Am vergangenen Mittwoch wurde in Eilenburg (bei Leipzig) der angeklagte Arzt wegen Komplikationen nach der "Beschneidung" eines fünf Wochen alten Säuglings der "fahrlässigen Körperverletzung" schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch schwerer wiegt wohl das Urteil, welches über unser Rechtssystem gesprochen wurde, indem die große Wirkung des im Textumfang recht überschaubaren Paragrafen 1631d BGB vor Augen geführt wurde.
Seit Montag steht in Eilenburg (bei Leipzig) ein Chirurg aus Taucha vor Gericht. Die Anklage lautet "fahrlässige Körperverletzung" nach einer aus Gründen der Tradition erfolgten "Beschneidung" eines fünf Wochen alten Babys. Nach zwei Verhandlungstagen und umfangreicher Zeugenbefragung konnte einiges geklärt werden, doch viele Fragen bleiben offen beziehungsweise entstehen erst während der Verhandlung.
Übermorgen Abend ist der Facharzt Dr. Guido Hegazy live online im "Humanistischen Campus" zu Gast. Hegazy ist Gründer der medizinischen Initiative "ARGUS-Kinderschutz", die sich für einen gleichberechtigten Schutz von Jungen vor Genitalbeschneidung einsetzt. Mit seinem Vortrag bietet Dr. Hegazy eine Gesamtschau über das Thema der Jungenbeschneidung an und deckt dabei sowohl medizinische und gesetzliche als auch kulturell-religiöse Aspekte ab.
Am vergangenen Samstag wurde in Köln anlässlich des 13. Jahrestags des "Kölner Urteils" vom 7. Mai 2012 wieder für Kinderrechte demonstriert. Die Teilnehmenden ließen sich von dem plötzlichen Wetterumschwung nicht erschüttern und brachten den Demozug sowie die Kundgebung teils in strömendem Regen zu Ende.
Am 7. Mai 2025 jährt sich der Tag des "Kölner Urteils", das erstmals die medizinisch nicht indizierte Vorhautamputation an einem Sohn muslimischer Eltern als strafbare Körperverletzung wertete. Der aus diesem Anlass ausgerufene Worldwide Day of Genital Autonomy (WWDOGA) jährt sich zum 13. Mal. Die internationale Bewegung, die mittlerweile aus rund 100 Organisationen besteht, stellt auch in diesem Jahr wieder einiges auf die Beine.
Am Dienstag, 8. April hatte die Imamin Seyran Ateş zu einem Fachtag "'Beschneidung' & Selbstbestimmung" in die Ibn Rushd-Goethe Moschee Berlin geladen. Dem im Untertitel angekündigten Anspruch, einen "Austausch über intime Verletzungen und Geschlechternormen in Religion, Kultur und Medizin" zu ermöglichen, "um den Mythen, Ängsten, Schamgefühlen und Vorurteilen bei diesem Tabuthema mit Wissen und Bewusstsein zu begegnen" wurde die Veranstaltung voll und ganz gerecht.
Heute jährt sich das "Kölner Urteil" vom 7. Mai 2012 zum zwölften Mal. Die alljährliche Demonstration mit Kundgebung in Köln wurde bereits am 4. Mai abgehalten und live gestreamt. Wer das verpasst hat, kann weiterhin den Mitschnitt abrufen beziehungsweise sich das fast dreistündige Video in kleinen Häppchen gönnen.
Vom 3. bis 7. Mai fanden unterschiedliche Aktionen zum Worldwide Day of Genital Autonomy 2023 statt. Gemäß dem diesjährigen Schwerpunktthema "Genitale Selbstbestimmung in der Kunst" war der Kreativ-Anteil in diesem Jahr bemerkenswert hoch. Eva Matthes reiste nach München, Wien und Köln und nahm einige Eindrücke mit.
Der Jahrestag des Kölner "Beschneidungsurteils" wird am 7. Mai erneut als "Weltweiter Tag der Genitalen Selbstbestimmung" (Worldwide Day of Genital Autonomy – WWDOGA) gefeiert. Den Aufruf dieses internationalen Bündnisses unterstützen über 80 Kinder-, Menschen- und Frauenrechtsorganisationen aus 15 Ländern und fünf Kontinenten.
Der 12. Dezember 2012 war ein kalter Tag. Wenige Stunden vor der Abstimmung im Bundestag über den sogenannten "Beschneidungsparagraphen" 1631d BGB stand eine sehr überschaubare Gruppe engagierter Menschen in dicken Wintermänteln und mit frierenden Füßen vor dem Brandenburger Tor in Berlin und richtete eine wenig beachtete Kundgebung aus. Der damalige Linken-Abgeordnete Raju Sharma nahm eine dicke Mappe mit 15.000 Unterschriften für einen alternativen Gesetzentwurf entgegen und wenig später wurde mit großer Mehrheit ein Gesetz beschlossen, wie es einem hochentwickelten demokratischen Rechtssystem sehr schlecht zu Gesicht steht. Die mediale Resonanz über den zehnten Jahrestag dieser Entscheidung fiel ernüchternd aus.
Kindern ist vermeidbares Leid zu ersparen – diesem Grundgedanken des Kinderschutzes stimmt heute jeder sofort zu. Völlig konträr dazu sind medizinisch unnötige Verletzungen des sexuellen Intimbereichs von Kindern aber gestattet. Wir müssen wieder über die Jungenbeschneidung sprechen.
Am 7. Mai jährt sich das "Kölner Urteil" zum zehnten Mal. Die Bewertung einer rituellen Jungenbeschneidung als strafbare Körperverletzung hatte 2012 eine längst überfällige Debatte losgetreten und die sog. Intaktivismus-Bewegung, die es in den USA schon seit über 50 Jahren gibt, endlich auch nach Deutschland gebracht.
Unzählige Jungen werden jedes Jahr Opfer von Genitalverstümmlung aus religiösen oder kultischen Motiven, oft verharmlosend Beschneidung genannt. Um die barbarische Praxis zu rechtfertigen, verweisen Kulthüter gern auf die angebliche positive Wirkung für die Gesundheit der Opfer. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus, wie zwei kürzlich veröffentlichte wissenschaftliche Studien zeigen. Sie belegen schwerste Komplikationen und Todesfälle bei betroffenen Kindern.
Prof. Dr. Thomas Fischer ist Rechtsanwalt und war Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs. Der hpd hat mit dem Autor des führenden Praxiskommentars zum Strafgesetzbuch über das "Kölner Beschneidungsurteil" vor zehn Jahren gesprochen, das bis heute weitreichende Folgen hat.
Am 5. Mai findet an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine juristische Fachtagung zum Thema "Genitalautonomie und Kinderschutz" statt. Anlass ist der 10. Jahrestag des "Kölner Beschneidungsurteils". Die Teilnahme ist vor Ort und online möglich.