine Petition der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf dem Portal "Openpetition". Sie richtet sich gegen die Sonderstellung des "dritten Weges", der es kirchlichen Arbeitgebern ermöglicht, eigenes Recht auf ihre Beschäftigten anzuwenden.
In der diesjährigen Tarifauseinandersetzung im Öffentlichen Dienst hatte die Gewerkschaft ver.di im Februar und März zu Warnstreiks aufgerufen. Im März kam es dabei auch zu Warnstreiks in Betrieben in kirchlicher Trägerschaft, die von ver.di organisiert worden waren. Diese kollektiven Arbeitsniederlegungen fanden statt, obwohl von kirchlichen Arbeitgebern weiterhin entschieden die Position vertreten wird, die Mitarbeitenden in diesen Betrieben hätten gar kein Streikrecht. Der hpd sprach über die Streiks und die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts mit Mario Gembus, Gewerkschaftssekretär in der ver.di Bundesverwaltung in Berlin, zuständig für Kirchen, Diakonie und Caritas.
Der Arbeitskreis Säkularität und Humanismus (AKSH) in der SPD hat nach dem Positionspapier zu den Staatsleistungen ein weiteres veröffentlicht. Diesmal geht es um das kirchliche Arbeitsrecht. Der Arbeitskreis fordert seine Partei zum Handeln auf.
Diesmal befasst sich der Schwerpunkt der MIZ mit einem seit fast 20 Jahren diskutierten "heißen Eisen": Wie kann säkulare Lobbyarbeit erfolgreich gestaltet werden? Was sind die organisatorischen Voraussetzungen dafür? Und: Bringt die Gründung des Zentralrats der Konfessionsfreien den entscheidenden Schritt nach vorne?
Anfang Januar wurde eine vom Hugo-Sinzheimer-Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie veröffentlicht, in der der ehemalige Arbeitsrichter Peter Stein zu einigen bemerkenswerten Feststellungen gelangt.
Gestern hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) eine Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen. Es bleibt zu hoffen, dass die aktuelle Regierung ihr Ziel der Angleichung des kirchlichen Arbeitsrechts an das "weltliche" Arbeitsrecht trotzdem weiter verfolgen wird. Denn es sollte der Staat sein, der die Hoheit über die Ausgestaltung des Arbeitsrechts hat, und nicht die Kirche. Ein Kommentar von hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg.
Die 220 Teilnehmer*innen der 20. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Kassel haben die Bundesregierung aufgefordert, die Privilegien der Kirchen beim Arbeitsrecht zu beseitigen. "Wir fordern ausnahmslos die gleichen Rechte wie unsere Kolleg*innen in nichtkirchlichen Betrieben", heißt es in einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Resolution der kirchlichen Mitarbeitervertreter*innen aus dem ganzen Bundesgebiet.
Das kirchliche Arbeitsrecht gehört zu den letzten großen Absurditäten in Deutschland. Einer, der es wissen muss, ist Frank Bsirske. 18 Jahre lang war er Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di). Seit 2021 sitzt der Politologe für Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, wo er innerhalb seiner Fraktion die AG Arbeit und Soziales leitet. Der hpd hat mit ihm über die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts gesprochen.
Die Hebamme Sandra Eltzner darf aufgrund ihres Kirchenaustritts nicht länger an einem katholischen Krankenhaus beruflich tätig sein. Doch dagegen wehrt sie sich juristisch, unter Berufung auf den Kündigungsschutz und die gesetzlich garantierte Diskriminierungsfreiheit. Der Trägerverbund des betreffenden Krankenhauses, bestehend aus der katholischen St. Paulus-Gesellschaft und der Caritas, wertet hingegen den religiösen Verkündungsauftrag der Angestellten höher als etwa das Selbstbestimmungsrecht und die Religionsfreiheit seiner Angestellten. Der Fall liegt mittlerweile beim Europäischen Gerichtshof.
Spätestens seit der TV-Dokumentation "Wie Gott uns schuf", in der sich Anfang des Jahres in der ARD zur besten Sendezeit 125 Beschäftigte als queer outeten, ist das kirchliche Arbeitsrecht enorm unter Druck. Ein guter Anlass für den Bund für Geistesfreiheit München mit Beschäftigten aus der katholischen und evangelischen Kirche den sogenannten "Dritten Weg des kirchlichen Arbeitsrechts" zu diskutieren.
ver.di läuft seit Jahren Sturm. Das kirchliche Arbeitsrecht diskriminiert über eine Million Angestellte, die bei Diakonie und Caritas beschäftigt sind. Doch die Bundesregierung will kirchliche Sonderrechte nun einschränken – in Zusammenarbeit mit den Kirchen. Zum Tag der Arbeit hat der hpd bei den religionspolitischen Sprechern von SPD und Grünen sowie der Sprecherin der Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz – GerDiA nachgefragt.
So erfreulich viele Punkte des Koalitionsvertrags für die Genossinnen und Genossen auch sein mögen, so bitter ist manche Pille, die es gleichzeitig zu schlucken gilt: Der Umgang der SPD insbesondere mit dem System des kirchlichen Arbeitsrechts – auch bekannt als "Dritter Weg" – offenbart, welche außerparteilichen Lobbyvertreter und innerparteilichen Kontaktleute sich bei der Formulierung des Koalitionsvertrages durchgesetzt haben.