Seit fast 100 Jahren existiert der Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Ebenso lange wird dieser Auftrag ignoriert. Jüngste Äußerungen des Hessischen Kultusministers Ralph Alexander Lorz (CDU) zeigen, dass die Landesregierung dies auch weiterhin tun will.
Die Verfassung des Landes Hessen, die 1946 per Volksabstimmung beschlossen wurde, enthält keinen Gottesbezug. Bei der Formulierung der Verfassung hatte man bewusst darauf verzichtet, obwohl die ganz überwiegende Mehrzahl der Hessen damals einer der christlichen Kirchen angehörte. Bei der Volkszählung 1950, der ersten nach dem 2. Weltkrieg, waren 64,2% der hessischen Einwohner evangelisch, 32,2% katholisch und weniger als 3,7% Konfessionsfrei. Bei der Volkszählung 2011 lag der Anteil der Religionsfreien in Hessen bereits bei 27,1% und er steigt weiter an.
Gott zeigt sich auf dem politischen Parkett weiter umtriebig, zur Zeit in Hessen. Seine Lobbyisten im Parlament versuchen dort, ihn in die Landesverfassung hineinzuschreiben. Erst im vergangenen Jahr wäre ein solches Vorhaben in Schleswig-Holstein beinahe geglückt.
Gemeinsam mit den beiden Großkirchen will die CDU "die Verantwortung vor Gott" als Passus in die hessische Landesverfassung aufnehmen. Anlass dazu bietet die vor über einem Jahr eingerichtete Enquetekommission "Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen". Bereits am Mittwoch, den 15. Februar, soll dazu eine öffentliche Anhörung stattfinden.
KIEL. (hpd) Der Landtag von Schleswig-Holstein hat heute knapp entschieden, dass die Präambel der Verfassung nicht geändert wird. Damit konnten sich die, die "Gott" in die Verfassung bringen wollten, nicht durchsetzen.
BERLIN. (hpd) Mit aller Gewalt und gegen alle vernünftigen Argumente wollen einzelne Angeordnete aller Fraktionen einen Gottesbezug in die Landesverfassung von Schleswig-Holstein aufnehmen. Ihnen passt die erst im Dezember 2014 beschlossene "gottlose" Präambel nicht.
BERLIN. (hpd) Im nördlichsten Bundesland wird noch immer darum gestritten, "Gott" in die Verfassung einzutragen. Jetzt hat sich die FDP mit einem erstaunlich geschichtsvergessenen Vorschlag zu Wort gemeldet.
BERLIN. (hpd) Die Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtags beraten heute, am 29. April 2016, in erster Lesung über den Entwurf einer Verfassungsänderung, mit der ein Gottesbezug in die Präambel aufgenommen werden soll. Die von Abgeordneten aus CDU, SPD, Grünen und SSW vorgeschlagene Änderung (Drs. 18/4107(neu)) ist nach Ansicht der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union völlig verfehlt und widerspricht den verfassungsrechtlichen Geboten der Religionsfreiheit sowie der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates.
BERLIN/KIEL. (hpd) Im Schleswig-Holsteinischen Landtag gibt es einen neuen Vorstoß zur Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung. "Gott" soll darin wichtiger werden als die Menschenrechte.
KIEL. (hpd) Das Verbot öffentlicher Veranstaltungen an "stillen Feiertagen" in Schleswig-Holstein soll gelockert werden. Dies beantragen Abgeordnete von fünf der sechs im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertretenen Parteien.
KIEL. (hpd/ibka) Im Herbst 2014 gab es im schleswig-holsteinischen Landtag eine Abstimmung, ob Gott in die Landesverfassung aufgenommen werden soll. Für einen Gottesbezug gab es keine Mehrheit. Eine daraufhin gegründete Initiative – unterstützt von den Kirchen – sammelte Unterschriften, um zu erreichen, dass sich der Landtag erneut mit der Frage, ob ein Gottesbezug in der Landesverfassung stehen soll, befassen muss.
KIEL. (hpd) Die Volksinitiative "für einen Gottesbezug in Schleswig-Holsteins Landesverfassung" hat rund 42.000 Unterschriften gesammelt. Damit sind mehr als doppelt so viele Stimmen wie notwendig zusammengekommen. Für den Abgeordnete der Piratenpartei im Kieler Landtag, Patrick Breyer, bleibt Religion trotzdem Privatsache.
Vor wenigen Monaten hat der Landtag in Schleswig-Holstein eine Reform der Landesverfassung beschlossen. Schon damals wurde vorab über den so genannten Gottesbezug in der Präambel diskutiert, dieser aber dann verworfen. Aktuell macht eine Volksinitiative sich für den Gottesbezug stark, der nachträglich in die schleswig-holsteinische Landesverfassung eingebracht werden soll.
HAMBURG. (hpd) Einige Christen in Schleswig-Holstein haben im vergangenen Jahr vergeblich versucht, einen Gottesbezug in die Verfassung von Schleswig-Holstein aufnehmen zu lassen. Sie sind mit diesem Ansinnen im Landesparlament gescheitert. Statt sich damit abzufinden, versucht jetzt eine Initiative unter Anführung des ehemaligen Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen (CDU) per Volksinitiative das Landesparlament zu zwingen, sich nochmals mit diesem Thema zu befassen.