Kaum hat eine demokratische Mehrheit im Landesparlament von Schleswig-Holstein beschlossen, dass es in der neuen Landesverfassung keinen Gottesbezug geben soll, versuchen die Kirchen - gemeinsam mit nichtchristlichen Religionsgemeinschaften - dagegen vorzugehen.
Das ist ihr gutes Recht; auch in Berlin scheiterte der Versuch, die Einführung des Religionsunterrichtes via Volksabstimmung durchzusetzen.
Was allerdings eher komisch anmutet, ist die Art und Weise, wie manche versuchen, den Beschluss des Parlaments zu diskeditieren. So wie der "HL-live.de Pastor" Heinz Rußmann, der dafür betet, dass die Kirche wieder mehr Macht bekommt.
Für ihn entspricht der Beschluss, keinen Gottesbezug in die Landesverfassung aufzunehmen, offenbar einem Verbot des christlichen Glaubens. So fragt er: "Sieben Kirchtürme prägen in Lübeck bisher immer noch von allen Seiten wunderbar unser Stadtbild. Wie lange noch?" Als hätte irgendwer beschlossen, diese Kirchen abzureißen.
Es darf für ihn nicht sein, dass "es unter uns Mitbürger [gibt], die sogar ganz vergessen, dass sie Gott vergessen haben." Und deshalb, so Rußmann, "sollten wir alle den christlichen Glauben fördern." Denn anderenfalls "ist es nur eine Frage der Zeit, bis ein Muezzin fünf Mal vom Turm unserer St. Petri-Kirche zu uns ruft."
5 Kommentare
Kommentare
Fred FRENZEL am Permanenter Link
Herr Rußmann hat ganz vergessen,daß es Mitbürger gibt,die nicht vergessen haben,daß es keinen Gott oder mehr als einen
Gott gibt;wenn also die überflüssige Floskel der S-H-Verfassung
vorstehen soll,dann nur so:"vor keinem oder einem oder mehr als einem Gott"
Uwe Hillebrand am Permanenter Link
Der Herer Pastor betet also.
Jo am Permanenter Link
Na ob sie so aber ein Bündnis der Religiösen hinkriegen...
Hans Trutnau am Permanenter Link
Das mutet nicht nur komisch an, sondern weltfremd.
Wolfgang am Permanenter Link
Ein allmächtiger, allgütiger, allwissender aber imaginärer Gott muss von
ohnmächtigen Politikern in einer Verfassung geschützt werden. Das ist
pervers. Das Wetter muss auch nicht in einer Verfassung einmünden.