Heute jährt sich das "Kölner Urteil" vom 7. Mai 2012 zum zwölften Mal. Die alljährliche Demonstration mit Kundgebung in Köln wurde bereits am 4. Mai abgehalten und live gestreamt. Wer das verpasst hat, kann weiterhin den Mitschnitt abrufen beziehungsweise sich das fast dreistündige Video in kleinen Häppchen gönnen.
Vom 3. bis 7. Mai fanden unterschiedliche Aktionen zum Worldwide Day of Genital Autonomy 2023 statt. Gemäß dem diesjährigen Schwerpunktthema "Genitale Selbstbestimmung in der Kunst" war der Kreativ-Anteil in diesem Jahr bemerkenswert hoch. Eva Matthes reiste nach München, Wien und Köln und nahm einige Eindrücke mit.
Der Jahrestag des Kölner "Beschneidungsurteils" wird am 7. Mai erneut als "Weltweiter Tag der Genitalen Selbstbestimmung" (Worldwide Day of Genital Autonomy – WWDOGA) gefeiert. Den Aufruf dieses internationalen Bündnisses unterstützen über 80 Kinder-, Menschen- und Frauenrechtsorganisationen aus 15 Ländern und fünf Kontinenten.
Der 12. Dezember 2012 war ein kalter Tag. Wenige Stunden vor der Abstimmung im Bundestag über den sogenannten "Beschneidungsparagraphen" 1631d BGB stand eine sehr überschaubare Gruppe engagierter Menschen in dicken Wintermänteln und mit frierenden Füßen vor dem Brandenburger Tor in Berlin und richtete eine wenig beachtete Kundgebung aus. Der damalige Linken-Abgeordnete Raju Sharma nahm eine dicke Mappe mit 15.000 Unterschriften für einen alternativen Gesetzentwurf entgegen und wenig später wurde mit großer Mehrheit ein Gesetz beschlossen, wie es einem hochentwickelten demokratischen Rechtssystem sehr schlecht zu Gesicht steht. Die mediale Resonanz über den zehnten Jahrestag dieser Entscheidung fiel ernüchternd aus.
Kindern ist vermeidbares Leid zu ersparen – diesem Grundgedanken des Kinderschutzes stimmt heute jeder sofort zu. Völlig konträr dazu sind medizinisch unnötige Verletzungen des sexuellen Intimbereichs von Kindern aber gestattet. Wir müssen wieder über die Jungenbeschneidung sprechen.
Am 7. Mai jährt sich das "Kölner Urteil" zum zehnten Mal. Die Bewertung einer rituellen Jungenbeschneidung als strafbare Körperverletzung hatte 2012 eine längst überfällige Debatte losgetreten und die sog. Intaktivismus-Bewegung, die es in den USA schon seit über 50 Jahren gibt, endlich auch nach Deutschland gebracht.
Unzählige Jungen werden jedes Jahr Opfer von Genitalverstümmlung aus religiösen oder kultischen Motiven, oft verharmlosend Beschneidung genannt. Um die barbarische Praxis zu rechtfertigen, verweisen Kulthüter gern auf die angebliche positive Wirkung für die Gesundheit der Opfer. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus, wie zwei kürzlich veröffentlichte wissenschaftliche Studien zeigen. Sie belegen schwerste Komplikationen und Todesfälle bei betroffenen Kindern.
Prof. Dr. Thomas Fischer ist Rechtsanwalt und war Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs. Der hpd hat mit dem Autor des führenden Praxiskommentars zum Strafgesetzbuch über das "Kölner Beschneidungsurteil" vor zehn Jahren gesprochen, das bis heute weitreichende Folgen hat.
Am 5. Mai findet an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine juristische Fachtagung zum Thema "Genitalautonomie und Kinderschutz" statt. Anlass ist der 10. Jahrestag des "Kölner Beschneidungsurteils". Die Teilnahme ist vor Ort und online möglich.
Der Jahrestag des Kölner "Beschneidungsurteils" wird am 7. Mai erneut als "Welttag der genitalen Selbstbestimmung" (WWDOGA) gefeiert. Den Aufruf dieses internationalen Bündnisses unterstützen über 60 Kinder-, Menschen- und Frauenrechtsorganisationen sowie Ärzteverbände aus 13 Ländern auf fünf Kontinenten. Aufgrund der Corona-Epidemie werden die Kundgebungen unter anderem in Köln, San Francisco, Washington, New York City, Kenia und Uganda dieses Jahr komplett ins Internet verlegt.
Jérôme Segal und Viola Schäfer haben einen Fachartikel mit dem Titel "Alle Kinder haben das Recht auf genitale Unversehrtheit" verfasst, der im Dezember veröffentlicht wurde. Mit freundlicher Genehmigung der Autoren veröffentlicht auch der Humanistische Pressedienst diesen Text.
Während die weibliche Form in der westlichen Welt als schwere Körperverletzung geächtet wird, gilt die Vorhautentfernung bei Jungen und Männern als harmlos, wenn nicht sogar als medizinisch sinnvoll. Melanie Klinger setzt sich in "Intime Verletzungen" mit den vielfältigen Aspekten und Hintergründen genitalverändernder Praktiken auseinander.
Bereits in der Debatte um die Beschneidung vor dem 12. Dezember 2012 hat sich der Jurist Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg gegen das Gesetz ausgesprochen. Der hpd veröffentlicht seinen aktuellen Offenen Brief an die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern Charlotte Knobloch.
In der kurzen Debatte im Jahr 2012 wurden sämtliche auch noch so sachlich und fundiert aufgeführten Bedenken gegen eine gesetzliche völlige Schutzlosstellung von Jungen gegen nicht-therapeutische Vorhautamputationen mit mehr oder weniger einem Totschlagargument verworfen: mit vermeintlich unzumutbaren Folgen, wenn man nicht schnellstens ein solches Spezialgesetz zur Legalisierung der Vorhautamputation männlicher Kinder verabschieden würde.
Vergangene Woche wurde in der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee über das Thema Beschneidung diskutiert. Die mitwirkenden Organisationen stellten die Anliegen ihrer Kampagne "Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt" vor und machten auf die Problematiken von Genitaleingriffen bei den verschiedenen Geschlechtern aufmerksam.