Missbrauchsprozess: Bistum Regensburg lehnt Vergleich ab

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Matthias Podszus mit seinem Anwalt
Matthias Podszus mit seinem Anwalt

Fälle sexuellen Missbrauchs durch Vertreter der katholischen Kirche werden nur selten gerichtlich verhandelt. Meist gelingt es den Bistümern, Betroffene mit vergleichsweise geringen Entschädigungszahlungen zu außergerichtlichen Einigungen zu bewegen. Matthias Podszus ist vor das Landgericht Regensburg gezogen, aber das Bistum Regensburg lehnt einen Vergleich genauso ab wie eine Mediation.

Matthias Podszus wurde in seiner Zeit bei den Regensburger Domspatzen von dem katholische Priester Johann Meier, der bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1992 als Direktor fungierte, als achtjähriger Schüler wiederholt sexuell missbraucht und körperlich misshandelt. Bereits im Vorfeld hatte der Humanistische Pressedienst über die Argumentationslinie des Bistums Regensburg berichtet, das eine angemessene Entschädigung unter Verweis auf angeblich begrenzte finanzielle Mittel ablehnte.

Da eine außergerichtliche Einigung scheiterte, stand am vergangenen Freitag erneut die Klage des Missbrauchsopfers Matthias Podszus gegen das Bistum Regensburg vor dem Landgericht Regensburg auf der Tagesordnung. Ein eindeutiges Signal, dass das Bistum kein Interesse an einer von Podszus erwünschten gütlichen Einigung hat, war der Umstand, dass als Vertreterin des Bistums lediglich die Rechtsanwältin Stefanie Orywol von der Kanzlei Clausen, Doll & Partner erschien – aber kein einziger Kirchenvertreter mit Entscheidungsbefugnis, geschweige denn Bischof Rudolf Vorderholzer.

In der öffentlichen Verhandlung, die auch mehrere Missbrauchsopfer mit ähnlichen Erfahrungen besuchten, trug der 43-jährige Matthias Podszus, vertreten durch seinen Rechtsanwalt Sven Markuske, erneut seinen Wunsch nach Rechtsfrieden vor. Er betonte seine Verhandlungsbereitschaft über die Höhe des geforderten Schmerzensgelds und den Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit. Die Anwältin des Bistums, Stefanie Orywol, verwies darauf, dass sich die Kirche bereits entschuldigt habe, keine Zuständigkeit für die Domspatzen bestehe, der Fall verjährt sei und man keinen Präzedenzfall schaffen wolle. "Im Prozess heißt es: Ätschbätsch. Alles verjährt", empörte sich Rechstanwalt Markuske. Besonders perfide: Trotz der psychischen Probleme von Podszus bestritt die Bistumsanwältin jegliche Kausalität zu den körperlichen und sexuellen Misshandlungen aus seiner Domspatzen-Zeit.

Die Vorsitzende Richterin Adda Trautsch führte die Verhandlung mit Ruhe, fragte sensibel nach und ließ erkennen, dass sie in einem wesentlichen Punkt keine Verjährung des Falls sieht: Laut Paragraf 208 Satz 1 BGB beginnt die Verjährung bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung erst nach dem 21. Lebensjahr mit einer Frist von 30 Jahren. Angesichts der komplexen rechtlichen Situation regte sie wiederholt einen Vergleich an, der der Individualität des Falles Rechnung tragen würde. Sie verwies auf die Möglichkeit, einen Güterichter hinzuzuziehen, was den Vorteil hätte, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen und Verschwiegenheit vereinbart werden könnte.

Doch diese Lösung lehnte die Bistumsanwältin strikt ab: Die Vorstellungen über die Höhe der Entschädigung lägen zu weit auseinander ("Am Ende aber geht es ja doch um eine Zahl"), man wolle daher grundsätzliche Rechtsfragen klären ("Wenn wir es hier nicht klären, dann im nächsten Verfahren"). Nach einer knappen Stunde wurde die Verhandlung beendet – nicht ohne einen letzten Appell der Richterin an das Bistum, sich doch noch zu vergleichen, ansonsten würde am 21. Mai eine Entscheidung verkündet werden. Matthias Podszus, der sich mit Hilfe seines Therapeuten auf den Gerichtstermin vorbereitet hatte, nahm die ablehnende Haltung des Bistums gefasst, aber enttäuscht auf.

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