"Worldwide Day Of Genital Autonomy"

Demonstration gegen Genitalverstümmelung in Köln

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Am 7. Mai jährte sich zum fünften Mal das Urteil des Landgerichts Köln, das die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen als Körperverletzung und strafbare Handlung wertete. Anlässlich dieses Jahrestages rief ein breites Bündnis von Organisationen zu einer Demo für das Recht der Kinder auf genitale Selbstbestimmung auf. Als "Worldwide Day Of Genital Autonomy" ist dieses Ereignis inzwischen weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes - unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition - geworden.

Zum fünften Jahrestages fand in Köln erneut eine Demonstration statt, die all jenen eine Plattform bot, die Körperverletzung als Teil der Erziehung strikt ablehnen und für den Schutz aller Kinder weltweit vor Verletzung ihrer körperlichen und sexuellen Integrität demonstrieren wollen. Zu der Veranstaltung hatten weltweit über 40 Organisationen aufgerufen - u.a. neben intaktiv, MOGIS, Terre des Femmes, Giordano-Bruno-Stiftung, Zentralrat der Ex-Muslime, pro familia NRW, Partei der Humanisten, auch Organisationen aus den USA, Kanada, Kenia, Israel und Australien.

Die Demonstration begann vor dem Kölner Landgericht und zog durch die Kölner Innenstadt zu einer Kundgebung auf dem Wallrafplatz am WDR-Funkhaus mit zahlreichen Redebeiträgen. In einem ersten Stellungnahme erklärte Dr. Christoph Kupferschmid vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, dass es keine Notwendigkeit zu einer Vorhautamputation ohne medizinische Indikation gibt. Durch anderweitige Behauptungen werde "die Medizin zur Hure gemacht für eine Jahrtausende alte Tradition von Gewalt an Wehrlosen im Namen einer höheren Macht", so Kupferschmid. Er warnte auch davor, dass "Kultursensibilität" als Kulturrelativismus missverstanden werde. Denn die Medizin diene nicht einer bestimmten Kultur, sondern nur dem einzelnen Menschen und dem Gemeinwohl.

Foto: © Florian Chefai
Foto: © Florian Chefai

Michael Schmidt-Salomon, Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, kritisierte die Parlamentarier des Deutschen Bundestages, die Ende 2012 dafür gestimmt hatten, das Bürgerliche Gesetzbuch um einen Paragraphen zu erweitern. "Dank § 1631d BGB haben Eltern in Deutschland nun verbis expressis ein Anrecht darauf, die Vorhäute ihrer Söhne ohne medizinische Gründe amputieren zu lassen. Dass dies mit dem in der Verfassung garantierten Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht in Einklang zu bringen ist, liegt auf der Hand", so Schmidt-Salomon. Letztlich seien es dieselben Argumente, die gegen die Missachtung der genitalen Selbstbestimmungsrechte von Mädchen und Jungen sprechen. Denn wer Eltern das Recht einräume, "aufgrund von archaischen Religionsvorschriften die Genitalien ihrer Söhne zu verstümmeln, der kann keine guten rechtsstaatlichen Argumente, sondern nur noch sexistische Gründe - im Sinne von 'Männer weinen nicht!' - dafür angeben, warum er dieses 'Recht' im Falle der Töchter konsequent verweigert."

Auch Mina Ahadi vom Zentralrat der Ex-Muslime fand deutliche Worte zur rechtlichen Regelung der Beschneidung bei minderjährigen Jungen. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Legitimierung der Vorhautbeschneidung sei eine "Schande für die Errungenschaften der modernen Gesellschaft, die Selbstbestimmung des Einzelnen und unserer Verantwortung gegenüber allen Kindern weltweit." Mit dem Missbrauch der Religionsfreiheit wurde das Recht der körperlichen Unversehrtheit unzulässig infrage gestellt, erklärte Ahadi. Die deutsche Politik habe dem Druck religiöser Gruppierungen nicht Stand gehalten und werde dadurch zum "Mittäter bei Menschenrechtsverletzungen".