Die ARD-Serie "Die Zweiflers" ist vielfach preisgekrönt. In Bezug auf Kinderrechte sendet sie jedoch eine zweifelhafte Botschaft und ist Anlass für einen Appell an die Filmschaffenden.
In Deutschland gehört die Beschneidung von Jungen zur Normalität. Tatsächlich wird dabei "nur" ein Stück Haut von der Fläche eines Fünf-Euro-Scheins entfernt. Man braucht dazu nicht einmal Arzt zu sein, es genügt schon die Vertretung einer religiösen Gemeinschaft. Ist diese Praxis aus kinderrechtlicher Sicht vertretbar, und wie sieht es mit humanistischen Werten zu diesem Thema aus? Dazu hat die Partei der Humanisten Ende März einen Themenabend veranstaltet. Es referierte der Aktivist und Arzt Dr. med. Guido Hegazy.
Vom 3. bis 7. Mai fanden unterschiedliche Aktionen zum Worldwide Day of Genital Autonomy 2023 statt. Gemäß dem diesjährigen Schwerpunktthema "Genitale Selbstbestimmung in der Kunst" war der Kreativ-Anteil in diesem Jahr bemerkenswert hoch. Eva Matthes reiste nach München, Wien und Köln und nahm einige Eindrücke mit.
Der Jahrestag des Kölner "Beschneidungsurteils" wird am 7. Mai erneut als "Weltweiter Tag der Genitalen Selbstbestimmung" (Worldwide Day of Genital Autonomy – WWDOGA) gefeiert. Den Aufruf dieses internationalen Bündnisses unterstützen über 80 Kinder-, Menschen- und Frauenrechtsorganisationen aus 15 Ländern und fünf Kontinenten.
Am kommenden Donnerstag, den 26. Januar, lädt der HVD Bayern ab 20.15 Uhr zu seinem Online-Diskussionsformat "Humanistischer Campus" ein. Zu Gast ist eine konfessionsfreie, junge, starke und mutige Frau mit einer bewegenden Geschichte: Hadiya (Name aus Sicherheitsgründen geändert) wurde in Somalia geboren, mit 4 Jahren genitalverstümmelt (Opfer eines Beschneidungsrituals) und als 14-jähriges Mädchen mit einem über 30 Jahre älteren Mann zwangsverheiratet. Als junge Frau gelang ihr die Flucht aus ihrem häuslichen Gefängnis, aus Somalia. Mittlerweile lebt sie seit einigen Jahren in Deutschland.
Der 12. Dezember 2012 war ein kalter Tag. Wenige Stunden vor der Abstimmung im Bundestag über den sogenannten "Beschneidungsparagraphen" 1631d BGB stand eine sehr überschaubare Gruppe engagierter Menschen in dicken Wintermänteln und mit frierenden Füßen vor dem Brandenburger Tor in Berlin und richtete eine wenig beachtete Kundgebung aus. Der damalige Linken-Abgeordnete Raju Sharma nahm eine dicke Mappe mit 15.000 Unterschriften für einen alternativen Gesetzentwurf entgegen und wenig später wurde mit großer Mehrheit ein Gesetz beschlossen, wie es einem hochentwickelten demokratischen Rechtssystem sehr schlecht zu Gesicht steht. Die mediale Resonanz über den zehnten Jahrestag dieser Entscheidung fiel ernüchternd aus.
Kindern ist vermeidbares Leid zu ersparen – diesem Grundgedanken des Kinderschutzes stimmt heute jeder sofort zu. Völlig konträr dazu sind medizinisch unnötige Verletzungen des sexuellen Intimbereichs von Kindern aber gestattet. Wir müssen wieder über die Jungenbeschneidung sprechen.
Der Weltweite Tag der Genitalen Selbstbestimmung (WWDOGA) setze in diesem Jahr ein Zeichen dafür, dass die pandemiebedingten Einschränkungen der vergangenen zwei Jahre nicht nur kein Ende der Intaktivismus-Bewegung eingeläutet haben, sondern, dass die Entwicklung neuer Formate dem Aktionstag wesentliche Impulse zur internationalen Vernetzung sowie die Ansprache eines breiter aufgestellten Publikums eingebracht hat.
Unzählige Jungen werden jedes Jahr Opfer von Genitalverstümmlung aus religiösen oder kultischen Motiven, oft verharmlosend Beschneidung genannt. Um die barbarische Praxis zu rechtfertigen, verweisen Kulthüter gern auf die angebliche positive Wirkung für die Gesundheit der Opfer. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus, wie zwei kürzlich veröffentlichte wissenschaftliche Studien zeigen. Sie belegen schwerste Komplikationen und Todesfälle bei betroffenen Kindern.
Prof. Dr. Thomas Fischer ist Rechtsanwalt und war Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs. Der hpd hat mit dem Autor des führenden Praxiskommentars zum Strafgesetzbuch über das "Kölner Beschneidungsurteil" vor zehn Jahren gesprochen, das bis heute weitreichende Folgen hat.
Am 5. Mai findet an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine juristische Fachtagung zum Thema "Genitalautonomie und Kinderschutz" statt. Anlass ist der 10. Jahrestag des "Kölner Beschneidungsurteils". Die Teilnahme ist vor Ort und online möglich.
Ephraim Seidenberg lebt in Zürich und setzt sich für die genitale Selbstbestimmung ein, die ihm als Kind verweigert wurde. Für den hpd schreibt er aus seiner ganz persönlichen Sicht über den in der ARD ausgestrahlten Film "Familie ist ein Fest – Taufalarm".
Zum heutigen Tag der genitalen Selbstbestimmung ("Worldwide Day of Genital Autonomy" (WWDOGA)) fordert die Berliner Koordinierungsstelle gegen FGM_C einen effektiven Schutz von gefährdeten Mädchen.
Morgen jährt sich die Verkündung des "Kölner Urteils" zum neunten Mal. Dieses hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung ("Beschneidung") eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete. Inzwischen ist der 7. Mai längst weltweit als "Wolrdwide Day of Genital Autonomy" (WWDOGA) zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden. Anlässlich dieses Tages findet ein ganztägiges Live-Online-Event von 9:30 Uhr bis 21:30 Uhr auf YouTube und Facebook statt, zu dem ein breites Aktionsbündnis aufruft.
23 Millionen Männer wurden in Afrika in den vergangenen zwölf Jahren beschnitten, da dies das Risiko, sich mit AIDS zu infizieren, verringern soll. Große internationale Organisationen unterstützen die Kampagne. Was dabei mitunter auf der Strecke bleibt, sind Freiwilligkeit und ausgewogene Information. Der Journalist Ulli Schauen möchte eine Radiosendung verwirklichen, in der über das Thema aufgeklärt und diskutiert werden soll und deren Ausstrahlung afrikanischen Sendern kostenlos zur Verfügung stehen soll. Dafür sucht er Unterstützer. Der hpd hat mit ihm über sein Projekt gesprochen.