Die Arbeitnehmerrechte in von kirchlichen Trägern geführten Krankenhäusern werden weiter geschwächt. Davor warnt der Marburger Bund, die Vertretung von Ärztinnen und Ärzten.
Kirchliche Arbeitgeber beschäftigen bei den Kirchen selbst und bei deren Wohlfahrtsverbänden wie Caritas und Diakonie bundesweit mehr als 1,5 Millionen Menschen. Wenn es darum geht, Forderungen ihrer Belegschaften nach arbeitsrechtlicher Gleichbehandlung abzuwehren, kennen sie kein Pardon. Das zeigt ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Erfurt. Die Kirchen- und Arbeitgeberseite besteht auf dem, was sie "Dritter Weg" nennt. Ein Weg, den jedoch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Diskriminierung ansehen – im Vergleich mit Angestellten bei weltlichen Unternehmen.
Mehr als 36.000 Menschen fordern in einer Petition: "Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte!". Die gesammelten Unterschriften wurden gestern nach einer Demo durch Berlin-Mitte dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales übergeben.
Mit einer gemeinsamen Stellungnahme von "gewerkschaftsgrün" und den Bundesarbeitsgemeinschaften Arbeit, Soziales, Gesundheit und Säkulare Grüne wird an die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen appelliert, sich jetzt innerhalb der Regierungskoalition für eine konsequente Reform des diskriminierenden besonderen kirchlichen Arbeitsrechts einzusetzen.
Ob in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen oder in der Kita: für fast 1,5 Millionen Beschäftigte in kirchlicher Trägerschaft gelten Streikverbot und Sonderregelungen. Wann endlich wird das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen? Zum Beispiel in Buxthud.
Schon seit dem Jahr 2013 ist die Abschaffung des kirchlichen Sonderarbeitsrechts Beschlusslage der SPD. Mario Gembus, Gewerkschaftssekretär der ver.di-Bundesverwaltung und dortiger Ansprechpartner für Kirchen, Caritas und Diakonie, gab einen umfangreichen Überblick über die aktuelle Gemengelage in politischer, rechtlicher und in gewerkschaftlicher Hinsicht.
Etwas mehr als eineinhalb Jahre ist die rot-grün-gelbe Koalition im Amt. Wenig war bisher zum Reformprojekt "Kirchliches Arbeitsrecht" zu hören. Nun scheint es nach Informationen aus Bundestagskreisen endlich voranzugehen. Unterdessen hat ver.di im Mai eine Petition an Bundesarbeitsminister Heil und die Bundestagsabgeordneten gestartet, um eindringlich für die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts zu werben.
Derzeit läuft eine Petition der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf dem Portal "Openpetition". Sie richtet sich gegen die Sonderstellung des "dritten Weges", der es kirchlichen Arbeitgebern ermöglicht, eigenes Recht auf ihre Beschäftigten anzuwenden.
In der diesjährigen Tarifauseinandersetzung im Öffentlichen Dienst hatte die Gewerkschaft ver.di im Februar und März zu Warnstreiks aufgerufen. Im März kam es dabei auch zu Warnstreiks in Betrieben in kirchlicher Trägerschaft, die von ver.di organisiert worden waren. Diese kollektiven Arbeitsniederlegungen fanden statt, obwohl von kirchlichen Arbeitgebern weiterhin entschieden die Position vertreten wird, die Mitarbeitenden in diesen Betrieben hätten gar kein Streikrecht. Der hpd sprach über die Streiks und die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts mit Mario Gembus, Gewerkschaftssekretär in der ver.di Bundesverwaltung in Berlin, zuständig für Kirchen, Diakonie und Caritas.
Der Arbeitskreis Säkularität und Humanismus (AKSH) in der SPD hat nach dem Positionspapier zu den Staatsleistungen ein weiteres veröffentlicht. Diesmal geht es um das kirchliche Arbeitsrecht. Der Arbeitskreis fordert seine Partei zum Handeln auf.
Diesmal befasst sich der Schwerpunkt der MIZ mit einem seit fast 20 Jahren diskutierten "heißen Eisen": Wie kann säkulare Lobbyarbeit erfolgreich gestaltet werden? Was sind die organisatorischen Voraussetzungen dafür? Und: Bringt die Gründung des Zentralrats der Konfessionsfreien den entscheidenden Schritt nach vorne?
Anfang Januar wurde eine vom Hugo-Sinzheimer-Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie veröffentlicht, in der der ehemalige Arbeitsrichter Peter Stein zu einigen bemerkenswerten Feststellungen gelangt.
Gestern hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) eine Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen. Es bleibt zu hoffen, dass die aktuelle Regierung ihr Ziel der Angleichung des kirchlichen Arbeitsrechts an das "weltliche" Arbeitsrecht trotzdem weiter verfolgen wird. Denn es sollte der Staat sein, der die Hoheit über die Ausgestaltung des Arbeitsrechts hat, und nicht die Kirche. Ein Kommentar von hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg.
Die 220 Teilnehmer*innen der 20. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Kassel haben die Bundesregierung aufgefordert, die Privilegien der Kirchen beim Arbeitsrecht zu beseitigen. "Wir fordern ausnahmslos die gleichen Rechte wie unsere Kolleg*innen in nichtkirchlichen Betrieben", heißt es in einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Resolution der kirchlichen Mitarbeitervertreter*innen aus dem ganzen Bundesgebiet.
Das kirchliche Arbeitsrecht gehört zu den letzten großen Absurditäten in Deutschland. Einer, der es wissen muss, ist Frank Bsirske. 18 Jahre lang war er Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di). Seit 2021 sitzt der Politologe für Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, wo er innerhalb seiner Fraktion die AG Arbeit und Soziales leitet. Der hpd hat mit ihm über die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts gesprochen.