Am Verfassungstag, dem 23. Mai 2017, stellen in Karlsruhe acht deutsche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen den neuen Grundrechte-Report vor. Der Bericht listet in 41 Beiträgen verschiedener Autor/innen die Defizite (und einen kleinen Fortschritt) in der Anerkennung und Durchsetzung einzelner Grundrechte in Deutschland auf.
Zu den Themen des Grundrechte-Reports zählen die zahlreichen "Verschlimmbesserungen" in der Anerkennung bzw. Abweisung von Geflüchteten, die der Gesetzgeber nach dem kurzen "Sommer der Migration" in Gang setzte, ebenso wie diskriminierende Praktiken aufgrund des Geschlechts, der Rasse, Herkunft oder anderer Merkmale. Einen breiten Raum nehmen auch die zahlreichen neuen gesetzlichen Beschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie rechtsstaatlicher Grundprinzipien ein, die immer häufiger mit der Notwendigkeit sicherheitspolitischer Maßnahmen und der Terrorbekämpfung begründet werden.
Den diesjährigen Grundrechte-Report stellt der Journalist und Leiter des TV-Magazins Monitor, Georg Restle, vor. Er appelliert angesichts der negativen Bilanz des Reports daran, die Werteordnung unserer Verfassung nicht aus dem Blick zu verlieren: "In einer Zeit, in der Sicherheit über allem steht, gerät die Freiheit in Gefahr. Wie selten zuvor in der Geschichte des Grundgesetzes stehen Grundrechte in diesem Land unter Druck. 'In dubio pro libertate' wurde abgelöst durch 'in dubio pro securitate': Im Zweifel für die Sicherheit. Der Grundrechte-Report 2017 liefert eine erschreckende Chronik der Einschränkung von Bürger- und Menschenrechten und zeigt: Der Kampf um die Grundrechte muss in diesem Land neu aufgenommen werden."
Ein besonderer Schwerpunkt des diesjährigen Berichtes sind zahlreiche Einschränkungen sozialer Grundrechte, etwa bei der lückenhaften Umsetzung des Mindestlohns, der Ungleichbehandlung durch die Erbschaftssteuerreform oder die Kostenvorbehalte im Bundesteilhabegesetz. Besondere Aufmerksamkeit widmet die Redaktion den Gefangenen . Martin Singe prangert den Zynismus einer "aufgeschobenen Inkraftsetzung" von § 190 ff Strafvollzugsgesetz an, das seit 1977 eine gesetzliche Rentenversicherung für Gefangene vorschreibt. Sie führt dazu, dass Gefangene zusätzlich zur menschenunwürdigen Bezahlung ihrer Arbeit weit unterhalb des Mindesteinkommens auch noch dadurch bestraft werden, dass ihr Verdienst nicht in die Rentenversicherung einfließt – Altersarmut vorprogrammiert ist. Die Begründungen für die Verweigerung dieser Sozialstandards sind so verschieden wie widersprüchlich und belegen vor allem eines: dass sich Bund und Länder wechselseitig aus der Verantwortung stehlen wollen.
Vanessa Hellmann berichtet von der verweigerten Substitutionstherapie für einen Langzeit-Drogenabhängigen im bayerischen Strafvollzug, die den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigte. Auf eine weitere Entrechtung von Gefangenen macht Kirsten Drenkhahn aufmerksam: Sie geht der Frage nach, ob Gefangene eine Gewerkschaft gründen und betreiben dürfen. Während die Länder dies bisher bestreiten – bei Gefangenenarbeit handle es sich um Zwangsdienste (was nicht mehr für alle Bundesländer gilt) und Gefangene seien deshalb keine echten Arbeitnehmer/innen (was auch für Wehrdienstleistende galt, die eine Gewerkschaft gründen durften) – sieht Drenkhahn keine überzeugenden Gründe dafür, Gefangenen ihr Recht auf Koalitionsfreiheit gem. Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz abzusprechen. Bei der Präsentation wird stellvertretend für viele Betroffene Oliver Rast, Sprecher der Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation anwesend sein und über den aktuellen Stand der Anerkennung seiner Organisation informieren.
Grundrechte-Report 2017 - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland.
Herausgeber: Till Müller-Heidelberg, Elke Steven, Marei Pelzer, Martin Heiming, Cara Röhner, Rolf Gössner, Julia Heesen und Arthur Helwich.
Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, Juni 2017, ISBN 978-3-596-29819-8, 224 Seiten, 10,99 Euro.
Der Grundrechte-Report 2017 wird gemeinschaftlich herausgegeben von Humanistische Union vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative | Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen | Internationale Liga für Menschenrechte | Komitee für Grundrechte und Demokratie | Neue Richtervereinigung | PRO ASYL | Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein | Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.
1 Kommentar
Kommentare
Hans Trutnau am Permanenter Link
Wann wird (auch in Art. 3 GG) "Rasse" durch "Hautfarbe" ersetzt? Das ist dann für mich ein Feiertag.