Grundrechte-Report 2026 vorgestellt

Grund- und Menschenrechte auch in Deutschland gefährdet

pk_grundrechte_1024.png

(Dolmetscherin), Ahmad Mosamem Rahimi, Leo D’Andola, Herta Däubler-Gmelin, Athena Wendner (v.l.n.r.)
Screenshot

Am vergangenen Donnerstag wurde der "Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland" in der Stiftung Forum Recht in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Seit inzwischen 30 Jahren wird dieser "alternativer Verfassungsschutzbericht" um dem 23. Mai herum veröffentlicht; dem Tag des Grundgesetzes.

"Seit 1997 erscheint der Grundrechte-Report als 'alternativer Verfassungsschutzbericht', um Einschränkungen unserer Grundrechte zu dokumentieren", sagte Athena Wendner von der Internationalem Liga für Menschenrechte zur Vorstellung. Der Grundrechte-Report ist ein gemeinsames Projekt von mittlerweile zehn Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen. Die Jura-Studentin führte für die Redaktion des Reports durch die Pressekonferenz. Sie stellte fest: "Es ist zunehmend anmaßend, von der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Generation Loyalität gegenüber dem deutschen Staat zu erwarten, während dieser ihre Grundrechte nicht ausreichend wahrt. Obwohl die Grundrechte 2025 besorgniserregend oft und intensiv verletzt wurden, scheinen Politik und Staatsapparat diesbezüglich kaum Konsequenzen tragen zu müssen. Der Grundrechte-Report nimmt sie in die Pflicht und stellt klar, welche Vorgehensweisen aus welchen Gründen zu beanstanden und zu verurteilen sind."

Die Jubiläumsausgabe des 30. Grundrechte-Reports behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2025. Im Angesicht zahlreicher nationaler und internationaler Krisen greifen staatliche Stellen "zu den Waffen": Zum einen bewaffnet sich der Staat durch Sondervermögen mit Rekordausgaben für Militär und durch eine Stärkung der Bundeswehr – und greift dabei in Grundrechte der Bürger*innen ein. Zum anderen weiten Bund und Länder ihre Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für Polizei, Geheimdienste und andere Behörden aus, von Staatstrojanern über Datenanalysen mit Palantirs "Gotham" bis zu biometrischen Abgleichen und automatischer Gesichtserkennung. Daneben verschärfen sich die Krisen für die Menschenrechte mit Blick auf den Wohnungsmangel, den Klimawandel, die Rechte von Geflüchteten und Menschen am Rande des Existenzminimums.

Herta Däubler-Gmelin, Rechtsanwältin, frühere Bundesministerin der Justiz und langjährige Bundestagsabgeordnete, präsentierte den Grundrechte-Report 2026 mit den Worten: "Ich freue mich sehr, dass ich heute den dreißigsten Grundrechte-Report präsentieren kann. Das hat natürlich eine ganze Reihe von Gründen", erklärte Herta Däubler-Gmelin. Sie habe sich schon als Schülerin sehr für das Grundgesetz interessiert "und fand Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" definiert sind, "wie auch die Grundrechte als Teil unseres Grundgesetzes immer sehr gut formuliert" und als Maßstab für die Gesellschaft notwendig.

Sie hob in ihrem Statement die aktuell immense Bedeutung des Grundrechtsschutzes hervor: "In unserer Zeit ist Sorge um die Wirksamkeit der Grund- und Menschenrechte besonders geboten. Nicht allein wegen der Aggressionskriege, Konflikte und immer noch zunehmenden autoritären Tendenzen, sondern auch, weil globale – technische – Standards, z.B. in KI-Systemen, trotz ihrer Nützlichkeit und Bequemlichkeit immer häufiger unsere Freiheitsrechte einengen – oder auch die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefährden."

Leo D’Andola ist Schüler und berichtete über die Schulstreiks gegen die Wehrpflicht: "Oft redet die Bundesregierung, wenn sie beispielsweise über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz spricht, über Sicherheit. Aber wir Jugendliche fühlen uns nicht sicher – nicht, wenn wir einen Fragebogen bekommen, den wir für die Bundeswehr ausfüllen müssen; nicht, wenn wir der Bundesregierung mitteilen müssen, wenn wir für längere Zeit ins Ausland gehen; und nicht, wenn wir über die kommenden Maßnahmen nachdenken – über Musterung, Sammlung unserer persönlichen Daten und die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht."

Der vor den Taliban aus Afghanistan geflohene Ahmad Mosamem Rahimi berichtete über den Umgang der Bundesregierung mit ihm und anderen Afghan*innen, denen Deutschland Schutz zugesagt hatte: "Obwohl ich alle meine Unterlagen hatte und mir versprochen worden war, dass ich nach Deutschland kommen dürfe, wartete ich in Pakistan fast zwei Jahre lang auf mein Visum. Während dieser Zeit wusste ich nicht, ob und wann ich nach Deutschland einreisen könnte oder ob die pakistanische Polizei mich nach Afghanistan zurückschicken würde, wo ich der Verfolgung durch die Taliban ausgesetzt wäre. Während dieser ganzen Zeit musste ich Ausbeutung, Misshandlung und einen tiefen Mangel an Respekt erdulden."

Er sagte: "Ich bin heute nicht nur als Überlebender hier, sondern als jemand, dessen Leben von dieser humanitären Krise geprägt wurde." Nach Abschluss seines Studiums in Indien kehrte er nach Afghanistan zurück, voller Tatendrang, seiner Gesellschaft etwas zurückzugeben. "Ich arbeitete für den Norwegischen Flüchtlingsrat, kurz NRC, in der Hoffnung, Geflüchtete unterstützen und Menschen helfen zu können." Doch dann brach die Regierung zusammen und die Taliban kamen an die Macht. "Wir mussten fliehen, in den Untergrund gehen und waren nicht mehr in der Lage, am Leben teilzuhaben und in Gefahr, getötet zu werden." Deshalb flüchtete er nach Pakistan, wo er dem Versprechen der Bundesregierung glaubte, ihm aus der Gefahr zu helfen.

Doch trotz der Schwierigkeiten ist Ahmad Mosamem Rahimi dankbar. Und "fest davon überzeugt, dass diese humanitären Projekte weiter bestehen müssen", denn sie sind für viele Menschen "lebenswichtige Rettungsanker" und "Brücken in eine bessere Zukunft."

Peter von Auer, rechtspolitischer Referent von PRO ASYL und Redaktionsmitglied bei dem Projekt, stellt in einer Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Grundrechte-Reports 2026 fest:

"Der Druck auf die Grundrechte in Deutschland zeigt sich einmal mehr besonders bei geflüchteten Menschen. Von den rechtswidrigen Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Binnengrenzen über die Aussetzung des Familiennachzugs bis hin zur verweigerten Aufnahme besonders gefährdeter Menschen aus Afghanistan. Die neue Regierung hat in ihrem ersten Amtsjahr an den Rechten von Schutzbedürftigen gesägt. Besonders kritisch ist die Entwicklung, dass selbst eindeutige Gerichtsurteile nicht zu einer Änderung der Politik und Praxis führen, wie das Beispiel der VG-Berlin-Beschlüsse zu den Zurückweisungen zeigt."


Der Grundrechte-Report 2026 wurde von Peter von Auer, Nina Diarra, Franziska Görlitz, Rolf Gössner, Max Putzer, Rainer Rehak, Theresa Tschenker, Lea Welsch, Rosemarie Will und Michèle Winkler herausgegeben.
Er ist ein Projekt von zehn Bürgerrechtsorganisationen:

  • Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative
  • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen
  • Internationale Liga für Menschenrechte
  • Komitee für Grundrechte und Demokratie
  • Neue Richter*innenvereinigung
  • PRO ASYL
  • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein
  • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen
  • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung
  • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

Das Buch ist ab dem 27. Mai 2026 über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen.

Unterstützen Sie uns bei Steady!