Papst – auf Lebenszeit?

petersplatz_vatikan.jpg

Petersplatz, gesehen von der Kuppel des Petersdomes
Petersplatz, gesehen von der Kuppel des Petersdomes

MOOSSEEDORF/CH. (hpd) Franziskus sagt, dass er einen Rücktritt nach dem Vorbild seines Vorgängers nicht ausschließe. Mit solchen Gedankenspielereien erwärmt der Argentinier die Debatte, die seit der Demission von Papst Benedikt XVI. sporadisch aufflammt: Ist das Pontifikat auf Lebenszeit noch zeitgemäß?

"Ich glaube, Benedikt hat mit viel Mut eine Tür für emeritierte Päpste geöffnet", erklärt Papst Franziskus in einem Interview mit dem mexikanischen Fernsehsender "Televisa". Weiter glaubt der Argentinier, dass sein Herr ihn lediglich für ein Pontifikat berufen habe, das höchstens vier oder fünf Jahre andauern werde. Bereits im August des letzten Jahres äußerte der 78-Jährige erste Gedanken über seinen Tod und blies dabei temporal in ein ähnliches Horn: "Sollten meine gesundheitlichen Beschwerden überhandnehmen, werde ich vermutlich schon in zwei bis drei Jahren zum Herren zurückkehren."

Mit seinen Ausführungen lässt der Jesuiten-Papst mutmaßen, dass er seinen Abschied zumindest in den Grundzügen unlängst geplant hat und die Amtsniederlegung auf der Basis seines Vorgängers als salonfähig etablieren möchte.

Rücktritte nicht als Ausnahme sehen

Weiter wünschte sich Franziskus, dass Rücktritte künftig nicht mehr als Ausnahme gesehen werden. Die Formulierung zum Pontifikats-Rücktritt im Codex des Kanonischen Rechtes lässt die Amtsablegung ebenso unbehelligt erscheinen. Keine Etikette, kein Ritus und kein Usus, lediglich ein eindeutiger Entscheid ist notwendig, der nicht einmal von irgendjemandem bestätigt werden muss: "Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird." (Can. 332, §2). Dass der Rücktritt aus freien Schritten erfolgen und öffentlich verkündet werden muss, wurde erst 1983 bei der Neufassung des Kirchenrechts unter Papst Johannes Paul II. in den Kanon aufgenommen.

Dessen ungeachtet muss bedacht werden, dass die Wahl eines Papstes ad vitam laut kirchlichem Recht als heiliges Gesetz gilt. In der Praxis wird gelebt, dass lediglich gravierende Gründe wie Verfolgung oder Exil für einen Rücktritt geltend sind. Die Formulierung im Codex Iuris Canonici kann demnach auch nur als Hintertür betrachtet werden.

Einschneidende Änderung der Wahrnehmung

Durch die historische Konkretion des Papsttums als sozial und politisch existentes Modell der Dauerhaftigkeit hat der Stuhl Petri wie kaum ein zweites Amt auf dieser Welt Legitimation. Ein Perspektivenwechsel hinsichtlich der Amtszeit hätte weitreichende Folgen für die zeitgeschichtliche Betrachtung der Stabilität der Institution.

Trotz einer historisch-kritischen Aufbereitung des Pontifikats bleibt die jahrtausendalte Bewährung eine historisch rein menschliche Leistung. Das Papsttum baut auf einem Bekenntnis auf. Es ist ein Menschenwerk, nicht die Verwirklichung eines göttlichen Auftrags oder gar Gottes wirkender Wille.

Der Papst ist kein Fels

Der Auftrag, der Jesus Christus dem Apostel Petrus erteilt hat, bildet das einzige zentrale Zeugnis, das das Pontifikat als göttlichen Auftrag ausweisen soll. Dabei gibt die Überlieferung der Verse einige Probleme auf, wird von Kirchenhistorikern wie beispielsweise dem protestantischen Theologen Adolf von Harnack als späterer Einschub gehalten. Dafür spricht, dass das Wort Christi außerhalb von Matthäus in den Parallelevangelien des Johannes, Lukas und Markus keine entsprechende Erwähnung findet.

Außerhalb der Bibel findet dieser Auftrag in den ersten zwei Jahrhunderten ebenfalls keine Erwähnung. So wie die Irrtumslosigkeit des Papstes erst im Ersten Vatikanischen Konzil von 1870 verkündet wurde, ist auch das Pontifikat auf Lebenszeit nicht in einen Felsen gemeißelt.