Am 7. Mai jährt sich das "Kölner Urteil" zum zehnten Mal. Die Bewertung einer rituellen Jungenbeschneidung als strafbare Körperverletzung hatte 2012 eine längst überfällige Debatte losgetreten und die sog. Intaktivismus-Bewegung, die es in den USA schon seit über 50 Jahren gibt, endlich auch nach Deutschland gebracht.
Unzählige Jungen werden jedes Jahr Opfer von Genitalverstümmlung aus religiösen oder kultischen Motiven, oft verharmlosend Beschneidung genannt. Um die barbarische Praxis zu rechtfertigen, verweisen Kulthüter gern auf die angebliche positive Wirkung für die Gesundheit der Opfer. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus, wie zwei kürzlich veröffentlichte wissenschaftliche Studien zeigen. Sie belegen schwerste Komplikationen und Todesfälle bei betroffenen Kindern.
Prof. Dr. Thomas Fischer ist Rechtsanwalt und war Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs. Der hpd hat mit dem Autor des führenden Praxiskommentars zum Strafgesetzbuch über das "Kölner Beschneidungsurteil" vor zehn Jahren gesprochen, das bis heute weitreichende Folgen hat.
Am 5. Mai findet an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine juristische Fachtagung zum Thema "Genitalautonomie und Kinderschutz" statt. Anlass ist der 10. Jahrestag des "Kölner Beschneidungsurteils". Die Teilnahme ist vor Ort und online möglich.
Der Jahrestag des Kölner "Beschneidungsurteils" wird am 7. Mai erneut als "Welttag der genitalen Selbstbestimmung" (WWDOGA) gefeiert. Den Aufruf dieses internationalen Bündnisses unterstützen über 60 Kinder-, Menschen- und Frauenrechtsorganisationen sowie Ärzteverbände aus 13 Ländern auf fünf Kontinenten. Aufgrund der Corona-Epidemie werden die Kundgebungen unter anderem in Köln, San Francisco, Washington, New York City, Kenia und Uganda dieses Jahr komplett ins Internet verlegt.
Jérôme Segal und Viola Schäfer haben einen Fachartikel mit dem Titel "Alle Kinder haben das Recht auf genitale Unversehrtheit" verfasst, der im Dezember veröffentlicht wurde. Mit freundlicher Genehmigung der Autoren veröffentlicht auch der Humanistische Pressedienst diesen Text.
Während die weibliche Form in der westlichen Welt als schwere Körperverletzung geächtet wird, gilt die Vorhautentfernung bei Jungen und Männern als harmlos, wenn nicht sogar als medizinisch sinnvoll. Melanie Klinger setzt sich in "Intime Verletzungen" mit den vielfältigen Aspekten und Hintergründen genitalverändernder Praktiken auseinander.
Bereits in der Debatte um die Beschneidung vor dem 12. Dezember 2012 hat sich der Jurist Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg gegen das Gesetz ausgesprochen. Der hpd veröffentlicht seinen aktuellen Offenen Brief an die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern Charlotte Knobloch.
In der kurzen Debatte im Jahr 2012 wurden sämtliche auch noch so sachlich und fundiert aufgeführten Bedenken gegen eine gesetzliche völlige Schutzlosstellung von Jungen gegen nicht-therapeutische Vorhautamputationen mit mehr oder weniger einem Totschlagargument verworfen: mit vermeintlich unzumutbaren Folgen, wenn man nicht schnellstens ein solches Spezialgesetz zur Legalisierung der Vorhautamputation männlicher Kinder verabschieden würde.
Vergangene Woche wurde in der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee über das Thema Beschneidung diskutiert. Die mitwirkenden Organisationen stellten die Anliegen ihrer Kampagne "Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt" vor und machten auf die Problematiken von Genitaleingriffen bei den verschiedenen Geschlechtern aufmerksam.
Die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e. V.(DGfPI), der intaktiv seit Februar 2018 als Mitglied angehört, veranstaltete zu ihrem 10-jährigen Bestehen am 23. und 24. Mai eine Jubiläumsfachtagung zum Thema Kinderschutz in Würzburg.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Gleichstellung in NRW und Vorsitzende der nordrhein-westfälischen Frauenunion, sagte kürzlich ein paar bedeutsame Sätze vor der Frauenunion in Neuss, die ihre Arbeit für Gleichstellung in NRW vorstellte. Sätze, die man auch auf Eingriffe in die genitale Selbstbestimmung und die körperliche Unversehrtheit, also Genitalbeschneidungen von Kindern anwenden könnte.
Der Mai rückt näher – und mit ihm wieder der Welttag der genitalen Selbstbestimmung, Worldwide Day of Genital Autonomy (WWDOGA). In diesem Jahr zum sieben Mal in Erinnerung an das bahnbrechende Kölner Urteil, das erstmals eine nicht medizinisch notwendige Jungenbeschneidung als Körperverletzung verurteilte.
Dr. phil. Ronald Goldman ist Forscher in der Psychologie, Redner, Schriftsteller und Direktor des Early Trauma Prevention Center. Er hat ein Buch über die Bescheidung geschrieben. Die deutsche Übersetzung des Buches erfolgte durch Ulf Dunkel. Mit beiden sprach Stefan Schritt exklusiv für den hpd.
Der Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e. V. präsentiert eine mehrwöchige Kurzvideoclip-Reihe mit Mitgliedern des Facharbeitskreises und KooperationspartnerInnen.